„ich habe im Sommer letzten Jahres,da mein Sohn sein Abitur nicht bestanden hat,die bezahlte Reise (501€)bei Abi2Urlaub storniert.“
Herr Markus G. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich habe im Sommer letzten Jahres,da mein Sohn sein Abitur nicht bestanden hat,die bezahlte Reise (501€)bei Abi2Urlaub storniert.
Versprochene Rückzahlungen habe ich nie erhalten,Kommunikation mit der Firma war so gut wie unmöglich und wenn dann ist der Umgangston mit den Kunden äusserst arrogant,dies wird auch so in verschiedenen Internetforen beschrieben.Ich selbst habe einen Anwalt eingeschaltet und ein Versäumnisurteil erwirkt was aber nicht zustellbar ist,da der Geschäftsführer und e.Kfm.Enrico Rudolph nicht auffindbar ist.Ich hatte etwas recherchiert und auch e-mail Kontakt zum jetzigen „Verwalter“ Hagen J. ,der aber leider auch ein seltsames Rechtsempfinden hat und somit keine Einigung zu erzielen war.Hier noch ein paar Fakten.Die Firma Abi2Urlaub hat ihre Geschäftsadresse in den letzten Monaten dreimal gewechselt,die Firma wurde vor kurzem aus dem Handelsregister gelöscht agiert aber weiter,es werden gezielt Schulen angeschrieben,Interessenten erreichen die Hompage nur über einen Einladungscode,dort wird statt Enrico Rudolph der Herr Hagen J. mit Geschäftsadresse in Bernau angegeben.AGBs sucht man vergeblich.Laut den e-mails des Herrn J. ,hält sich dieser allerdings in Californien USA auf.Die gleiche Adresse in Californien findet man im Impressum der Firma ERRV Touristik,allerdings wird dort ein Morton Grundwold angegeben.Herr J. ist erreichbar unter info@errv.info oder info@abi2urlaub.de die Internetsieten erreicht man unter abi2urlaub und errv.info.
Mit freundlichen Grüßen
Markus G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an errv, Herrn J. weiter und erhielt eine langes Antwortschreiben, dessen wichtigste Aussage lautete:
„Bereits aus Gründen der datenschutzwürdigen Belange von Herrn Enrico Rudolphsehe ich somit keine Veranlassung, mit einem privaten Verein, welcher weder staatlich anerkannt ist noch der Judikative angehört, den Rechtsstreit zwischen Herrn Rudolph und einem seiner Kunden, zu erörtern. Hierfür bitte ich vielmals um Nachsicht. Fürderhin muss ich Sie jedoch ersuchen, von einer ungeprüften Veröffentlichung Abstand zu nehmen. Der hier m.E zu Unrecht Angeschuldigte ist derzeit nicht in der Verfassung, sich persönlich zu verteidigen und mir fehlen sowohl Nerv als auch Kompetenz dies für Ihn zu übernehmen.
Der geschätzte Kunde wird also so lange warten müssen, bis es dem Angeschuldigten wieder besser geht.“
Verbraucherschutz.de schrieb (ebenfalls gekürzte Version):
„Es geht hier doch um einen ganz simplen Vorgang:
Ein Kunde von Abi2Urlaub hat Geld für eine Reise gezahlt, die storniert wurde. Das Geld wurde seit über einem Jahr bis heute nicht zurück gezahlt. Ganz einfach und simpel.
Einen schlechten Gesundheitszustand von Herrn Rudolph vorzuschrieben ist ja in diesem Fall noch armseliger!
Herr Rudolph wird ja wohl mit Sicherheit jemanden in seinem Umfeld haben, der einen Überweisungsträger ausfüllen kann.
Sollte Herr Rudolph allerdings zahlungsunfähig sein, muss er Insolvenz anmelden. Dass werden Sie sicher auch wissen.
Wir reden hier ja nicht über ein paar Tage oder Wochen, sondern über Monate, die Herr G. ja bereits auf sein Geld wartet.
