Wechselpilot informiert: Für 2024 einige Veränderungen für Strom und Gas.
Wechselpilot übernimmt laufend die Optimierung der Strom- und Gasverträge und wird von uns empfohlen: verbraucherschutz.de/wechselpilot/. Wechselpilot ließ uns am 07.12.2023 die nachstehenden Informationen zukommen:
MARKTUPDATE DEZEMBER: VON PREISÄNDERUNGEN, BREMSEN UND STEUERN
Neues Jahr, neue Energiepreise. Viele Versorger erhöhen sie, andere senken sie sogar zum Jahresbeginn – wechseln lohnt sich trotzdem. Warum, erklären wir in unserem Marktupdate, ebenso wie weitere Änderungen ab Januar 2024.
Das Jahresende steht unmittelbar bevor – wir richten den Blick aber schon auf das kommende Jahr. 2024 hält einige Veränderungen für den Strom- und Gasmarkt bereit, angefangen mit den vielen Preisänderungen der Versorger. Die wichtigsten News fassen wir hier für Sie zusammen.
Produzierendes Gewerbe wird bei Stromsteuer entlastet
Die Bundesregierung hat eine Stromsteuersenkung zur Entlastung von Industrie und Gewerbe beschlossen. Nach einer Übereinkunft von Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner soll das produzierende Bewerbe in den kommenden fünf Jahren entlastet werden, um im internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben und um die deutsche Wirtschaft vor einer Abwanderung von Industrieunternehmen zu schützen. Der Strompreis in Deutschland ist einer der höchsten weltweit, weshalb viele große Konzerne mittlerweile in Betracht ziehen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern, um die Produktionskosten zu senken. Dem möchte die Bundesregierung mit der Steuererleichterung entgegenwirken.
Für die Jahre 2024 und 2025 soll die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh gesenkt werden. In den folgenden drei Jahren, also bis 2028, soll die Senkung aufrechterhalten werden, sofern dies durch den Haushalt gegenfinanziert werden kann. Eine Verlängerung steht also unter dem Vorbehalt, dass sich Geld für die staatliche Finanzierung der Steuersenkung findet. Allein im Jahr 2024 plant die Bundesregierung Entlastungen in Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft.
Das Ende der Energiepreisbremsen
Die Preisbremsen für Strom und Gas laufen voraussichtlich Ende des Jahres aus. Sie gelten seit März 2023 und sollten Haushalte und Unternehmen vor stark gestiegenen Energiepreisen schützen. Am 16. November hatte der Bundestag nach wochenlanger Unsicherheit die Verlängerung über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2024 beschlossen. Als Konsequenz des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November, das die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 feststellte, hat nun aber Bundesfinanzminister Lindner doch das vorzeitige Aus der Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 verkündet.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Preisbremsen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden, der jedoch wegen des Verfassungsgerichtsurteils geschlossen wird. So können keine weiteren Mittel aus dem Fonds entnommen werden. Der Koalitionspartner SPD kritisiert die Entscheidung des Finanzministers und plädiert für die Umsetzung der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung bis Ende März 2024. Dafür fordert die SPD eine rechtssicher ausgestaltete Finanzierung über den Haushalt 2024.
Kritik kommt auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), da die Entwicklung der Energiepreise ungewiss sei und die Privathaushalte besonders in den Wintermonaten eine Garantie für Stabilität und Sicherheit bräuchten. Dem schließt sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen an und kritisiert, dass das derzeitige Durcheinander um den Bundeshaushalt mit diesem Vorgehen auf dem Rücken der Privathaushalte ausgetragen werde.
Problematisch erscheint diesbezüglich auch, dass die Preisentwicklung im Energiesektor 2024 nach oben gehen könnte. Mit dem Ärger um den Bundeshaushalt steht auch ein Wegfall des staatlichen Zuschusses zu den Netzentgelten im Raum, sodass sich dies in steigenden Strompreisen niederschlagen könnte. Auch das Wegfallen der Mehrwertsteuersenkung im Energiesektor könnte zu steigenden Preisen führen.
Preisänderungen zum Jahreswechsel
Viele Versorgungsunternehmen kündigen im letzten Quartal 2023 ihre Preisänderungen zum Jahreswechsel an. Zum 01. Januar 2024 ändern sich damit die Preise vieler Energieverträge – sowohl nach oben als auch nach unten. Etliche Energieversorger können sinkende Preise verkünden, einige Versorger erhöhen die Preise aber auch. Mit Auslaufen der Strom- und Gaspreisbremse sind die Preisänderungen zum Jahreswechsel umso interessanter. Denn einige Versorger erhöhen die Preise auf ein Niveau oberhalb der Preisbremsen-Grenzen. Durch das Wegfallen der Preisbremsen zum neuen Jahr lohnt sich ein Vertragswechsel umso mehr.
Egal, ob Ihr Versorger die Preise erhöht oder senkt, ein Preisvergleich mit anschließendem Wechsel ist immer sinnvoll. Nutzen Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung. Bei einer Preisanpassung innerhalb des laufenden Vertragsjahres handelt es sich immer um einen Vertragsbruch seitens des Versorgers, der Sie zur Sonderkündigung berechtigt. Jetzt Preise zu vergleichen, zu kündigen und zu wechseln wird sich auszahlen!
Rechnen Sie gleich hier Ihre potenzielle Ersparnis aus! Anschließend kümmern wir uns gerne um Ihren Strom- oder Gaswechsel.
Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz treten 2024 in Kraft
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen – das bedeutet, dass dann zu 100 Prozent erneuerbare Energie eingeleitet werden muss. Um dies möglich zu machen, hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das eng damit verbundene Wärmeplanungsgesetz geschaffen. Beide Gesetze sollen am 01. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab Januar 2024 in den meisten Neubauten Heizungen verbaut werden müssen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie beheizt werden. Dieses Gesetz wurde bereits im September von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Spätestens 2028 sollen nach dem GEG nur noch Heizungen genutzt werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Das Gesetz sieht Übergangsfristen für Bestandsgebäude und bestimmte Neubauten vor und koppelt die Umsetzung der Regelungen an die kommunale Wärmeplanung und damit an das Wärmeplanungsgesetz.
Das Wärmeplanungsgesetz wurde Mitte November vom Bundestag beschlossen, steckt den Rahmen für die Wärmeplanung und soll die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung vorantreiben. Durch die Wärmeplanung sollen Privatpersonen und Unternehmen informiert werden, welche Möglichkeiten zur Wärmeversorgung in ihrer Kommune derzeit und künftig bestehen. Anhand dessen soll die Entscheidung erleichtert werden, welche Heiztechnologie für Neu- und Bestandsbauten in Frage kommt und gleichzeitig zukunftstauglich in Bezug auf die anvisierte Klimaneutralität ist.
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