Wechselpilot informiert: „3 Gründe, aus denen ein Stromversorger „Nein“ zu Ihnen sagen kann“.
Wechselpilot übernimmt laufend die Optimierung der Strom- und Gasverträge und wird von uns empfohlen: verbraucherschutz.de/wechselpilot/ . Wechselpilot ließ uns am 28.04.2023 die nachstehenden Informationen zukommen:
Wenn Sie selbst oder wir für Sie Ihren Stromvertrag wechseln, läuft in der Regel alles reibungslos. Nach der Kündigung des alten Anbieters zum Ende der Vertragslaufzeit wird ein Tarifvergleich durchgeführt und ein Vertrag abgeschlossen. Ein Wechselprozess dauert in der Regel drei bis vier Wochen und geht ohne große Komplikationen vonstatten.
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Versorger den Wechsel von seiner Seite ablehnt. Warum das passieren kann und wie Sie dann reagieren sollten, erklären wir Ihnen hier.
3 Gründe, aus denen ein Versorger Nein zu Ihnen sagen kann
Vor der Energiekrise gab es eine Zeit, in der vermehrt Kund*innen ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden sind. Damals stand im Raum, dass Versorgungsunternehmen Vielwechsler*innen aussortieren, die nach dem ersten Vertragsjahr wieder zu einem anderen Anbieter wechseln.
Mittlerweile ist das nicht mehr so und fast alle Ablehnungen sind objektiv begründbar. Die meisten Ablehnungen hängen damit zusammen, dass Fristen falsch berechnet sind oder Daten inkorrekt angegeben werden.
1) Sie möchten zu früh wechseln
Wer einen aktiven Energievertrag hat, kann nicht von heute auf morgen den Versorger wechseln. Was auf den ersten Blick logisch klingt, führt in der Praxis aber immer wieder zu Ablehnungen durch Versorger.
Die meisten Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, in einigen Fällen sogar 24 Monate. Um bei einem Wechsel in der Zwischenzeit nicht in die Grundversorgung zu rutschen, lohnt es sich zwar, den Wechsel frühzeitig anzustoßen – aber eben auch nicht zu früh! Läuft Ihr Vertrag noch bis Ende des Jahres, können Sie zwar jetzt schon kündigen, um die Frist nicht zu verpassen, für den Abschluss des neuen Tarifs kann es aber noch zu früh sein.
Wollen Sie im April einen Vertrag für den nächsten Januar abschließen, kann der Versorger den Vertragsschluss ablehnen. Dazu sind freie Versorger übrigens aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit auch ohne die Angabe von Gründen berechtigt – nur der Grundversorger darf das nicht. Der neue Wunsch-Versorger lehnt dann beispielsweise ab, weil er für das kommende Jahr noch nicht vollständig kalkuliert hat oder die Entwicklungen auf dem Energiemarkt abwarten möchte.
Das ist verständlich, wenn man sich vor Augen führt, dass es teilweise große Preissprünge in den Beschaffungskosten von Energie gegeben hat, die innerhalb weniger Wochen auftreten können. Schließt ein Versorger zu früh Belieferungsverträge mit Kund*innen für einen Zeitraum, den er jetzt noch gar nicht kalkulieren kann, kann das den Versorger in große Liquiditätsschwierigkeiten bringen, wenn Energie plötzlich viel teurer wird und er diese Kosten nicht mit dem tariflich vereinbarten Preis decken kann.
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2) Sie haben falsche Angaben gemacht
Ein weiterer Grund für kurzfristige Vertragsablehnungen können Zahlendreher und falsche Angaben sein. Sind die Angaben inkorrekt oder liegt dem Versorger eine falsche Zählernummer vor, die nicht mit Ihrer übereinstimmt, kann der Versorger keinen neuen Vertrag abschließen.
Auch doppelte Wechselaufträge können von den Versorgern (und Wechseldiensten) nicht bearbeitet werden, sodass es dann zur Stornierung kommt. In diesen Fällen lässt sich meist schnell ein neuer Wechsel anstoßen, sofern dann die korrekten Daten angegeben werden.
Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, achten Sie bereits beim Ausfüllen aller Formulare und Anträge auf die Richtigkeit aller Angaben.
3) Sie haben eine mangelnde Bonität
Ein sehr kleiner Teil der ohnehin seltenen Ablehnungen speist sich aus Ablehnungen aus Bonitätsgründen. Auch die Versorger haben als Wirtschaftsunternehmen ein Interesse daran, nur mit zahlungsfähigen Verbraucher*innen Verträge einzugehen.
Vor Vertragsschluss können die freien Versorger daher eine Bonitätsabfrage vornehmen und anhand dessen entscheiden, ob Sie einen Belieferungsvertrag eingehen oder nicht. Dies gilt allerdings nur für die alternativen Versorger – die Grundversorger müssen auch mit Verbraucher*innen mit schlechter Bonität Versorgungsverträge abschließen.
Fazit: So können Sie vermeiden, abgelehnt zu werden
Es fällt also auf, dass die meisten Vertragsablehnungen sich durch Sorgfalt beim Wechsel vermeiden lassen. Sehen Sie sich also Fristen genau an und stoßen Sie einen Wechsel erst an, wenn sowohl Sie als auch der Versorger absehen kann, wie die Marktlage zu Vertragsbeginn ist. Sollten Sie mal eine Absagen erhalten, weil der Vertragsbeginn zu weit in der Zukunft liegt, können Sie es einfach ein paar Wochen oder Monate später nochmals probieren.
Gehen Sie außerdem aufmerksam beim Vertragsabschluss vor und prüfen Sie Angaben lieber doppelt – Umstände lassen sich so sehr einfach vermeiden.
Sollte trotz aller Sorgfalt doch mal ein Vertragsschluss nicht klappen, besteht kein Grund zur Sorge. Sie können einfach einen neuen Wechsel anstoßen. Und auch wenn Ihr alter Vertrag bereits gekündigt ist und Sie nicht mehr rechtzeitig von einem neuen Versorger beliefert werden können, springt in der Zwischenzeit der Grundversorger ein. Sie stehen niemals ohne Energie da! In diesem Fall sollten Sie sich aber möglichst schnell um einen neuen Versorger bemühen, denn der Grundversorger ist in der Regel der teuerste Versorger vor Ort.
Abgelehnt: Ist mein Versorger insolvent gegangen?
Auf einem anderen Blatt steht die Frage, warum Stromanbieter den Vertrag während der Laufzeit überraschend kündigen. Dies ist in der Hochzeit der Energiekrise vermehrt bei kleineren Anbietern vorgekommen, die mit den plötzlich gestiegenen Beschaffungskosten finanziell überfordert waren und daher in die Insolvenz gerutscht sind.
Diese Gefahr besteht in der aktuellen Lage weniger. Der Markt hat sich so weit stabilisiert, dass keine größeren Schwankungen mehr in den Beschaffungskosten auftreten und die Versorgungsunternehmen ihre Kosten nun ziemlich verlässlich decken können. Hier können wir Sie also beruhigen, es besteht bei einem einmal abgeschlossenen Vertrag aktuell sehr wenig Gefahr, dass die Belieferung gekündigt wird und Sie überraschend in die Grundversorgung rutschen.
Sie möchten sich weniger Gedanken um den nächsten Energiewechsel machen? Wir übernehmen das gerne für Sie!
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