Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Artikel “Verbraucherschutz.de sucht den ersten Fall vor Gericht, bei dem Premium Content Gmbh einen Verbraucher verklagt!” Ich habe eine weiterführende Info zum Thema Deutsche Zentral Inkasso/ Premium Content. Mein Lebensgefährte soll sich Ende 2009 angeblich dort angemeldet haben. Seit dem gab es etwa halbjährlich Post von diesen – aus unserer Sicht – Betrügern.
Im letzten Vierteljahr haben wir allerdings fast monatlich Briefe erhalten, wie auch Sie es schildern. Heute war der Postkasten wieder mit diesem Schund gefüllt: eine “letzte Möglichkeit” die angebliche Schuld an die Deutsche Zentral Inkasso sofort per Überweisung auszugleichen, um das gerichtliche Mahnverfahren aufzuhalten. Diesmal gab es als Anlage kein einschüchterndes, zurechtgeschwärztes Urteil, sondern – der Gipfel der Nötigung ist meiner Meinung nach erreicht – den personalisierten “Entwurf einer Klageschrift” gegen den vermeintlichen Schuldner, meinen Lebensgefährten.
Die Unverschämtheiten dieser nach meinem Dafürhalten moralresistenten “Geschäftsmänner” haben meinen sportlichen Ehrgeiz geweckt, möglichst viele Menschen davor zu bewahren, Selbigen gutes Geld für nichts und wieder nichts hinterher zu werfen. Also habe ich etwas recherchiert, um herauszufinden, warum die Premium Content GmbH bzw. ihr Schafspelz Deutsche Zentral Inkasso zurzeit so viel Engagement beweist. Ich habe dabei folgende Informationen und einen möglichen Zusammenhang gefunden (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110126.1540.328457.html):
„Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.
[und weiter:]
Nach hiesigen Informationen hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Verhandlungstermin für den 25. August 2011, 11.00 Uhr anberaumt. Beachten Sie aber wegen des genauen Termins die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts dazu (Tel. der dortigen Pressestelle: 030/9014-8008).“
Auf mich macht die massive Zunahme des Schriftverkehrs seitens der Deutschen Zentral Inkasso im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung des Kammergerichts den Eindruck als befürchte man eine Entscheidung, die dazu führt, dass man nach dem 25.08.2011 kaum mehr Forderungen für so überaus seriöse Unternehmen wie die Premium Content beitreiben könne, weil einfach die Zulassung dafür fehlte.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die zahllosen Menschen, die einen solchen Brief in diesen Tagen vielleicht ebenfalls unberechtigt erhalten, auf den neusten Stand bringen und verhindern, dass sich dieses Geschäft so kurz vor einem vermeintlichen Ende nochmal richtig lohnt. Sollten Sie weitere Informationen benötigen können Sie mich gern unter ….. kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherin möchte nicht genannt werden