Kostenpflichtiger eMail-Service GMX Top Mail und Web.de Clubmitgliedschaft der 1&1 Mail & Media GmbH: Die Anwaltskanzlei Rader&Mazur legte für ihren Mandanten Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein
Zahlreiche Verbraucher sehen sich Forderungen aus vermeintlichen Vertragsabschlüssen über die kostenpflichtigen eMail-Services GMX Top Mail und Web.de Clubmitgliedschaft der 1&1 Mail & Media GmbH ausgesetzt.
Im Falle unseres Mandanten hatten die Kollegen Hörnlein & Feyler für die 1&1 Mail & Media GmbH bereits einen Vollstreckungsbescheid über knapp 240,00 Euro gegen unseren Mandanten erwirkt.
Auf unseren Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid vom 03.05.2016 hin und die Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Brandenburg an der Havel – Az. 35 C 65/16 – hat die 1&1 Mail & Media GmbH die Klage mit Schriftsatz vom 17.08.2016 zurückgenommen.
Verbraucher, die sich sicher sind, keinen Vertrag über die kostenpflichtigen eMail-Services GMX Top Mail und Web.de Clubmitgliedschaft der 1&1 Mail & Media GmbH geschlossen zu haben, sollten sich durch die Zahlungsaufforderungen des Unternehmens nicht unter Druck setzen lassen. Bei gerichtlichen Schritten durch die 1&1 Mail & Media GmbH (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage) sollte eine anwaltliche Vertretung unbedingt in Betracht gezogen werden.
Hallo,
auf einmal sollte ich für eine vermeintliche Clubmitgliedschaft 100 bei web.de 23 Euro überweisen. Diese habe ich nie abgeschlossen! Habe geschrieben, dass die Forderung keinen Bestand hat. Daraufhin haben sie aus „Kulanz“ eine sofortige Kündigung akzeptiert und von der Forderung abgesehen. Einer Kündigung bedarf es nicht, weil wir nie ein derartiges Dauerschuldverhältnis abgeschlossen haben. Aufjedenfall sollte man sofort an den Kundenservice schreiben! MFG
Hallo,ich habe beim Scrollen durch meine Mails auf dem Smartphone anscheinend unbeabsichtigt auf eine Schaltfläche geklickt, die mich zum „Probeabo“ für einen den gmx Premium Dienste angemeldet hat. Ohne weitere Rückfragen. Ich habe es erst durch eine „Bestätigungsmail meiner Anmeldung“ gemerkt. Dort ist bei weiterem Recherchieren eine Service-Telefonnummer mit direktem Widerrufungscode angegeben. Die Einrichtung eines solchen „Services“ zeigt, dass es bewusste Kundetäuschung ist.
Ich muss unbewusst was bei Gmx abgeschlossen haben. Ich habe d. erste Forderung vom Inkassobüro habe ich widersprochen. Nun kam erneut eine Aufforderung zur Zahlung, da ich einen Vertrag abgeschlossen hätte u. ich innerhalb von zwei Wochen widerrufen hätte können. Welcher Vertrag zustande kam, ist mir unbekannt. Den Account hab ich sehr selten geöffnet bzw., daher ist mir dies nicht aufgefallen. Emails von Gmx hab ich gleich gelöscht (viel Werbung). Was soll ich nun machen?
Auch ich bin unwissentlich in die Web.de-Clubmitgliedschaft getappt. Habe beim Kundencenter angerufen und mich beschwert. Die behaupten, seit 2012 sei ein „One-Klick-Vertrag“ rechtsgültig. Ist das war? Ich bin naiv, ich habe es geglaubt. Daher bin ich auf deren „Angebot“ eingegangen, für ein halbes Jahr keine Mitgliedschaft zahlen zu müssen (30 € „gespart“) und dann „nur“ noch 30€ für das nächste Halbjahr zu bezahlen. Hier meine Frage: Kann ich den Vertrag trotzdem noch nachträglich stonieren (mithilfe Ihrer vorgefertigten Schreiben) oder wird meine Dummheit nun bestraft?