Bestellung bei SHEIN / Klarna schickt trotz Bezahlung Mahnungen und Inkasso.
Frau Tessa V. schrieb uns am 14.09.2021:
Betreff: Abzocke durch unberechtigte Zahlungsforderungen
Internetseite: Klarna im Auftrag von SHEIN
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Frühjahr dieses Jahres bestellte ich über SHEIN für meine Tochter Modeschmuck im Wert von 12,98 Euro. Als Zahlungsmethode war Klarna angegeben. Da ich dort bislang nur gute Erfahrungen gemacht hatte, nutzte ich dieses. Aber dann kam die erste Irritation: ich erhielt nicht wie sonst bei Klarna rechtzeitig Bescheid zwecks Überweisung, als ich mein Klarna-Kto anklickte, waren die SHEIN-Käufe überhaupt nicht aufgeführt. Deshalb fragte ich am 21.04. sowohl bei Klarna als auch bei SHEIN an, ob ich direkt vom Girokonto überweisen soll oder ob es sich evtl. um einen technischen Fehler handelt.
Von beiden Seiten kam NICHTS. Stattdessen erhielt ich am 29.04. per E-Mail eine Erste Mahnung. Dieser widersprach ich mit Hinweis auf meine Anfrage, überwies jedoch den Betrag direkt von meinem Girokonto.
Daraufhin erhielt ich am 01. Mai die Bestätigungsmail über den Zahlungseingang und war der Meinung, damit sei alles bestens.
Das jedoch war weit gefehlt, denn am 11.05 erhielt ich eine ZWEITE MAHNUNG – hier wurden Mahngebühren eingefordert.
Wieder widersprach ich schriftlich und bat um Klärung und Bestätigung bis 18.05. Bis zu diesem Datum tat sich nichts.
Stattdessen schickte mir KLARNA am 25. Mai eine LETZTE MAHNUNG mit der Androhung eines Inkassoverfahrens!
Daraufhin erwiderte ich nicht nur per Mail, sondern sandte meinen Widerspruch einschließlich aller Anlagen (Widerspruchsmails, Überweisungsbeleg, Bestätigungsmail über den Zahlungseingang bei Klarna) per Einschreiben und forderte eine endgültige Klärung bis 31.05.2021.
Auch dieser Termin verstrich ohne jegliche Rückmeldung von SHEIN oder Klarna. Stattdessen durfte ich mich am 09.06. über einen Brief von COEO Inkasso freuen. Dort wurden nun insgesamt 70,43 Euro eingefordert!
Am selben Tag widersprach ich nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale und mit Hinweis auf den Vorgang und sandte das Schreiben vom 25.05. einschließlich aller Anlagen als PDF-Datei. Zusätzlich übermittelte ich den Auszug aus meinem SHEIN-Kunden-Konto, welches als AUSGEGLICHEN ausgewiesen war. Als Rückmeldetermin setzte ich den 19.06.21.
Auch COEO ließ sich Zeit und schrieb mir am 29.06.21, meine Nachweise (auch die Bestätigung von Klarna!) seien leider ungültig, ich solle doch bitte noch einmal einen Kto-Auszug schicken. Diese Bitte erfüllte ich umgehend.
Am 26.08.! erhielt ich dann eine Rückmeldung von COEO, in welcher besagt wurde, dass MIR bei der Zahlung ein Fehler unterlaufen sei. Der Verwendungszweck sei nicht ersichtlich und darum die Zahlung nicht zuordenbar gewesen. Das ist falsch – ich hatte bei sämtlichem Schriftverkehr und bei der Überweisung den Verwendungszweck ganz klar angegeben. Sonst hätte wohl auch kaum mein Kunden-Kto bei SHEIN ausgeglichen werden können!
Es habe eine Rückzahlung von Klarna an mich gegeben. Auch das entspricht nicht der Wahrheit.
Da MIR also ein Fehler unterstellt wurde, verlangte COEO „kulanterweise“ „nur noch“ 11,59 Euro Nachzahlung bis zum 06.09.21 mit Androhung, dass bei Nichtzahlung das Mahnverfahren weitergeführt werde.
Nun hatte ich allmählich nicht mehr die Nerven, weiter Zeit, Geld und Kraft in diese widersinnige Diskussion zu stecken und habe diesen Betrag unter Vorbehalt am 29.08.21 überwiesen.
Nun habe ich hoffentlich Ruhe – dennoch ärgert es mich maßlos, dass Klarna hier die Muskeln spielen lässt und Zahlungen erpresst, die überhaupt nicht gerechtfertigt sind! Man baut mithilfe des völlig zu Unrecht beauftragten Inkassounternehmens einen Druck auf, dem wahrscheinlich – gerade wenn man dann auf kleine Beträge „heruntergeht“ – die meisten Menschen nachgeben, weil man einfach endlich in Ruhe gelassen werden möchte, obwohl man sich keinerlei Schuld vorwerfen muss und alle Forderungen fristgerecht beglichen hat.
Beim Googeln habe ich in letzter Zeit mehrfach Derartiges über Klarna und Coeo gelesen – ich fände es schön, wenn hier der Verbraucherschutz einmal nachhaken würde, da ich dieses Geschäftsgebaren als unlauter bis kriminell empfinde.
Vielleicht haben andere Leute ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank und freundliche Grüße
verbraucherschutz.de antwortete Frau V. am 15.09.2021:
Sehr geehrte Frau V.,
Klarna beantwortet unsere Zuschriften nicht.
Da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Hallo, ich Dussel bin natürlich erst nach meinem Reinfall mit Klarna hier auf die Seite gegangen. Meine Mails wurden von diesen „Haien“ mit Ignoranz bestraft. Es kamen nur Standardmails – immer wieder die Gleiche – , die mein Problem nicht einmal ansatzweise beantworteten und es bestand auch kein Bedarf von Klarna, mein Problem zu lösen. – Inkasso halt – Also den Betrag bezahlt, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.
Das passiert mir kein zweites Mal. Finger weg von dem Verein!
Klarna und COEO arbeiten Hand in Hand.
Klarna ist übrigens eine schwedische Bank und klar, die wollen Geld verdienen wie COEO auch.
Ich bestelle grundsätzlich nichts mehr übers Internet und verschiedenen Plattformen wie z.B. wish ö.ä.
sobald in ONLINE-Shops „KLARNA“ auftaucht bei den Zahlungsangeboten breche ich die Bestellung ab und suche mir
anderweitige seriöse Anbieter.
In deinem Klarnakonto kannst du nur die Rechnungen sehen die mit der Email oder Tel. Nummer verbunden sind mit der du eingeloggt bist. Vermutlich wurde da ne andere email angegeben, irgendeine Abweichung muss es geben. Und dass dein Shein Konto ausgeglichen ist liegt daran dass Klarna für dich in Vorkasse geht. Das wäre auch ausgeglichen wenn du gar keine Zahlung getätigt hättest. Der größter Fehler war es nicht den Kundenservice angerufen zu haben, da hätte man alles direkt klären können.