Netcologne: Nach Einsendung der Ummeldebestätigung, Entlassung aus Vertrag inkl. 3 Monatsfrist.
Frau Nina S. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Hallo!
Ich habe am 18.09.13 ein Kündigungsschreiben an Netcologne zum 31.12.2013 wegen Umzuges nach Aschaffenburg geschickt. Trotz meiner Bitte um eine Kündigungsbestätigung, kam keine Reaktion von Netcologne. Nach telefonischer Nachfrage am 26.11.13 teilte man mir mit, das der Vertrag erst nach Einsendung der Ummeldebestätigung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Muss ich jetzt wirklich 3 Monate einen Telefon und Internetanschluss bezahlen, den ich nicht mehr nutzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Nina S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Netcologne weiter, aber Netcologne war zu keiner Stellungnahme bereit.
Am 18.12.2013 erreichte uns folgende Nachricht von Frau S.:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
nach Einreichung meiner Ummeldebestätigung, hat Netcologne meine Kündigung zum 31.03.2014 bestätigt. Ich muss nun also für 3 Monate einen Telefon- und Internetanschluss bezahlen, den ich nicht mehr nutzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Nina S.
Hallo,
Ich habe aktuell genau das gleiche Problem. Ich ziehe aus Köln weg und kann deshalb den Anbieter nicht weiter in Anspruch nehmen. Auf mein Kündigungsschreiben erhielt ich einen Anruf von Netcologne und man teilte mir mit, ich müsste die Meldebescheinigung vorlegen und dann gelte die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es hieß, das wäre halt so und das sei rechtens; ich könne es gerne überprüfen. Was kann ich tun?
Beste Grüße!