[Der Verbraucher möchte nicht öffentlich genannt werden] schrieb folgende Nachricht:
Rechtsanwalt Olaf Tank schickt Mahnungen über 138,00 Euro an Internet-Surfer, die auf bestimmte kostenlose Seiten (in unserem Falle: desktop-downloads.de) gehen. Diese Forderungen sind nichtig, es ist nie ein Vertrag zustande gekommen.
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Der Autor des Artikels irrt in einem ganz wniteelschen Punkt. Zudem verkompliziert er einfach die Tatsachen und verläuft sich dann in seinem eigenen Irrgarten. Seine Leser dann aber auch.Der wesentliche Punkt:Der Autor behauptet, daß BVG hätte im Volkszählungsurteil ein Grundrecht geschaffen, es in Art. und eingefügt um es anschließend einzuschränken und Art. 1 und 2 gleich mit zu beschädigen.Das hat das BVG eben nicht getan.Was hat es dann getan?Es hat erklärt, geurteilt, daß das Datenschutzrecht des Einzelnen vom in Verbindung mit umfaßt wird. Es hat gesagt, der Datenschutz ist Bestandteil von in Verbindung mit .Liebes BVG, Danke für die Konkretisierung. Eigentlich wußte ich das bereits. Doch Danke für die Bestätigung.Das BVG hat weiter geurteilt “Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.”Das Wort GRUNDRECHT verwendet der Autor nun, um sein Labyrinth zu bauen, um sich dann darin verirren zu können und alle Leser gleich mitzunehmen.Nochmal zum besseren Verständnis:Das BVG bestätigt meine Vermutung, daß mein Datenschutzrecht Bestandteil meiner Grundrechte nach in Verbindung mit ist, indem es sagt, mein Datenschutzrecht wird von (freie Entfaltung meiner Persönlichkeit) in Verbindung mit UMFASST.Im Satz 2 sagt das BVG “Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen..” Weil das Singular ist, ist das Grundrecht aus Art. 2 Abs 1 gemeint. Ob in Verbindung mit Würde Art. 1 oder ohne Verbindung spielt keine Rolle mehr.“Das Grundrecht [nach Art. 2/1] gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.”Das wars. Das BVG hat kein neues Grundrecht erfunden, um es anschließend zu relativieren.Das Wort Grundrecht kommt in dem Urteil niemals im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht vor. Immer dann, wenn es vorkommt, spricht das Urteil von konkreten Grundgesetzartikeln, konkret: 1, 2, 4, 5, 8, 9, 13 und 19. Seht selber nach.Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Märchen des Autors. Im gesamten Urteil kommt ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vor. Wenn informationelle Selbstbestimmung vorkommt , dann 3 x als informationelles Selbstbestimmungrecht und weiterhin vielmal als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, niemals als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.Daß sich das BVG lang und breit über mein Datenschutzrecht ausläßt, ist, nachdem es dies zum Bestandteil des Grundrechtes nach erklärt hat, ist völlig unerheblich.Das BVG hat sich streng ans GG gehalten und genau nicht den Fehler gemacht, der ihm vorgehalten wird.Wie liest sich der Art. 2/1 jetzt:Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit einschließlich informationeller Selbstbestimmung, soweit er nicht die Rechte anderer Grundrechtsträger verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.Dieses Grundrecht ist durch ein einfaches Gesetz nicht einschränkbar, das wissen wir auch.Und mit dem zählungsfreundlichen Teil hat das BVG den willigen Lesern viel Lesestoff gegeben, sie auf eine falsche Fährte gelockt, die Leute wütend gemacht, wo doch für den aufmerksamen Leser bereits alles gesagt war.
Und es geht weiter mit Mahnungen,nicht mehr durch den Rechtsanwalt Olaf Tank.Welcher Anwalt jetzt dahinter steckt ist noch unbekannt,aber wird durch die Polizei ermittelt.
Neues Inkassobüro ist jetzt Tropmi P’ayment GmbH ; Rheinbachstrasse 3 ; 65185 Wiesbaden.
Nicht zahlen und sofort Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betrug stellen.
Olaf Tank hat anscheinend sein Anwaltsbüro geschlossen … hier ein Artikel aus der Osnabrücker Zeitung …
http://www.noz.de/lokales/56769232/polizei-osnabruecker-skandalanwalt-olaf-tank-hat-einen-nachfolger
ich bin deswegen wieder in der Sache Tank unterwegs gewesen , da bei uns eine neue Masche per Mail angekommen ist … es handelt sich um die Tropmi Payment GmbH … die ( was mich stutzig machte) im namen von Top of software wieder die Mahnung verschickt, die damals von der Antassia kam … allerdings ist es nicht die alte Forderung von damals, sondern eine neue Rechnung vom November …
hier der Link zu der Seite die ich gefunden habe …
http://www.abzocknews.de/2011/11/14/tropmi-payment-gmbh-will-fur-top-of-software-de-kassieren/
Also aufgepasst … !!! Bei Rechnungen per Mail immer gleich Googlen … und auf keinen Fall bezahlen !!!
jussus, läuft diesen Man immer noch frei herrum? ein wahnsinn! angeblich verdient er immer noch genugend geld mit arme leute abzocken
vor drei jahren war Ich zu letzt auf diese seite.
damals hab Ich auch post von Ihm bekommen.
LEUTE! einfach NICHT reagieren, NICHT bezahlen!!!!!
dies ist ein Betrüger!!!!!
ich wurde auch von Anasstasia GmbH bzw. Olaf Tank reingelegt. Bekam Mahnung über 138 Euro und war auch noch so blöd zu bezahlen.
Bin aber danach zum Anwalt und per Gerichtsbeschluss habe ich mein Geld plus Zinsen zurückbekommen.
Diese Machenschaften waren dem Gericht bereits bekannt!
Darum: wehrt Euch- lasst Euch nichts gefallen
… mtleerweile sind nun fast 3 Monate vergangen, und ich habe werder von der Firma, Anwalt oder Inkassounternehmen etwas gehört.
Ich sehe die Sache daher als abgehakt und kann jedem nur empfehlen – aussitzen und nicht zahlen !!!
So, auch die zweite Mahnung mit der Drohung von Anwalt und Inkassounternehmen ist bei mir ins Haus geflattert. Warten wir mal die Frist ab und schauen, was passiert.
… ist das der Begin einer langen, einseitigen Brieffreundschaft!??