„ich habe gerade festgestellt das die Hompage von Abi2Urlaub jetzt frei zugänglich ist“
Es gab bisher bei Abi2 Urlaub keine frei zugängliche Homepage, sondern man musste einen Code verwenden, den man zum Beispiel von einer Schule erhalten hatte.
Verbraucherschutz.de veröffentlichte den nachstehenden Artikel:
http://verbraucherschutz.de/kein-geld-zurueck-von-abi2urlaub/
Nun schrieb uns Herr Markus G., der bisher kein Geld zurück erhalten hat:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich habe gerade festgestellt das die Hompage von Abi2Urlaub jetzt frei zugänglich ist,falls Sie das noch nicht gelesen haben bitte ich Sie folgenden Link zu öffnen https://abi2urlaub.de/verbraucherschutz/ ,mir fehlen dazu langsam die Worte.Offensichtlich kann ich wohl zivilrechtlich wenig ausrichten gegen diese Machenschaften, aber wenn ich mein Geld vermutlich abschreiben kann, so hoffe ich doch, dass dem ganzen jetzt strafrechtlich Einhalt geboten wird und nicht noch mehr Menschen von dieser Firma geschädigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
M.G.
Verbraucherschutz.de ist zum einen sehr erstaunt, dass Herr Rudolph, der doch in der Reha Klinik liegt und daher eingenommene Gelder nicht zurück zahlen kann, nun plötzlich eine neue Homepage zaubert. Zum anderen erstaunt uns diese Aussage von Abi2Urlaub um so mehr:
„Unsere Team nimmt die Belange des Verbraucherschutzes sehr ernst“