„Des Weiteren habe ich meinen Anwalt um Überprüfung gebeten, ob sich die Telekom Deutschland GmbH der Beihilfe schuldig gemacht hat“
Herr Michael H. schrieb an die Telekom und Mydoo und setzte uns in CC:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Erstaunen habe ich auf meiner aktuellen Mobilfunkrechnung ein für mich nicht nachvollziehbares Abo der Legion Telekommunikations GmbH mit einer beträchtlichen Summe für irgendwelche Leistungen die ich nicht brauche.
Hiermit kündige ich mein Abonnement der MyDoo auf meine Mobilfunknummer 0………. zum nächstmöglichen Zeitpunkt – also sofort.
Mit dieser Kündigung erlischt auch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes.
Hiermit möchte ich Sie auch darüber informieren, dass auch ich Strafanzeige gegen MyDoo bzw. die Legion Telekommunikations GmbH wegen des Verdachts des Betruges und aller in Betracht kommenden Delikte gestellt habe.
Des Weiteren habe ich meinen Anwalt um Überprüfung gebeten, ob sich die Telekom Deutschland GmbH der Beihilfe schuldig gemacht hat.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael H.
Mydoo hatte geantwortet:
Sehr geehrter Herr H.
wir bestätigen, dass die Kündigung erfolgreich durchgeführt wurde und Ihnen keine weiteren Beträge unsererseits in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Abos ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden und somit noch Positionen bis zum Datum der Kündigung des Abos auf der Telefonrechnung erscheinen können. Das bedeutet, dass Beträge des aktuellen Monats bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Kündigung berechnet werden und somit erst im Folgemonat auf der Telefonrechnung ausgewiesen werden. Das Abo wurde aber dennoch bereits erfolgreich gekündigt.
Bei Ihrem Abo handelte es sich um einen Dienst der Marke My Doo, welche „kko-mobile“ Entertainment Produkte (z.B. Klingeltöne aus den aktuellen Charts, hochwertige Spiele, Videos, Avatare, Wallpaper, Bilder und weitere Fun – Applikationen) zum Download in unseren WAP Shop unter www.kko-mobile.de für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones) anbietet. Jede Woche erhält ein Kunde für das abgeschlossene Abo eine entsprechende Menge an Guthaben (sogenannte „Credits“), welches er über das kko Mobile Portal nutzen kann.
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Dienst unsererseits einwandfrei erbracht wurde und es keine Fehler bei der Registrierung gab. Es ist technisch nicht möglich, willkürlich Mobilfunknummern von unserer Seite aus ein Abo zu zuordnen ohne dass tatsächlich der hierfür vorgesehene Anmeldeprozess durchlaufen wird. Dieser Ablauf wird von Ihrem Mobilfunkanbieter vorgeschrieben.
Im Detail bedeutet dies, dass der Nutzer des Mobilfunkgerätes am 2014-07-20 eine Werbeeinblendung im WAP / in einer App gesehen und angetippt hat.
Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Display eine Seite geöffnet und das im Banner beworbene Produkt eingeblendet. Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.
Wird nun das beworbene Produkt, per Klick auf eine dedizierte Fläche, angefordert, erscheint eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements.
Erst durch das erneute gezielte Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Kaufen“, wird das Abonnement zu den dort angegebenen Konditionen aktiviert.
Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet. Mit dem dokumentierten Klick-Verhalten handelt es sich um den eindeutigen Beweis, dass unser Kunde alle Seiten, die zu einem Vertragsabschluss führten gesehen und durch Klicks bestätigt hat. Dies wird sowohl auf unserer, wie auch auf der Netzbetreiberseite überwacht.
Dies wiederum hat zur Schlussfolgerung, dass ein Abonnement – nur durch den Nutzer selbst und mit der eindeutigen SIM – Karte ausgelöst werden kann.
Der zuvor beschriebene Vorgang entspricht nicht nur dem TKG und dem Kodex des deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (kurz DVTM) welcher bereits seit 16 Jahren besteht und im Sinne von Verbrauchern, Politik und Wirtschaft kontinuierlich fortgeschrieben wird, sondern auch dem Kodex der deutschen Netzwerkbetreiber.
Die Grundbedingungen des Angebotes werden direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Kaufen“-Button erläutert: […] „3,99 EUR pro Woche im kkoFun Abo“ […].
Auch im Falle, nicht selber dieses Abo abgeschlossen zu haben, ist der Besitzer des Telefons und Vertragspartner beim Netzbetreiber für jegliche Aktionen und Transaktionen, die von seinem Gerät aus ausgelöst werden, eigens verantwortlich.
