Einige Verbraucher erhalten zurzeit ein Schreiben, das angeblich von der Staatsanwaltschaft München stammt. Darin wird ihnen eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 48.000 Euro zugesichert, da Sie zu den Geschädigten betrügerischer Gewinnversprechen gehörten.
In dem Brief heißt es weiter, die Verbraucher müssten sich lediglich kurzfristig unter einer Münchener Telefonnummer melden, um ihre Entschädigung zu erhalten. Rufen Sie dort besser nicht zurück, denn der Absender dieses Schreibens ist keinesfalls die Staatsanwaltschaft München.