Auch hohe Gerichte urteilen verbraucherfreundlich im Mercedes-Abgasskandal.
Die Verbraucherrechte im Mercedes-Abgasskandal werden zunehmend auch von höheren Instanzen gestärkt. Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte in Deutschland im Sinne der geschädigten Dieselfahrer geurteilt haben, entschieden nun auch der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof verbraucherfreundlich.
Millionen Mercedes-Fahrer sind von Rückrufen der zuständigen Behörde, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), betroffen, da Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. Sie müssen ihre Fahrzeuge zu einem Softwareupdate in die Werkstatt bringen, das negative Folgen für die Motorleistung haben kann. Viele Verbraucher entscheiden sich daher zu einer Klage gegen die Daimler AG. Diverse Landgerichte haben den betroffenen Mercedes-Haltern bereits Schadensersatz zugesprochen: Daimler muss eine Entschädigung an den Verbraucher zahlen und das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen.
OLG und BGH stärken Verbraucherrecht im Abgasskandal
Im September 2020 urteilte erstmals ein Oberlandesgericht (OLG) verbraucherfreundlich im Mercedes-Abgasskandal. Vor dem OLG Naumburg konnte die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN eine Verurteilung der Daimler AG nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwirken (Aktenzeichen: 8 U 8/20). Der Mercedes-Fahrer erhielt knapp 26.000 Euro Schadensersatz und gab den manipulierten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC zurück. Weitere Oberlandesgerichte – wie in Celle oder Nürnberg – fordern Daimler auf, sich detaillierter zu den Abschalteinrichtungen zu erklären und nähere Angaben zum Typengenehmigungsverfahren zu machen. Diese Forderungen wurden im Februar und März dieses Jahres laut.
Auch Deutschlands höchstes Zivilgericht – der Bundesgerichthof (BGH) – hat sich mit dem Mercedes-Abgasskandal befasst. Anfang des Jahres 2021 hat der BGH in einem Beschluss klargestellt, dass sich die deutschen Gerichte grundsätzlich ausführlicher mit den Ausführungen der Verbraucher bei Klagen im Dieselskandal befassen müssen (Aktenzeichen: VI ZR 433/19). Damit stärken die BGH-Richter das Recht der Verbraucher auf gesetzliches Gehör. In den meisten Fällen tragen die Kläger und ihre Anwälte ausführlich vor, warum die Daimler AG ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Dem müssen die Gerichte nun nachgehen und in Erfahrung bringen, ob die Daimler AG gegenüber dem KBA falsche oder lückenhafte Angaben zum sogenannten Thermofenster in den Motoren gemacht hat. Denn: Das Thermofenster beeinflusst die Abgasreinigung in den Mercedes-Autos negativ.
Dieselskandal: Europäischer Gerichtshof auf Seite der Verbraucher
Weitere wertvolle Unterstützung erhalten die Verbraucher im Mercedes-Abgasskandal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Dezember 2020 erklärten die Richter, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung ist, die sich negativ auf die Abgasreinigung im Motor auswirkt (Aktenzeichen: C-693/18). Das Thermofenster verstößt demnach gegen die EU-Verordnung EG 715/2007, die klar aussagt, dass die Grenzwerte für Stickoxide während des normalen Betriebs auf der Straße nicht überschritten werden dürfen. Gegen diese Verordnung verstoßen die Mercedes-Fahrzeuge aber häufig, wenn sich die Abgasreinigung aufgrund des Thermofensters automatisch abschaltet – was zu einem stark erhöhten Stickoxid-Ausstoß im Straßenverkehr führt.
Die verbraucherfreundlichen Entscheidungen von OLG, BGH und EuGH geben den Verbrauchern im Abgasskandal neuen Rückenwind. „Die Aussichten auf einen angemessenen Schadensersatz für ein manipuliertes Mercedes-Fahrzeug stehen besser denn je, weil sich alle anderen deutschen Gerichte bei ähnlichen Fällen an diesen wegweisenden Entscheidungen höherer Gerichte orientieren“, erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die Mercedes-Fahrer im Dieselskandal berät und vertritt. Betroffene Fahrzeughalter sollten sich nun anwaltlich beraten lassen und ihre Chancen auf eine Entschädigung prüfen lassen.
Über VON RUEDEN
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN zählt zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die erfahrenen Anwälte vertreten bereits mehr als 14.000 Mandanten gegen die deutschen Autohersteller – davon über 3.000 Verbraucher gegen die Daimler AG. In einem kostenlosen Erstgespräch berät die Kanzlei geschädigte Verbraucher unverbindlich und prüft mögliche Ansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal.
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