„Des Weiteren habe ich meinen Anwalt um Überprüfung gebeten, ob sich die Telekom Deutschland GmbH der Beihilfe schuldig gemacht hat“
Herr Michael H. schrieb an die Telekom und Mydoo und setzte uns in CC:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Erstaunen habe ich auf meiner aktuellen Mobilfunkrechnung ein für mich nicht nachvollziehbares Abo der Legion Telekommunikations GmbH mit einer beträchtlichen Summe für irgendwelche Leistungen die ich nicht brauche.
Hiermit kündige ich mein Abonnement der MyDoo auf meine Mobilfunknummer 0………. zum nächstmöglichen Zeitpunkt – also sofort.
Mit dieser Kündigung erlischt auch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes.
Hiermit möchte ich Sie auch darüber informieren, dass auch ich Strafanzeige gegen MyDoo bzw. die Legion Telekommunikations GmbH wegen des Verdachts des Betruges und aller in Betracht kommenden Delikte gestellt habe.
Des Weiteren habe ich meinen Anwalt um Überprüfung gebeten, ob sich die Telekom Deutschland GmbH der Beihilfe schuldig gemacht hat.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael H.
Mydoo hatte geantwortet:
Sehr geehrter Herr H.
wir bestätigen, dass die Kündigung erfolgreich durchgeführt wurde und Ihnen keine weiteren Beträge unsererseits in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Abos ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden und somit noch Positionen bis zum Datum der Kündigung des Abos auf der Telefonrechnung erscheinen können. Das bedeutet, dass Beträge des aktuellen Monats bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Kündigung berechnet werden und somit erst im Folgemonat auf der Telefonrechnung ausgewiesen werden. Das Abo wurde aber dennoch bereits erfolgreich gekündigt.
Bei Ihrem Abo handelte es sich um einen Dienst der Marke My Doo, welche „kko-mobile“ Entertainment Produkte (z.B. Klingeltöne aus den aktuellen Charts, hochwertige Spiele, Videos, Avatare, Wallpaper, Bilder und weitere Fun – Applikationen) zum Download in unseren WAP Shop unter www.kko-mobile.de für mobile Endgeräte (z.B. Smartphones) anbietet. Jede Woche erhält ein Kunde für das abgeschlossene Abo eine entsprechende Menge an Guthaben (sogenannte „Credits“), welches er über das kko Mobile Portal nutzen kann.
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Dienst unsererseits einwandfrei erbracht wurde und es keine Fehler bei der Registrierung gab. Es ist technisch nicht möglich, willkürlich Mobilfunknummern von unserer Seite aus ein Abo zu zuordnen ohne dass tatsächlich der hierfür vorgesehene Anmeldeprozess durchlaufen wird. Dieser Ablauf wird von Ihrem Mobilfunkanbieter vorgeschrieben.
Im Detail bedeutet dies, dass der Nutzer des Mobilfunkgerätes am 2014-07-20 eine Werbeeinblendung im WAP / in einer App gesehen und angetippt hat.
Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Display eine Seite geöffnet und das im Banner beworbene Produkt eingeblendet. Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.
Wird nun das beworbene Produkt, per Klick auf eine dedizierte Fläche, angefordert, erscheint eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements.
Erst durch das erneute gezielte Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Kaufen“, wird das Abonnement zu den dort angegebenen Konditionen aktiviert.
Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet. Mit dem dokumentierten Klick-Verhalten handelt es sich um den eindeutigen Beweis, dass unser Kunde alle Seiten, die zu einem Vertragsabschluss führten gesehen und durch Klicks bestätigt hat. Dies wird sowohl auf unserer, wie auch auf der Netzbetreiberseite überwacht.
Dies wiederum hat zur Schlussfolgerung, dass ein Abonnement – nur durch den Nutzer selbst und mit der eindeutigen SIM – Karte ausgelöst werden kann.
Der zuvor beschriebene Vorgang entspricht nicht nur dem TKG und dem Kodex des deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (kurz DVTM) welcher bereits seit 16 Jahren besteht und im Sinne von Verbrauchern, Politik und Wirtschaft kontinuierlich fortgeschrieben wird, sondern auch dem Kodex der deutschen Netzwerkbetreiber.
Die Grundbedingungen des Angebotes werden direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Kaufen“-Button erläutert: […] „3,99 EUR pro Woche im kkoFun Abo“ […].
Auch im Falle, nicht selber dieses Abo abgeschlossen zu haben, ist der Besitzer des Telefons und Vertragspartner beim Netzbetreiber für jegliche Aktionen und Transaktionen, die von seinem Gerät aus ausgelöst werden, eigens verantwortlich.
Unser Dienst wurde im Rahmen des Anmeldevorgangs auch durch das abschließende Klicken auf den breiten „Kaufen“-Button ausdrücklich von Ihnen veranlasst. Wir haben insoweit den technischen Ablauf, also die IP-Nummer und die genaue Uhrzeit gespeichert.
Bitte beachten Sie auch unsere AGB (Punkt 8.4) und die jeweils gültigen rechtlichen Hinweise des Mobilfunkanbieters zur Rechnung: „Der Kunde hat das Recht, gegen die über seine Mobilfunkrechnung in Rechnung gestellten Dienste schriftlich Beanstandung zu erheben. Für diese Beanstandung hat der Kunde acht Wochen nach Rechnungszugang Zeit, im anderen Fall gelten die Beträge als genehmigt.“ Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge ist nur im Falle von technischen Störungen möglich.
Gerne können Sie diesbezüglich den betreffenden Netzbetreiber kontaktieren.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.mydoo-international.com
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiter helfen konnten!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr My Doo Team
Verbraucherschutz.de schrieb:
Bitte lesen Sie unsere Artikel:
http://verbraucherschutz.de/zweifelhafte-handyrechnungen/
http://verbraucherschutz.de/dimoco-gebuhren-wurden-teilweise-von-der-telekom-erstattet/
http://verbraucherschutz.de/mowotel-vorbildlich-beim-thema-drittanbieter/
Die Anwaltskanzlei Hollweck hat sich eingehend mit diesem Problem auseinandergesetzt und einen informativen Artikel auf ihrer Homepage veröffentlicht:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/
Sollten alle Ihre Bemühungen erfolglos verlaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Hollweck, der Ihnen sicher helfen kann.
Hallo, das ist sehr erfreulich! Könnten Sie mir bitte auch das Urteil zur Verfügung stellen? Wir müssen hier gegen solche Betrugsfälle vorgen !!! Sie können mich unter [email protected] erreichen und das Urteil zu kommen lassen?!Vielen Dank
Mit Mahnbescheid gegen Legion Telekommunikation erlassen, anschließend verklagt, da Einspruch eingelegt wurde.
Gegen die Klage wurde keine Entgegnung vorgetragen, Säumnis Urteil.
Legion hat einschließlich der Anwaltskosten alles zurück bezahlt.
Wichtig Drittanbietersperre bei der Telekom einrichten.
Die Telekom zieht die Beträge sonst ein, ein Beleg mit Vorsteuer erhält man hier nicht.
Rechnung mit Vorsteuer müßte Legion ausstellen!
Hallo, das ist sehr erfreulich! Könnten Sie mir das Urteil zur Verfügung stellen? Sie können mich unter [email protected] erreichen. Vielen Dank!!