Vorsicht vor Medien Verlag 24 und Trickanrufen
Ein Medien Verlag 24, ansässig Bahnhofstraße 19, 5116 Schninznach Bad in der Schweiz versucht derzeit, mit Telefonanrufen kostenpflichtige Verträge mit Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen sämtlicher Branchen zu ergattern. Die Masche ist bekannt, wir haben bereits häufig davon berichtet.
Das Vorgehen vom Medien Verlag 24
Der Medien Verlag 24 geht dabei wie folgt vor: mit einem Callcenter werden Freiberufler, Unternehmer und sonstige Gewerbetreibende angerufen. Ihnen wird suggeriert, dass von Google angerufen wird bzw. dass bereits ein Vertrag besteht, der nun zur Verlängerung ansteht. Das Problem der Telefonwerbung liegt insbesondere darin, dass der Angerufene aus einer Alltagssituation herausgerissen wird und sich einem geschulten Anrufer gegenübersieht. Der Anrufer ist dabei im Vorteil, da er den Angerufenen meist auf dem falschen Fuß erwischen kann. So ist es auch hier: Der Medien Verlag 24 lullt den Angerufenen so ein, dass dieser der Legende auf den Leim geht. Zu allem Überfluss wird dann eine angebliche Datenabfrage noch aufgezeichnet, womit der Betroffene dann unter Druck gesetzt werden soll.
Medien Verlag 24 – wer braucht das Portal?
Das Internetportal vom Medien Verlag 24 ist völlig unmaßgeblich, so dass wir uns nicht vorstellen können, dass damit auch nur ein Kunde generiert werden kann. Dieses Internetportal dient allerdings dazu, die Rechnungen zu rechtfertigen, welche der Medien Verlag 24 nach Abschluss des Telefonats versendet.
Rechnung vom Medien Verlag 24
Lässt man sich also auf das Gespräch ein und gibt die entsprechenden Antworten, welche dann auf Band dokumentiert werden, folgt postwendend die Rechnung des Medien Verlag 24. Den meisten Betroffenen ist dann gar nicht bewusst, dass sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Leider zahlen viel zu viele Betroffene die Rechnung ohne vorherige Prüfung, sodass diese Geschäftsmodelle weiterhin Hochkonjunktur haben.
Ihre Kommentare zu Medien Verlag 24?
Wenn Sie ebenfalls Erfahrungen mit Medien Verlag 24 gemacht haben, freuen wir uns über ihren Erfahrungsbericht in unseren Kommentaren. Dadurch warnen sie andere davor, ebenfalls in diese Masche zu geraten und sich entsprechende Rechnungen ausgesetzt zu sehen. Wir bitten daher darum, ihre Erfahrungen entsprechend niederzuschreiben und damit mit anderen zu teilen.
Erfahrungen mit Medien Verlag 24
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Unternehmen wie Medien Verlag 24. Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden. Das spiegelt sich im übrigen auch in den Klickzahlen und der großen positiven Resonanz wider, welche unsere Warnungen hervorrufen.
Widerspruch gegen Rechnungen von Medien Verlag 24
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten und berichtet auf ihrer Website auch über Medien Verlag 24:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/seo-dienstleistungs-gmbh-medienverlag24
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
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Fax: 089/386660711
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Web: www.LL-ip.com