tchibo-mobil.de sendet keinen Entgeltnachweis und keine Stellungnahme.
Frau Verena S. schrieb am 10.08.2020:
Betreff: falsche Rechnung
Kunden-oder Vertragsnummer: [Mobilfunknummer]
Internetseite: tchibo-mobil.de
Nachrichtentext:
Ich habe seit 2014 einen Handyvertrag mit tchibo-mobil für 9,99 € im Monat (Telefonflatrate und 500 megabite Datenvolumen). Im Mai wurde mir das erste Mal seit Vertragsbeginn ein höherer Betrag (12,06€) abgebucht, ohne, dass ich mein Telefonverhalten geändert habe. Da ich keinen Einzelverbindungsnachweis geführt habe, bat ich um einen Entgeltnachweis, der wurde leider ignoriert. Im Folgemonat wurden 10,77 € abgebucht, wieder ohne erfolgte Erklärung. Ich habe eine Beanstandung beider Rechnungen gefaxt. Auch auf diese erfolgte keine Reaktion.
Ich kündigte aufgrund dieser Vorgehensweise. Mein Zugang wurde dann aber ohne Ankündigung 2 Wochen vor dem genannten Termin abgeschaltet, so dass ich 2 Wochen ohne Handy zurechtkommen musste. Dafür kam aber die Endabrechnung, die dann einen vollen Monatsbeitrag für die letzten 2 Wochen verlangte. Diesen Betrag habe ich von der Bank zurückholen lassen. Nun wollte ich mir die Rechnung ausdrucken, kann aber nicht mehr auf das Onlineportal zugreifen. Selbst die Mahnung wurde mir mit einem Link auf das Portal per SMS zugeschickt, obwohl ich mich dort nicht mehr einloggen kann.
Die Hotline half mir nicht weiter. Mir wurde mitgeteilt, dass sie mir den Rechnungsbetrag nicht begründen können und auch nicht müssen, da ich keinen EVN gewünscht habe. Somit sei ich selbst schuld. Die Abschaltung 2 Wochen früher als erwartet hätte ich mir selbst erschließen können (wie genau, wurde mir nicht erklärt).
Durch die Suche nach einem neuen Vertragsanbieter habe ich nun auch noch erfahren, dass meine 500 Megabite Datenvolumen bei tchibo-mobil schon gar nicht mehr angeboten werden. Das heißt, tchibo hat meinen Vertrag laufen lassen, obwohl sie mir ein höheres Datenvolumen oder einen niedrigeren Beitrag hätten anbieten können. Somit habe ich schon eine geraume Zeit einen höheren Betrag gezahlt, als ich müsste.
Meine Fragen sind nun:
Kann ich einen Entgeltnachweis erwarten?
Ist tchibo-mobil verpflichtet, auf eine Beanstandung einer Rechnung zu reagieren?
Muss der Abschaltungstermin mir vorher mitgeteilt werden?
Kann mir ein voller Monat berechnet werden, wenn mein Handy 2 Wochen vor Vertragsende abgestellt wird?
Ich war immer so zufrieden und habe nun leider das Gefühl, dass ich über`s Ohr gehauen werde. Das Gefühl wird dadurch sehr bestärkt, dass ich keine nachvollziehbaren Erklärungen für erhöhte Rechnungsbeträge erhalte und kein Entgegenkommen signalisiert wird.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.08.2020 an Frau Katja Müller (Geschäftsführerin) unter info@tchibo-mobil.de weiter und erhielt am 13.08.2020 nachstehende Antwort.
Sehr geehrter Herr Matthies
vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde.
Gern werden wir auf Ihre Anfrage Stellung nehmen. Vorab bitten wir Sie uns die unterschriebene Einverständniserklärung von Frau S., unter Angabe der betreffenden Mobilfunknummer, zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig bitten wir um Fristverlängerung zur Beantwortung Ihrer Anfrage bis zum 31.08.2020.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
verbraucherschutz.de antwortete am 13.08.2020:
Sehr geehrte Frau Katja Müller (Geschäftsführerin),
wir arbeiten nicht mit Vollmachten und ich möchte Sie bitten, direkt mit Frau S. Verbindung aufzunehmen.
