Vorsicht vor Anrufen von Blindenwerkstatt Harburg.
Ich erhielt heute Morgen um kurz nach 9:00 Uhr einen Anruf von einer freundlichen Dame von der Blindenwerkstatt Harburg. Die Blinden bräuchten dringend Unterstützung und ob ich nicht Ware, die von den Blinden selbst hergestellt wurden, kaufen wolle. So gäbe es schöne selbst gewebte Handtücher oder selbst geflochtene Körbe. Ich fragte, ob ich mir nicht irgendwo anschauen könnte, wie diese Ware aussieht. Die Dame meinte, dass sie mir das doch eigentlich viel besser erklären könne. Ich blieb aber dabei, dass ich gern die Homepage wüsste, auf der diese Ware zu begutachten sei. Die Dame nannte mir die Adresse blindenwerkstatt-harburg.de/ und wollte mich dann zwei Tage später wieder anrufen.
Die angebotene Ware dort, Bademäntel, Frotteetücher, Besen, Körbe etc etc etc sahen meiner Meinung nach in keiner Weise selbst gefertigt aus, sondern eher nach industriell gefertigter Ware und das zu absoluten Wucherpreisen. Aber es steht ein großer Vermerk auf der Seite: „Staatlich anerkannt“.
Ein Bademantel 248,- Euro, ein kleiner Brotkorb 49,20 Euro.
Ich schrieb an die Pressesprecherin des Bezirksamtes Harburg:
Sehr geehrte Frau S.
ich erhielt heute Morgen einen Anruf von der Blindenwerkstatt Harburg.
Man bat mich, Artikel zu kaufen, um die Blindenarbeit zu unterstützen.
Nun wollte ich mir zunächst gern die Produkte anschauen, die hier angepriesen werden und bin auf die Homepage gegangen:
blindenwerkstatt-harburg.de/
Dort steht „staatlich anerkannt“.
Für mich sieht das nicht seriös aus und ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, ob diese „Stefan Bruhs e.K.“ tatsächlich staatlich anerkannt ist.
Vielen Dank!
Ich bekam wenig später die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die staatliche Anerkennung der genannten Blindenwerkstatt erfolgte 2005 durch das Bezirksamt Harburg. Die Anerkennung erfolgte gemäß § 5 des Blindenwarenvertriebsgesetzes. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2007 aufgehoben, daher werden staatliche Anerkennungen für Blindenwerkstätten gegenwärtig nicht mehr erteilt. Diejenigen Werkstätten, die zuvor staatlich anerkannt worden sind, genießen Bestandsschutz und dürfen diese Bezeichnung weiter führen.
Damalige Voraussetzungen für die Erteilung der Anerkennung waren:
– Ausschließliche Herstellung von Blindenwaren
– Ausschließliche Beschäftigung von Blinden
– Die Durchführung einer Anhörung der Vereinigung der Blinden des Landes
Einziger Versagungsgrund bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen, war die fehlende Zuverlässigkeit des Inhabers.
Nach damaliger Prüfung galten die Voraussetzungen als erfüllt. Gründe, die auf eine Unzuverlässigkeit des Inhabers hätten schließen lassen, lagen zum Zeitpunkt der Anerkennung nicht vor.
Ich schrieb:
Sehr geehrter Herr I.
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wurde denn zwischenzeitlich einmal geprüft, ob die Ware ausschließlich von Blinden hergestellt wird?
Dies erscheint mit ziemlich zweifelhaft, denn die angebotenen Waren sehen sehr industriell hergestellt aus und sind zudem völlig überteuert.
Für einen kleinen Brötchenkorb 42,90 Euro zu fordern, ist schon ziemlich dreist.:
920008 Brötchenkorb, Maße ca. L 33 x B 26 x H 10 cm 42,90
Etliche Verbraucher werden bei diesen Anrufen sicherlich weich, lassen sich diese völlig überteuerten Produkte (aus China!?) aufschwatzen
und denken, dass es ja für einen guten Zweck ist.
Ganz einmal davon abgesehen, dass diese „Coldcalls“ inzwischen verboten sind.
Ich möchte gern einen Artikel veröffentlichen, um die Verbraucher zu informieren.
Ist es Ihnen Recht, wenn ich Ihre Antwort mit veröffentliche?
Herr I. rief mich daraufhin an und teilte mir mit, dass es keine Prüfung der Firma gibt, da diese 2005 die Anerkennung erhalten hatte, und man diese aufgrund des § 5 des Blindenwarenvertriebsgesetzes auch nicht mehr rückgängig machen könne.
Ich sagte, dass ich mich noch an die Sozialbehörde, an den DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.) wenden würde und auch an den Datenschutzbeauftragten Hamburg, da ich kein Einverständnis zu dem Anruf von der Blindenwerkstatt Harburg gegeben hatte.
Verbraucherschutz.de schrieb am 22.3.21 an den dbsv.org (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.):
Sehr geehrter Herr Andreas Bethke,
Wir haben heute diesen Artikel auf Verbraucherschutz.de veröffentlicht:
verbraucherschutz.de/vorsicht-vor-anrufen-von-blindenwerkstatt-harburg/
Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, ob Ihnen diese Blindenwerkstatt Harburg bekannt ist und ob Sie diese als seriös einstufen.
Wir erhielten keine Antwort und schrieben am 31.3.21 nochmals:
Sehr geehrter Herr Andreas Bethke,
ich kann nicht nachvollziehen, warum ich keine Antwort von Ihnen erhalte.
Wir erhielten bis zum 28.4.21 keine Antwort.
Impressum
Blindenwerkstatt Harburg
Stefan Bruhs e. K.
Hans-Fitze-Straße 2
21073 Hamburg
Telefon: 0 40 / 76 75 71 05
Telefax: 0 40 / 76 75 80 61
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