Unser Dienst wurde im Rahmen des Anmeldevorgangs auch durch das abschließende Klicken auf den breiten „Kaufen“-Button ausdrücklich von Ihnen veranlasst. Wir haben insoweit den technischen Ablauf, also die IP-Nummer und die genaue Uhrzeit gespeichert.
Bitte beachten Sie auch unsere AGB (Punkt 8.4) und die jeweils gültigen rechtlichen Hinweise des Mobilfunkanbieters zur Rechnung: „Der Kunde hat das Recht, gegen die über seine Mobilfunkrechnung in Rechnung gestellten Dienste schriftlich Beanstandung zu erheben. Für diese Beanstandung hat der Kunde acht Wochen nach Rechnungszugang Zeit, im anderen Fall gelten die Beträge als genehmigt.“ Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge ist nur im Falle von technischen Störungen möglich.
Gerne können Sie diesbezüglich den betreffenden Netzbetreiber kontaktieren.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.mydoo-international.com
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiter helfen konnten!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr My Doo Team
Verbraucherschutz.de schrieb:
Bitte lesen Sie unsere Artikel:
http://verbraucherschutz.de/zweifelhafte-handyrechnungen/
http://verbraucherschutz.de/dimoco-gebuhren-wurden-teilweise-von-der-telekom-erstattet/
http://verbraucherschutz.de/mowotel-vorbildlich-beim-thema-drittanbieter/
Die Anwaltskanzlei Hollweck hat sich eingehend mit diesem Problem auseinandergesetzt und einen informativen Artikel auf ihrer Homepage veröffentlicht:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Sollten alle Ihre Bemühungen erfolglos verlaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Hollweck, der Ihnen sicher helfen kann.
Hallo, das ist sehr erfreulich! Könnten Sie mir bitte auch das Urteil zur Verfügung stellen? Wir müssen hier gegen solche Betrugsfälle vorgen !!! Sie können mich unter [email protected] erreichen und das Urteil zu kommen lassen?!Vielen Dank
Mit Mahnbescheid gegen Legion Telekommunikation erlassen, anschließend verklagt, da Einspruch eingelegt wurde.
Gegen die Klage wurde keine Entgegnung vorgetragen, Säumnis Urteil.
Legion hat einschließlich der Anwaltskosten alles zurück bezahlt.
Wichtig Drittanbietersperre bei der Telekom einrichten.
Die Telekom zieht die Beträge sonst ein, ein Beleg mit Vorsteuer erhält man hier nicht.
Rechnung mit Vorsteuer müßte Legion ausstellen!
Hallo, das ist sehr erfreulich! Könnten Sie mir das Urteil zur Verfügung stellen? Sie können mich unter [email protected] erreichen. Vielen Dank!!
Das MyDoo Abzocke Abzocke Abo ist unwirksam und hat vor Gericht keinerlei Bestand. Wir haben geklagt, gewonnen und alles erstattet bekommen. Es ist sehr einfach MyDoo zu verklagen. Ich stelle alle Unterlagen kostenlos zur Verfügung. Damit haben andere ebenfalls erfolgreich geklagt.
Kontakt: [email protected]
Das schlimme ist das die grossen Mobilfunkgesellschaften wie Debitel das Spiel mit spielen, weil sie Gebühren bekommen. 🙁
Angeblich habe ich über eine Spiele App auf meinem Handy einen Abovetrag mit der Legion Telekommunikation GmbH bzw. deren Unterfirma Mydoo über ca. 20 € im Monat abgeschlossen.
Mein Netzanbieter wollte mir nicht weiterhelfen und verwiese auf den „Drittanbieter“ Legion. Meine Rückforderung des Geldes wurde durch ein anwaltliches Schreiben der Legion zurückgewiesen.
Daraufhin beauftragte ich Anwalt Thomas Meier-Bading mit der Klage gegen Legion. Diese konnte vor dem Amtsgerichts Düsseldorf gewonnen werden. Mir wurde das gesamte Geld inkl. 5% Zinsen zurückgezahlt.
Ich kann jeden nur ermuntern es mir nachzumachen.