Da wir beabsichtigen, diesen Vorgang zu veröffentlichen, räumen wir Ihnen bis zum 31.08.2020 um 15:00 Uhr die Möglichkeit der Klärung des Vorgangs ein.
Frau S. möchten wir hiermit bitten, uns unbedingt zu informieren, wenn Sie sich mit ihr in Verbindung gesetzt haben.
Sollte Ihre Kundin uns informieren, dass der Vorgang zu ihrer Zufriedenheit erledigt wurde, werden wir das in unserem Artikel berücksichtigen.
Frau S. schrieb uns am 13.08.2020:
Lieber Herr Matthies,
ich erhielt statt einer Stellungnahme eine weitere Mahnung. Ich habe per Einschreiben erneut auf meinen Einspruch gegen die Rechnung hingewiesen und den Faxsendebericht beigelegt. Heute kam Post von einem Inkassounternehmen, das diesen Betrag einfordert.
Nun brauche ich Beratung:
Ist mein Einspruch belanglos für Tchibo oder muss die Firma darauf reagieren? Muss für diesen Zeitraum das Mahnverfahren ausgesetzt werden, um die Sachlage zu klären? Ich wüsste mir nur noch mit einem Anwalt zu helfen, das halte ich aber eigentlich für überzogen.
Hoffentlich können Sie mir in dieser Sache weiterhelfen
Vielen Dank und viele Grüße
Verena Scheradt
Frau Verena S. schrieb am 20.08.2020:
Lieber Herr Matthies,
ich habe von Tchibo mobil eine E-Mail mit dem Hinweis auf eine Mahnung erhalten, die ich mir im Kundenportal abrufen soll. Aber dort habe ich keinen Zugang mehr. Ich habe die Mail kopiert und unten eingefügt.
Außerdem wurde mir die letzte Rechnung postalisch zugestellt. Weiteren Kontakt gab es nicht.
Viele Grüße,
Verena S.
verbraucherschutz.de antwortete am 21.08.2020:
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Information.
Wir empfehlen Ihnen eine postalische Verbindungsaufnahme per Einschreiben.
Frau Verena S. schrieb am 31.08.2020:
Lieber Herr Matthies,
ich habe von Tchibo mobil keine Reaktion auf Ihre Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalte. Ich bekam heute nur die 2. Mahnung mit der Androhung, dass bei ausbleibender Zahlung ein Inkassounternehmen beauftragt wird. Ist denn bei Ihnen etwas eingegangen?
Wie kann ich nun vorgehen? Soll ich mich schriftlich erneut an Tchibo wenden oder reagieren Sie zunächst auf die verstrichen Frist?
Viele Grüße
Verena S.
verbraucherschutz.de antwortete am 02.09.2020:
Sehr geehrte Frau S.,
wir haben keine Stellungnahme von Tchibo-mobil erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen.
Ja, Sie sollten dann den postalischen Schriftweg wählen.
Frau S. schrieb am 9.9.2020:
Lieber Herr Matthies,
ich erhielt statt einer Stellungnahme eine weitere Mahnung. Ich habe per Einschreiben erneut auf meinen Einspruch gegen die Rechnung hingewiesen und den Faxsendebericht beigelegt. Heute kam Post von einem Inkassounternehmen, das diesen Betrag einfordert.
Nun brauche ich Beratung:
Ist mein Einspruch belanglos für Tchibo oder muss die Firma darauf reagieren? Muss für diesen Zeitraum das Mahnverfahren ausgesetzt werden, um die Sachlage zu klären? Ich wüsste mir nur noch mit einem Anwalt zu helfen, das halte ich aber eigentlich für überzogen.
Hoffentlich können Sie mir in dieser Sache weiterhelfen
Vielen Dank und viele Grüße
Verena S.
Wir schrieben:
Sehr geehrte Frau S.
Ihr Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung gegen die Forderung.
Tchibo scheint offenbar nicht einmal Willens, sich damit beschäftigen zu wollen.
wir können Ihnen lediglich empfehlen, einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
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