Vorsicht vor Limitimus SL und Medien Concept Verlag Service.
Eine Limitimus SL aus Spanien und ein Medien Concept Verlag Service machen derzeit gemeinsame Sache, um mit fingierten Vertragsschlüssen an das Geld von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und sonstigen Unternehmen zu gelangen. Hierbei werden Formulare versandt, wobei der Eindruck erweckt werden soll, dass dieses Formular von einem Unternehmen kommt, mit welchem der Betroffene bereits einen Vertrag unterhält. Die Akquise übernimmt der Medien Concept Verlag Service, die Rechnung kommt dann von der Limitimus SL:
Das Formular vom Medien Concept Verlag Service
Alles beginnt zumeist mit einem Anruf. Der Anrufer suggeriert, dass man vom örtlichen Stadt Verlag anruft, mit dem der angerufene bereits einen Anzeigenvertrag unterhält. Es wird mitgeteilt, dass es um eine Verlängerung des auslaufenden Vertrages gehe und man das später übersandte Formular schnellstmöglich unterschreiben und zurücksenden muss, damit man in der nächsten Auflage erscheint. Ein solches Formular wird dann auch unmittelbar übersandt, in welchem die Anzeige bereits einkopiert ist, welche der Betroffene tatsächlich mit einem örtlichen Verlag unterhält. Dabei merkt der Betroffene meist nicht, dass es sich tatsächlich nicht um den bekannten Vertragspartner, sondern um einen völlig unbekannten Medien Concept Verlag Service handelt.
Das Formular hat es in sich. Unterschreibt man das Formular und sendet es zurück, beauftragt der Betroffene eine Anzeige in einem sogenannten Bürgerinformationsfolder, welche pro Auflage über 1000 € kosten soll. Im Fließtext des Formulars ist dann angegeben, dass drei Ausgaben pro Jahr erscheinen sollen. Gesamtkosten sind also weit über 3000 €. Kündigt man nicht rechtzeitig, also drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs, soll sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern. Hierbei würden dann erneut über 3000 € fällig. Sehr viel Geld für eine höchst fragwürdige Gegenleistung. Es gibt sogar eine Website, die unter medienconceptgmbh.de abrufbar ist. Dort ist aber wieder ein Impressum noch irgendetwas anderes zu finden.
Rechnung von Limitimus SL
Hat der Betroffene das Formular unterschrieben und zurückgesandt, erfolgt die Rechnungsstellung. Zunächst ist festzustellen, dass in dem Formular ein 14-tägiges Rücktrittsrecht angegeben ist. Aus diesem Grund wird die Rechnung erst nach Ablauf der Frist gestellt. Die Rechnung kommt auch nicht vom Medien Concept Verlag Service, sondern von einem gänzlich anderen Unternehmen, einer Limitimus SL aus Madrid / Spanien. Geschäftsführerin der Limitimus SL ist die deutsche Linda Schwalm. In der Rechnung wird dann ausgeführt, dass man sich für den erteilten Anzeigenauftrag bedankt unter Vertrag an die Limitimus SL zur weiteren Bearbeitung abgetreten wurde. Dann wird noch die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem bestimmten Druckobjekt angekündigt und eine Rechnung gestellt. Diese weist die Mehrwertsteuer aus. Es wird allerdings mitgeteilt, dass eine geänderte Rechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer erstellt wird, wenn der Betroffene seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an die Limitimus SL übersendet. Der Rechnung wird dann noch das unterschriebene Formular und ein so genannter Korrekturabzug beigelegt. Zahlbar soll der Betrag auf ein spanisches Konto sein.
Ihre Kommentare zu Limitimus SL oder Medien Concept Verlag Service?
Wenn Sie ebenfalls Erfahrungen solchen Machenschaften gemacht haben, freuen wir uns über ihren Erfahrungsbericht in unseren Kommentaren. Dadurch warnen sie andere davor, ebenfalls in diese Masche zu geraten und sich entsprechende Rechnungen ausgesetzt zu sehen. Wir bitten daher darum, ihre Erfahrungen entsprechend niederzuschreiben und damit mit anderen zu teilen.
Erfahrungen mit Medien Concept Verlag Service und der Limitimus SL
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Maschen wie die des Medien Concept Verlag Service und Geldeintreibern wie Limitimus SL. Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden. Das spiegelt sich im übrigen auch in den Klickzahlen und der großen positiven Resonanz wider, welche unsere Warnungen hervorrufen.
Widerspruch gegen Rechnungen der Limitimus SL
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten und berichtet auf ihrer Website auch über diese Masche:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/limitimus-sl-medien-concept-verlag-service
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
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