Wir haben bisher in einer sehr neutralen, sachlichen und positiven Form Artikel über Abi2Urlaub veröffentlicht, denn es kam ja bereist in 2013 zu Kundenbeschwerden bezüglich der nicht erfolgten Rückerstattungen:
http://verbraucherschutz.de/abi2urlaub-bis-heute-ist-keine-zahlung-erfolgt/
http://verbraucherschutz.de/abi2urlaub-erstattet-endlich-die-reisekosten-nach-stornierung/
http://verbraucherschutz.de/unsere-erfahrung-mit-abi2urlaub/
Diese Form der Veröffentlichung stellt somit keine Rufschädigung der Firma dar.
Wir dürfen insbesondere darauf verweisen, dass es sich bei der Domain Verbraucherschutz.de um einen Verein mit dem satzungsmäßigen gemeinnützigen Ziel
der Förderung des Verbraucherschutzes handelt. Damit sind wir nach der insoweit einschlägigen Rechtsprechung in der Verfolgung unserer satzungsmäßigen Ziele
zur Förderung von verbraucherpolitischen Belangen durchaus berechtigt uns in einem erhöhten Maße auf den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit zu berufen.
Wir dürfen nur beispielhaft insofern auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München verweisen (Geschäftszeichen 29 O 1481/12). Die Leitgedanken der entsprechenden
höchstrichterlichen Rechtsprechung werden dort prägnant wie folgt wiedergegeben: …………………“
Herr J. schrieb daraufhin wieder eine sehr lange Antwort, in der als wichtigste Aussage zu erwähnen ist:
„Abschließend folgende Anmerkung.
Wenn Sie sich wirklich nützlich machen und ihrem selbst zuerkannten Titel eines Mediators gerecht werden wollen, wäre nun ein guter Zeitpunkt entsprechend auf den Herrn G. einzuwirken, um diesem nahe zu legen, dass das vorgelegte Vergleichsangebot (300,- Euro) vielleicht doch nicht so schlecht ist? (Die Zahlung könnte über ein TH Konto erfolgen, da die Geschäftskonten bereits im Juni 2015 aufgelöst wurden.)
Um bei den von Ihnen eingeführten Sprichworten zu bleiben: Lieber den Spatzen in der Hand…“
Herr G. schrieb uns daraufhin:
Hallo Frau Lauckenmann,
so langsam amüsieren mich diese ausschweifenden Ausführungen des Herrn J. eher als das es mich noch ärgert.Warum dieser Aufwand,warum diese seltsamen Reaktionen?Für einen verhältnssmässig geringen Betrag von ca.650€ ?Das geht soweit das sogar die Homepage sofort überarbeitet wird?Er tut das alles aus reiner Gefälligkeit dem Herrn Rudolph gegenüber?Aber warum hat man immer das Gefühl er fühlt sich sehr persönlich angegriffen?Für mich als alleinerziehenden Vater sind 500€ sehr viel Geld aber dafür fehlt einem solchen Ich-Menschen offensichtlich das Verständnis,da heult man sich lieber in ellenlangen Texten darüber aus wie böse alle sind.Es ist richtig das er mir 300€ als Vergleich nach einem in seiner Art unnachahmlichen Exkurs angeboten hat,daraufhin habe ich ihm geantwortet das dies genau die Basis für einen vernünftigen Dialog ist und ich würde in diesem Sinne auch entgegenkommen und auf die vom Anwalt veranschlagten Zinsen und Gebühren verzichten sofern ich doch den entrichteten Reisepreis von 500€ zurückerhalten könnte,daraufhin war wieder Funkstille denn die Regeln wie alles abzulaufen hat geben weder ich noch Sie vor,dass macht ganz allein der Herr J. mit seinem übersteigerten Ego.Ich habe ja mittlerweile schon Anzeige erstattet und kann diese auch wenn ich wollte nicht mehr zurückziehen,ich denke Menschen mit einer solchen Mentalität sollten grundsätzlich keine Geschäfte führen,schon gar keine die Dienstleistungen und Service beinhalten.Hier gehts um Abiturienten die womöglich weiterhin solch einem Menschen ihr schwer erspartes Geld anvertrauen von daher kann ich nur hoffen,dass man diesen dubiosen Geschäftsmethoden Einhalt gebieten kann.
Mit freundlichen Grüßen
M.G.
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