Das Familiengericht kann zukünftig ein gemeinsames Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern veranlassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Antrag des Vaters, nicht aber die Zustimmung der Mutter.
Der Grund für die Neuregelung des entsprechenden Gesetzes liegt in der Annahme, dass es für das Kindeswohl grundsätzlich zuträglich ist, wenn die Sorge bei beiden Elternteilen liegt. Bislang hatte bei unverheirateten Paaren automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht war nur mit ihrer Zustimmung möglich.
Das ist nun anders. Beantragt der Vater die Mitsorge, wird sie ihm auch dann zugesprochen, wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Einzige Ausnahme: Das Kindeswohl würde durch ein gemeinsames Sorgerecht negativ beeinträchtigt.
Die Gesetzesänderung gilt auch für bereits laufende Sorgerechtsverfahren und Altfälle. Das bedeutet nicht nur neue Chancen für Väter, die seit Jahren um ein gemeinsames Sorgerecht kämpfen. Auch die Gerichte versprechen sich durch die neue Regelung Entlastung und schnellere Urteile.