Ab-in-den-Urlaub wirbt sehr intensiv mit Reisegutscheinen. Ich empfinde dies als Bauernfängerei
Herr Georg H. schrieb uns:
Ab-in-den-Urlaub wirbt sehr intensiv mit Reisegutscheinen. Bei meiner letzten Reise Mitte Februar 2016 konnte ich einen Gutschein in Höhe von 100,- Euro einlösen. Die Gutscheineinreichung wurde mir bestätigt. Vor meiner Reise wurde ich nicht explizit und sichtbar darauf hingewiesen, dass ich zum Erhalt der 100,- Euro meine Bankverbindung nochmals angeben muss (Daten liegen ja zwecks Einzugsermächtigung vor) und vor allem, dass die Angabe der Bankdaten vor dem Reisebeginn erfolgen muss und danach nicht mehr möglich ist und somit der Gutschein doch noch verfällt. Nach telefonischer Beschwerde meinerseits habe ich nun die Auskunft erhalten, dass mein Gutschein verfallen ist, da ich nicht rechtzeitig meine Bankverbindung angegeben habe. Ich empfinde dies als Bauernfängerei.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an ab-in-den-urlaub ([email protected]) weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr H. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Mail an Ab-in-den-Urlaub!
Ich habe von Ab-in-den-Urlaub seither nichts mehr gehört.
Falls Sie den Vorgang veröffentlichen möchten, hier noch ein paar Zusatzinfos, da meine ursprüngliche Mail aus meinem Ärger heraus sehr kurz war.
Der folgende Ausschnitt stammt aus meiner Buchungsbestätigung: „Ihr angegebener Gutscheincode……..wurde erkannt und ist gültig“
Ich habe schon früher Reisen bei Ab-in-den-Urlaub gebucht, und bisher meine Gutscheine auch erstattet bekommen. Dass man die Bankdaten bis zum Abreisetag angeben muss, ist in der Buchungsmail nicht direkt ersichtlich. Dies wurde laut telefonischer Auskunft der Hotline von Ab-in-den-Urlaub erst im Oktober 2015 eingeführt. Eine telefonische Beschwerde war nicht möglich.Die telefonische Hotline bietet zunächst nur eine große Anzahl von Bandauskünften an. Die Mitarbeiterin, die ich schließlich durch große Hartnäckigkeit erreicht habe, wollte meine Beschwerde nicht aufnehmen und hat mich nur auf die Vorschriften hingewiesen. Meinem Wunsch, einen Vorgesetzten zu sprechen, hat sie ebenfalls nicht entsprochen.
Gerne gebe ich Ihnen auf Wunsch noch weitere Infos.
Viele Grüße aus München
Georg H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Herr H.
wir hatten uns im Juli 2015 mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Beschwerden, die uns erreichen, hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet Unister unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben einen Partneranwalt, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Sie können sich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens einfach und unverbindlich an [email protected] wenden, oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen eine Antwort zukommen lassen sollte.