plus-paket.com: Angeblich Gutscheine und Vergünstigungen abgeschlossen.
Frau Angelika H. schrieb uns am 16.09.2022:
Betreff: Netron Telekommunikation LTD, Europaplatz 2, 10557 Berlin
Internetseite: plus-paket.com
Nachrichtentext:
Angeblich hätte ich Gutscheine und Vergünstigungen – auch Tankgutscheine – abgeschlossen und die Frist wäre verstrichen, in der ich dies kündigen kann. Jetzt würde ich 9 Monate über 65 Euro im Monat zahlen müssen. Entgegenkommenderweise würden sie dies auf 3 Monate reduzieren, wenn ich dies telefonisch bestätige. Ich habe mich sehr aufgeregt, da ich diesbezüglich nichts im Internet abgeschlossen habe. Bat um etwas schriftliches, aber bis heute nix..
Sie haben das Gespräch aufgezeichnet , der erste Beitrag wurde bereits abgebucht am 15.09.22
Ich möchte das nicht, was kann ich tun, bin verzweifelt.
Kann ich das Geld zurück bekommen.?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße
Angelika H.
verbraucherschutz.de stellte am 19.09.2022 fest, das das Impressum der Webseite „plus-paket.com“ nicht anzunavigieren war oder keine Inhalte enthielt und antwortete Frau H.:
Sehr geehrte Frau H.,
das Impressum der Firma gibt keine Verbindungsdaten wieder; wir können die nicht anschreiben und werden eine Warnung veröffentlichen.
Sie sollten Ihr überweisendes Kreditinstitut entsprechend verständigen und alle eingehenden Verträge per postalischem Einschreiben widerrufen!
Frau Angelika H. schrieb uns am 19.09.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Danke für Ihre Nachricht.
Ich hab die o.g. Anschrift gefunden, in einer Broschüre mit AGB, auch die Mailadresse: [email protected]
Hilft das beim Schriftverkehr?
Die Bank werde ich informieren.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Angelika H.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.09.2022 an [email protected] weiter und erhielt am 20.9.2022 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matthies,
in der o.a. Angelegenheit übersenden wir Ihnen als Nachweis des Vertragsschlusses den entsprechenden Voicefile, den wir am 15.08.2022 mit dem Einverständnis der Frau Angelika H. aufgezeichnet haben. Dieser ist u.E. eindeutig und wir können uns nicht recht erklären, wie Ihre Mandantin diese Tatsache so schnell vergessen/verdrängt haben kann.
Daraufhin hat Frau H. die schriftlichen Vertragsunterlagen nebst AGB und Widerrufsbelehrung erhalten. Anstatt ihr Widerrufsrecht auszuüben, hat Ihre Mandantin sodann unsere vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund besteht ein wirksamer Vertrag.
Da wir es vorziehen, nur mit zufriedenen Kunden – ohne Erinnerungslücken – zusammenzuarbeiten, haben wir den Vertrag gleichwohl mit sofortiger Wirkung storniert. Der damit verbundene Verzicht auf die vertraglich vereinbarte 3-monatige Kündigungsfrist erfolgt jedoch ausschließlich aus Lästigkeits- und Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Es lohnt sich schlicht für uns nicht, derartig geringen Forderungen hinterherzulaufen. Wir stellen somit keine Ansprüche gegen Ihre Mandantin und werden von der uns erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr machen. Eine Erstattung des bereits eingezogenen Mitgliedsbeitrages kommt jedoch nicht in Betracht.
Ihre Mandantin hatte zuvor an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen und dabei zu unseren Gunsten ein wirksames Opt-In erteilt und ihre persönlichen Daten preisgegeben.
Wir werden nun die Daten Ihrer Mandantin im Rahmen der DSGVO löschen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erfolgt und auch in Zukunft ausgeschlossen.
Damit ist Angelegenheit für uns erledigt. Evtl. ermahnen Sie Ihre Mandantin, künftig sorgsamer mit ihren persönlichen Daten umzugehen und am Telefon schlicht „nein“ zu sagen, bzw. ihre geschlossenen Verträge bei Reue selbst zu widerrufen. Das würde Ihnen und uns eine Menge Arbeit ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
TRIVA Service-Team