Hallo Ubi,
könntest Du uns vielleicht etwas über die Urteilsbegründung mitteilen oder aber das Aktenzeichen des Urteils ins Netz stellen? Wäre Klasse
Der Telefonanbieter verdient bei der Masche leider mit, deshalb wird er wenig helfen das Geld zurück zu bekommen. Ich bin mir sicher,daß hier über einen Trojaner oder mit einer anderen fiesen masche Daten vom Handy an MyDoo übertragen werden und diese dann behaupten man hätte in Abo abgeschlossen. Ist doch irgendwie merkwürdig, daß sich hier KEINER erinnert irgendetwas auf seinem Telefon bestätigt zu haben. Ich habe jetzt Wiedrspruch bei MyDoo eingelegt mit Frist zum 31.01.Mal sehen was passiert
Bitte wenden Sie sich sonst an diesen Anwalt:
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin – Mitte
Tel: 030 – 95 61 40 96
Fax: 030 – 60 98 64 43
[email protected]
http://www.kanzlei-hollweck.de
Ich glaube, das bringt gar nichts. Du bekommst von denen einen oder zwei Standardbriefe wie Du sie hier findest.
Rufe die letzte Abbuchung mit Ankündigung und Begründung zurück und überweise nur die Leistung des Netzanbieters.
Mein Anwalt hat gesagt, auf die Briefe des Netzanbieters gar nicht reagieren und warten. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dann über ihn Einspruch erheben. Normalerweise hört man dann nichts mehr, weil die Netzanbieter ein Gerichtsverfahren meiden würden.
Hat denn überhaupt jemand schon einmal Geld zurückerstattet erhalten?
Oft freuen sich nur die Anwälte und man wirft schlechtem Geld noch gutes hinterher.
Nirgends konnte ich eine Erfolgsmeldung lesen. Das stimmt mich skeptisch.
Hallo Zusammen,
auch mir wurden 19.96 Euro von Legion GmbH in Rechnung gestellt, ohne dass ich dafür einen Auftrag erteilt habe.
Ich habe mein sogenanntes ABO sofort gekündigt und werde mir rechtliche Schritte vorbehalten.
Über ein paar weitere Informationen würde ich mich freuen.
Hallo, lass dir eine Drittanbietersperre von deinen Anbieter einrichten und behalte den nicht rechtens in Rechnung gestellten Betrag ein. Diesen Machenschaften müssen wir die Stirn bieten. Grüße Thomas
Meine Vermutung über die Vorgehensweise von MyDoo:
Anruf über eine unbekannte Rufnummer, bei mir wahrscheinlich die 88044
(Ansage: Teilnehmer unbekannt).Dann haben sie mit einem Analyzer den
Verbindungsaufbau aufgezeichnet und über die Rufbestätigung alle notwendigen
Daten erhalten.
Überprüft doch mal, falls noch möglich Eure Protokolle darauf, ob Ihr kurz vor
Abobeginn einen solchen Anruf hattet. Wenn ja, haben wir sie.
Mit der Hoffnung auf viel Erfolg
Sanchino
Hallo, auch ich bin, und ich weiss nicht wie, in diese Abofalle geraten. Für mich ist das aber ein Problem, dass ich eher mit dem Netzanbieter habe, denn Ich bin der Meinung, dass das Problem „Drittanbieter“ und die damit verknüpfte Drittanbietersperre Gegenstand des Vertrages zwischen Netzanbieter und Kunden sein muss.
Ich habe meinen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Ich bin 70 Jahre alt und habe kein Interesse mit mir Ping Pong spielen zu lassen.
Hallo Sanchino, danke für deine Info. Halte mich/uns mal bitte auf dem laufenden, was dabei rausgekommen ist. Dank im Voraus. Grüße
Bitte wenden Sie sich an diesen Anwalt:
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin – Mitte
Tel: 030 – 95 61 40 96
Fax: 030 – 60 98 64 43
[email protected]
http://www.kanzlei-hollweck.de
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Karl-Liebknecht-Straße 34
10178 Berlin – Mitte
Tel: 030 – 95 61 40 96
Fax: 030 – 60 98 64 43
[email protected]
http://www.kanzlei-hollweck.de
Mir ist wie vielen anderen auch das gleiche MIssgeschick mit Mydoo passiert. Diesen Dreckschlawinern gehört unbedingt strafrechtlich das Handwerk gelegt.
Ich habe dieselbe Situation erfahren. Es ist mir schleierhaft warum die Bundesnetzagentur solche Machenschaften erlaubt bzw. die Möglichkeit eines ungewollten Abschlusses technisch nicht einschränken lässt. Auf alle Fälle sind dies Machenschaften, die man sich nicht gefallen lassen sollte.
