„Nachdem vom Autoverleih Buchbinder ja nie eine Reparatur durchgeführt wird, erscheint mir das Berechnen von Arbeitslohn, Material und Fahrzeugverbringung (von Mietstation in die Werkstatt) doch sehr fragwürdig!“
Herr Peter G. schrieb uns am 10.7.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich heute an Sie wenden weil ich ein großes Problem mit einem Autovermieter habe.
Hoffe Sie finden das Thema interessant genug um sich darum zu kümmern. Mir geht es hierbei nicht nur darum mein Geld zurück zu bekommen, sondern auch darum, diesen Firmen mal auf die Finger zu klopfen. Es ist so scheint es ein Branchenthema.
Am 06.06.17 habe ich bei Autovermietung Buchbinder einen Transporter gemietet (war nicht das erste mal). Leider habe ich beim Einfahren in eine Seitenstraße ein Verkehrsschild gestreift und links oben hinten (Dachkante) am Transporter einen ca 20-30 cm langen Kratzer verursacht. Diesen Schaden habe ich auch bei der Rückgabe gemeldet.
Beim Ausfüllen des Schadensprotokolls wurde nochmals hervorgehoben, dass an dieser Stelle bereits ein alter Schaden vorhanden war. Auf meine Frage nach der Menge der Schadensmeldungen auf den Übergabeprotokollen bekam ich die Aussage, das diese Schäden (keine Einschränkung der Verkehrstauglichkeit) nie repariert werden und die Autos nach Ablauf der Laufzeit inkl. der aufgelaufenen Schäden an den Fuhrpark zurückgegeben werden. Am 20.06.17 bekam ich nun eine Rechnung des Vermieters in Höhe von 451,91 für die Behebung des von mir verursachten Schadens. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus:
Fahrzeugverbringung 117,84
Arbeitslohn 247,46
Lackiermaterial 86,61
Nachdem ja nie eine Reparatur durchgeführt wird, erscheint mir das Berechnen von Arbeitslohn, Material und Fahrzeugverbringung (von Mietstation in die Werkstatt) doch sehr fragwürdig! Die Aufstellung der Sachverständigenzentrale war auch eher dürftig. Die Berechnung des Schadens wurde aufgrund von Lichtbildern durchgeführt. Wenn dies die Lichtbilder aus den Übergabeprotokollen sind, so ist hier eine vernünftige Beurteilung kaum möglich. Auch war nicht zu ersehen, welcher Schaden hier beurteilt wurde. Der bereits vorhandene, mein neu verursachter oder vielleicht auch beide zusammen! Man weiß es nicht! Sämtliche Versuche in Kontakt zu treten (Mail und Brief) und die Angelegenheit zu klären scheiterten an der Nichtreaktion und Ignoranz der Firmen. Ich bin gerne bereit, den von mir verursachten Schaden zu begleichen – doch nicht auf diese Art und Weise. Das Gutachten sollte eigentlich die Wertminderung feststellen, nicht aber eine fiktive
Reparatur und deren meiner Meinung nach überzogenen Höhe. Ich hoffe, Sie nehmen sich dieses Falls an. Weitere Informationen und Unterlagen stehen natürlich jederzeit zur Verfügung. In der Hoffnung auf mehr Gerechtigkeit
verbleibe ich
mfg
Peter G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Buchbinder weiter und erhielt die Antwort, dass der Vorgang geprüft würde. Am 20.7.17 schrieb uns Herr G.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Info.
Ja ich habe mittlerweile Anfang dieser Woche eine Antwort erhalten (Brief datiert vom 13.07.2017).
Diesen Brief habe ich mal als Anlage angehängt.
Zu entnehmen ist, das alles richtig und rechtens ist. Auch das es in Deutschland üblich ist, fiktive Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
Was ich allerdings immer noch nicht weiß, ist, wie mein verursachter Schaden aussieht!
Wie tief der Kratzer, wie lang und ob er auch wirklich die Dachkante beschädigt hat.
Das Gutachten wurde ja aufgrund bereitgestellter Bilder erstellt. Diese habe ich angefordert aber leider nicht bekommen.
Sollten das allerdings die Bilder des Rücknahmeprotokolls gewesen sein (siehe Anlage), so kann man daraus kein vernünftiges Gutachten erstellen – so meine Meinung.
Sollten Sie noch weitere Unterlagen benötigen – gerne.
mfg
Peter G.
Verbraucherschutz.de bat daraufhin die Firma Buchbinder am 20.7.17 uns Fotos des Kratzers zukommen zu lassen, aus denen der Schaden definitiv ersichtlich ist. Hierauf erhielten weder wir, noch Herr G. eine Antwort.
Ich habe ein (sehr schlechtes) Auto von Buchbinder gemietet, der vertrag war EUR 286,32. Bei Auto abholen, verlangte dieses Firma noch EUR 488,74 spontan weil sie angeblich könnten meine Kreditkarte für die Kaution nicht nutzen weil ein PIN Nummer notwendig war (lustig, weil ich habe nie eine PIN NUMMER gebraucht). Im Ende Effekt musste ich EUR 775,06 bezahlen. Sie sind total Kreativ mit Gebuhren! Firma verprach EUR 203 zurück zahlen und damit sind trozdem EXTRA EUR 255,14 weg! NIE WIEDER!
Kautions-Abzocke Buchbinder
Ich habe einen Wagen bei Buchbinder angemietet und der Wagen hatte unter anderem Splitschäden in der Windschutzscheibe, die auch auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert waren. Bei Abgabe des Wagens, wurde einer der Splitschäden als Steinschlag ausgelegt und Buchbinder behielt die Kaution und sendete mir am nächsten Tag noch eine Rechnung in Höhe von knapp 700€.
Ich kann alle nur warnen vor Buchbinder