„Ich stellte einen Antrag auf Rückerstattung und nun muss ich statt 1598,48 Euro nur 266,61 € nachzahlen!“
Frau Barbara W. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit mein Mann im Juni 2015 verstorben ist, erhalte ich vom LBV Bezüge, von denen der Krankenversicherungsanteil einbehalten wird. Außerdem erhalte ich seitdem eine Witwenrente, für die die Barmer GEK nachträglich am 27.1.2016 Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 1598,48 € von mir forderte. Nach verschiedenen Telefonaten, in denen ich den Sinn dieser Nachzahlungen anzweifelte, wurde ich über die Möglichkeit informiert, immer am Ende eines Jahres um Rückerstattung zuviel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge zu bitten. Angeblich hat die Barmer GEK keine genauen Informationen darüber, wie hoch meine monatlich von der LBV an die Krankenkasse abgeführten Beiträge sind !!!!?????
Ich stellte also einen Antrag auf Rückerstattung und nun muss ich statt der oben genannten Summe nur 266,61 € nachzahlen!
Hätte ich also nicht kritisch nachgefragt und den Antrag auf Rückerstattung gestellt, dann hätte ich für das Jahr 2015 1331,87 € zuviel gezahlt ohne es zu bemerken oder darauf hingewiesen zu werden.
Ist das rechtmäßig???
Nach meiner Ansicht werde ich auch in Zukunft monatlich zu hohe Beträge zahlen, die ich dann Ende 1016 vermutlich teilweise zurückerstattet bekomme. Eine Angleichung der monatlichen Abschläge wäre ja sinnvoller!
Es wäre schön, wenn Sie diesen Sachverhalt prüfen könnten. Wer weiß wieviele Versicherte bei der Barmer GEK unwissentlich zuviel Beitragsleistung bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara W.