Ich war erstaunt über die Höhe der Mobilfunk-Rechnung Juli und stellte verwundert fest, dass ein Betrag in Höhe von 19.96 € für Genutzte Angebote > Betrag Legion GmbH berechnet wurde. Mir ist aber eine solche Nutzung keinerlei bewusst. Nach Rückfrage beim Kundenservice sagte man mir ich solle Einspruch bei der Legion GmbH erheben. Man wollte mir von der Telekom sofort eine Sperre einlegen. ?????
Hallo Direkt,
ich wurde auch abgezockt. Drittanbietersperre einrichten lassen und wenn Du deine Rechnung mit diesen Betrag erhälst, Einspruch einlegen und den von Dir nicht bereitwilligen Betrag zurück buchen.
Es gibt auf dieser Seite auch ein paar nützliche Schritte dazu, die von dem Anwalt eingestellt wurden.
Halt mich mal bitte auf dem laufenden. Danke.
Gruß
Schiri
Genau das Gleiche ist mir auch passiert. Auf meine mobilcom-debitel-Rechnung waren 9,98 für ein angebliches Abo bei Legion GmbH für 2 Wochen aufgeführt. Obwohl ich kein Abo bestellt habe. Jetzt eine Abo-Sperre eingerichtet. Bei My Doo (c/o Legion Telekommunikation GmbH) Abo gekündigt. Die Stellungnahme von My Doo ist ziemlich identisch mit o.g. Texten. Angeblich alles korrekt. Für die laufende Woche wollen sie nochmals 4,99 € abziehen.
habe auch ein angebliches Mydoo Abo, das ich aber nie bestellt habe. mydoo wurde von mir wegen arglistiger täuschung letzte Woche angezeigt. AZ1211-004225-1514
Hallo Oli,
da wir im sogenannten selben Boot sitzen,wollte ich mal nachfragen,was in Deiner Angelegenheit bei raus gekommen ist? Hast Du dein Geld wieder?
Über eine Info würde ich mich freuen. Mir persönlich fehlt irgendwie der Mut das Geld zurück zu buchen und dann den eigentlichen Betrag,den Mobilcom debitel zusteht wieder zu überweisen. Hat man vielleicht doch versehentlich etwas aktiviert????
Liebe Grüße
Schiri
Hallo Zusammen,
auch mir wurden 4.99 Euro von Legion GmbH in Rechnung gestellt, ohne das ich dafür einen Auftrag gestellt habe.
Ich habe mein sogenanntes ABO sofort gekündigt und werde jetzt versuchen, mein Geld zurück zu bekommen.
Leider wird das wohl nicht ganz einfach.
Über ein paar Infos würde ich mich freuen.
Wenn das Protokoll von legion stimmt habe ich dringend meinen 3 jährigen Sohn im Verdacht, der gerne mal auf Handies rumdrückt.
Stimmt es wirklich was legion schreibt?
„Auch im Falle, nicht selber dieses Abo abgeschlossen zu haben, ist der Besitzer des Telefons und Vertragspartner beim Netzbetreiber für jegliche Aktionen und Transaktionen, die von seinem Gerät aus ausgelöst werden, eigens verantwortlich.“
Kann man sich da rausreden, dass der Vertrag mit einem Minderjährigen unwirksam ist?
Ich habe auch inzwischen schon 3 Briefe von legion erhalten. Offensichtlich verwenden sie immer die gleichen Textbausteine, die sie immerhin immer neu zusammenwürfeln. Trozdem kommt immer wieder das gleiche Ergebnisse raus: Sie behaupten, dass nach Ihrem Protokoll alles legal ist und daher auf Ihr Geld bestehen. Die Telekom hat noch nicht reagiert und überprüft, ob die Daten wirklich stimmen.
Hat jemand schon mal von der Telekom Antwort auf eine Prüfanfrage bekommen? Was war das Ergebnis?
Ich kam wohl auf irgendeinen Button in der Manteltasche…
Auf meine Kündigung und Rückforderung hin habe ich eine fast identische E-Mail-Antwort wie oben erhalten.
Was nur rätselhaft ist: Ich habe bemerkt, dass ich auf die Seite http://www.kko-mobile.de gelangt war und habe dort meine Mobilfunknummer prüfen lassen (wird angeboten), ob ein Abonnement vorliegt. Hier erhielt ich als Antwort, dass die Nummer nicht bekannt ist.
Ansonsten hätte ich sofort handeln und das Abonnement kündigen könnnen!!!