bikeheroes.at: „Verweigerung der Rückerstattung bei Stornierung“
Herr Uwe L. schrieb uns am 14.9.23:
Betreff: Verweigerung der Rückerstattung bei Stornierung
Kunden-oder Vertragsnummer: Bestellung #638969
Internetseite: [email protected] https://bikeheroes.at/pages/contact
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 3 Wochen bestellte ich einen Sattel bei “bikeheroes“ (Lieferzeit 3-6 Tage). Auf Nachfrage über den Verbleib der Lieferung wurde ich vertröstet. Zwischenzeitlich hatte ich mich über die Firma informiert, daraufhin die Bestellung storniert und den Kaufpreis zurückgefordert – was aber abgelehnt wurde.
Auf die Stornierung erhielt ich folgende Antwort:
“Bitte beachte, dass die 14-Tage-Regel nur für Kunden gilt, die ihre Bestellung zurückgeben möchten, d.h. sie haben das Produkt bereits erhalten. Sie gilt nicht für die Stornierung von Bestellungen. Als du deine Nachricht geschickt hast, habe ich überprüft und bestätigt, dass das Produkt bereits verschickt wurde. Daher können wir es nicht mehr stornieren, da diese Option nicht mehr verfügbar ist.“
Sehen Sie sich bitte die Bewertungen unter folgendem Link an.
https://de.trustpilot.com/review/bikeheroes.at?page=6&stars=1
Könnten Sie mir einen Rat geben, was ich in dieser Angelegenheit unternehmen kann, um den Kaufpreis rückerstattet zu bekommen?
Mit “wmshoe“ hatte ich vergangenes Jahr Ähnliches durch. Die bestellte Ware entsprach nicht der gelieferten. Für die Rücksendung sollte ich ca. 50% des Kaufpreises zahlen. Ich entschied mich daher, die Schuhe zu behalten – allerdings war das eine Paar nach nur ca. 4 Wochen kaputt und das andere nicht zu gebrauchen.
Falls Sie noch irgendwelche Informationen benötigen:………………
Sollten Sie für diese Angelegenheit nicht zuständig sein, weil es sich um eine österreichische Firma handelt, möchte ich Sie bitten, den Sachverhalt an die entsprechende Stelle weiter zu leiten.
mit freundlichen Grüßen
U. L.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 15.9.23 an [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr L. schrieb uns am 16.10.23:
Sehr geehrten Damen und Herren (Sehr geehrte Frau Gebert),
leider habe ich bisher weder bei “Klarna“ (Finanzdienstleister) noch bei “Bikeheroes“ (Händler) etwas erreicht. “Bikeheroes“ redet sich mit schwammigen und mehrdeutigen AGB heraus und verweigern die Rückerstattung des Kaufpreises. Um mich zu verhöhnen, wird mir täglich Werbung zugeschickt. Von “Bikeheroes“ wurde mir eine Rückerstattung von großzügigen 15% des Kaufpreises – für eine Ware, die wieder an die Absenderadresse zurückging – angeboten. Bei “Klarna“ wurde ich telefonisch und auch mit meinen Schreiben immer nur durchgereicht bzw. vertröstet. Mittlerweile wurde der Vorgang von “Klarna“ mal einfach so beendet. Leider habe ich auch keinerlei Druckmittel. Das Geld ist den Aufwand nicht wert, aber mir geht es ums Prinzip. Es kann nicht sein, das solche Vereine mit ihren betrügerischen Machenschaften durchkommen.
Wahrscheinlich muss man diese Vereine verklagen oder anzeigen, bevor sich da was bewegt. Wie müsste ich da vorgehen?
Danke für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
U. L.
Wir schrieben:
Guten Tag Herr L.
mehr können wir da leider nicht tun, denn wir beschäftigen keine Anwälte.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage können Sie sich gern an unseren Partneranwalt, Herrn Hofauer, wenden.
Rechtsanwalt Sebastian Hofauer, LL.M.
Theodor-Türich-Straße 4
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Telefon: 036074-729280
Telefax: 036074-729281
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