Wondercharge.de liefert seit drei Monaten die Ware nicht.
Frau Beate B. schrieb uns am 18.09.2021:
Betreff: Ware am 08.07.2021 online bestellt, bestätigt und bisher nicht angekommen
Kunden-oder Vertragsnummer: Bestellung #4337 vom 08.07.2021
Internetseite: Wondercharge.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.07.2021 habe ich ein magnetische 4in1 Ladesystem – Wondercharge X1 bestellt für 39.95und per Klarna bezahlt (Bestätigung Klarna 28.07.2021).
Auf meine Nachfragen, wann geliefert wird, habe ich von Wondercharge am 27.07. und am 16.08 eine Zwischenmeldung erhalten, dass sie aufgrund der scheinbar hohen Nachfrage sich um schnelle Lieferung bemühen.
Danach wurde nicht mehr reagiert – bis heute.
Die Internetseite wondercharge.de ist bis heute aktiv geschaltet
Können Sie helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Beate B.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 20.09.2021 an [email protected] weiter. verbraucherschutz.de schrieb Frau B. am 20.09.2021:
Sehr geehrte Frau Buck,
melden Sie die ausstehende Lieferung unbedingt bei Klarna an.
Frau Beate B. schrieb uns am 20.09.2021:
Sehe geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für die Info, bei Klarna habe ich das heute dann auch reklamiert (hatte davor zurück geschreckt, weil es dort etwas umständlich ist).
Bin gespannt, was nun hierbei herauskommt.
Mit freundlichen Grüßen
Beate B.
verbraucherschutz.de schrieb Frau B. am 21.09.2021:
Sehr geehrte Frau B.,
die E-Mail-Adresse „[email protected]“ könnte sich so ziemlich jeder Mensch auf der Welt zugelegt haben!
Sofern die „Firma“ uns oder Ihnen nicht antwortet, sollten Sie eine Anzeige erstatten.
Frau Beate B. schrieb uns am 21.09.2021:
Sehr geehrter Herr Matthies,
danke für die Info, aber das hat doch sicher keine Aussicht auf Erfolg und beschäftigt die Polizei unnötig.
Im Impressum hat die „Firma“ ihren Sitz in dem Emiraten(?) oder wie deuten Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Beate B.
verbraucherschutz.de schrieb Frau B. am 21.09.2021:
Sehr geehrte Frau B.,
die Anschrift halte ich für erfunden, da mir nicht einleuchtet, warum sich ein Unternehmen aus den VAE auf eine de-Domain beschränken sollte.
Wenn Sie auf die Seite „wondercharge.com“ schauen, dann sehen Sie eine Testseite mit chinesischen Schriftzeichen …
Mit dem Aktenzeichen einer Anzeige können Sie – oder die Polizei – bei denic die Identität des Anmelders der Webseite anfordern:
denic.de/en/service/whois-service/third-party-requests-for-holder-data/
Impressum
Great Nine FZC
Business Center
Al Shmookh Building
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Umm Al Quwain, U.A.E.
E-Mail: [email protected]