Reiseversicherungen online sind in der Regel Mehrjahresversicherungen und müssen zum Ende eines Jahres gekündigt werden
Camy stellte zu unserem Artikel den nachstehenden Kommentar ein:
Autor: Camy
Kommentar:
Guten Frau Lauckemann,
vielen Dank für Ihre Hilfe! Habe gemäß den Anweisungen das entsprechende Formular genutzt.
Bisher leider noch kein Feedback von der BD24.
Viele Grüße
Camy
Verbraucherschutz.de schrieb:
Wann haben Sie über das Feedback Formular gekündigt?
Bitte lassen Sie mir Ihre Vertragsnummer zukommen.
Camy schrieb:
Die „letzte“ Kündigung erfolgte am Montag, den 25.07.2015, ich habe aber auch zuvor eine fristgerechte Kündigung über das Feedback-Formular gesendet und auch über das Formular Wideruf/Kündigung und nie eine Antwort erhalten. Es kann nicht sein dass diese Versicherung davon ausgeht, dass man über ein Feedback-Formular kündigen muss! Meine Vertragsnummer lautet ……….
Freundliche Grüße,
Carmen B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die BD24 weiter und schrieb:
Hallo Frau W.
wir erhielten die nachstehende Zuschrift.
Ehrlich gesagt hat die Dame Recht! Wieso muss man, wenn man kündigen will, über ein „Feedback“ Formular schreiben?
Die BD24 schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
entgegen Ihrer Annahme ist die Aussage der Kundin nur bedingt richtig.
Eine bedingungsgemässe, also fristgerechte Kündigung muss nicht zwingend über das entsprechende Kontaktformular übermittelt werden. Hier akzeptieren wir selbstverständlich auch Kündigungen, die uns stattdessen auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax erreichen.
Da wir unseren Kunden hiervon abweichend unter bestimmten Voraussetzungen aber auch bei nicht fristgerechten Kündigungen entgegen kommen wollten, haben wir damals, in Absprache mit Ihnen, diesen Feedback-Prozess für die Verbraucher, die sich an Sie wenden, geschaffen.
Im Fall von Frau B. erreichte uns ihre Kündigung erstmals am 20.05.2015 über das Kontaktformular “Kündigung”. Zur Fristeinhaltung hätte uns die Kündigung allerdings bis spätestens zum 13.04.2015 einreichen müssen. Dies teilten wir ihr auch mit und beendeten den Vertrag ordnungsgemäß zum 13.05.2016. Frau B. wollte ihren Vertrag allerdings nicht fristgemäß beenden, sondern bereits zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Aus diesem Grund gab sie uns am 25.05.2015 eine entsprechende Rückmeldung (Feedback) zu dem Vertrag. Im Rahmen einer Kulanz haben wir den Vertrag daraufhin rückwirkend zur letzten Fälligkeit, dem 13.05.2015, beendet.
Wir möchten noch einmal betonen, dass es sich bei diesem Feedback-Prozess ausschließlich um eine kulante Vorgehensweise, ohne Präjudiz, handelt und dieser nicht mit dem regulären Bearbeitungsprozess einer Kündigung gleichgesetzt werden kann. Denn auch wenn es durchaus denkbar ist, dass Kunden bei kurzentschlossen getätigten Online-Abschlüssen nicht immer alle vertragsrelevanten Unterlagen lesen, informieren wir mehrfach, sowohl vor als auch nach dem Abschluss, ausführlich über die Laufzeit und Prämiengestaltung unserer Verträge. Darüber hinaus ist z.B. auch der Hinweis, dass es sich um eine Mehrjahresversicherung handelt, gleich an mehreren Stellen dokumentiert. Auf dem Produktinformationsblatt weisen wir zu Beginn des Textes auf die automatische Verlängerung hin und auch auf der Versicherungspolice ist dieser Hinweis gleich auf der ersten Seite zu finden. Nicht zuletzt soll auch die Namensgebung des Tarifs „Jahres-Reiseschutz“ erkennen lassen, dass es sich um eine Jahresversicherung handelt und nicht um eine, allein auf die jeweilige Reise begrenzte, Einmalabsicherung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Antwort den Hintergrund für die unterschiedliche Bearbeitung nachvollziehbar erläutern konnten.
Habe zum 60.Geburtstag zwei Konzertkarten mit Übernachtung von meiner Tochter bekommen. Sie hat es alles online gebucht und bezahlt.Jetzt habe ich eine Reiserücktritts-und Gepäckversicherung für ein Jahr am Hals! Der Betrag wurde bei ihr vom Konto abgebucht.Sie hat das Feld nicht angeklickt aber der rote Hinweis läßt einen in die Falle gehen. (www.hotelreservierung de ) (Versicherung DB24 ) Vielleicht könnten Sie mir einen Tipp geben.Danke
Die BD24 hat uns zugesichert, dass alle Verträge storniert werden, wenn der Vorgang über das Kontaktformular „Feedback“ gesendet wird.
Bitte lesen Sie unseren Artikel:
http://verbraucherschutz.de/bitte-stellen-sie-ihre-anfrage-ueber-das-kontaktformular-an-die-bd24-direkt/
[…] http://verbraucherschutz.de/reiseversicherungen-online-verlaengern-sich-wenn-sie-nicht-gekuendigt-we… […]