Da sich bei verbraucherschutz.de einige Verbraucher über die Vorgehensweise der Lorraine Media GmbH bei Castings beschwerten, stellte verbraucherschutz.de dem Anwalt der Lorraine Media GmbH einige Fragen. Wir geben die Antworten der Lorraine Media GmbH hier zur Kenntnis.
Verbraucherschutz.de:
– müssen die Bewerber beim Casting nicht als Privatperson den Vertrag unterzeichnen, sondern als Selbständige?
Lorraine Media:
Entscheiden sich die Kunden im Rahmen der ihnen von unserer Rechtsordnung (noch) gewährten Vertragsfreiheit dafür, handeln sie als Unternehmer und nicht als Verbraucher.
Diese Tatsache ist immer wieder von der Gerichten bestätigt worden.
Sie finden beispielhaft in Kopie beigefügt die jüngst ergangenen Entscheidungen des
– Amtsgerichts Münster, 7 C 486/18
– Amtsgerichts Oldenburg, 6 C 6086/18
– Amtsgerichts Neuruppin, 41 C 94/18
– Amtsgerichts Hamm, 28 C 137/18
– Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek, 715 C 227/18
aus dem gesamten Bundesgebiet.
Diese Urteile bestätigen Schwarz-auf-Weiss, dass die Kunden keine Verbraucher sind, bzw. bei Abschluss nicht als Verbraucher sondern als Unternehmer handeln.
Um als Unternehmer zu handeln, sind keine hohen Voraussetzungen zu erfüllen. Dafür reicht es, bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
( § 14 BGB ).
Verbraucherschutz.de:
– Wird das Widerrufsrecht abgetreten?
Lorraine Media:
Das Widerrufsrecht wird schon deshalb nicht abgetreten, weil es zwar – ohne dass dafür eine Rechtspflicht besteht – eingeräumt wird, aber nach den gesetzlichen Vorschriften in §§ 356 Abs.5, 313 f Abs.3 BGB mit Beginn der Ausführung des Auftrags erlischt.
Auch das bestätigen die o.g. Urteile explizit, insbesondere Oldenburg, Neuruppin Hamm und Hamburg-Wandsbek.
Verbraucherschutz.de:
– kann man kündigen? Wenn ja, wie kann man kündigen?
Lorraine Media:
Selbstverständlich kann der Anzeigenauftrag gekündigt werden.
Die Kündigung ist nach den Geschäftsbedingungen erstmalig zum Ende des ersten Jahres Laufzeit möglich.
Verbraucherschutz.de:
– warum musste in einem Fall der Verbraucher nur 50,- Euro zahlen?:
Lorraine Media:
Auf den Mythos von den angeblich nur zu zahlenden € 50 sind schon sehr viele Kunden reingefallen. so wie auf die angebliche Sittenwidrigkeit, die – natürlich ohne jede Begründung – kursiert.
Die dritte-Welt-Justiz ( ohne eine rechtstaatlichen Minimalanforderungen genügende Begründung ) aus Bremen bezieht sich auf längst nicht mehr verwendete Verträge, sie wird auch von allen anderen Gerichten im Bundesgebiet als das verworfen was sie ist – Nonsens der sich elegant über die gesetzlichen Voraussetzungen hinweg zu setzten trachtet.
Es liegen beispielhaft folgende Urteile bei, die die Frage der angeblichen Sittenwidrigkeit bzw. § 138 BGB anhand der gesetzlichen Voraussetzungen gründlich überprüft und zutreffend vereint haben :
– Urteil AG Zossen vom 01.06.2017, siehe dort Seite 3, Nr.3
– Urteil AG Frankfurt/Main vom 08.12.2017, siehe dort Seite 2
– Urteil AG Hamburg-Wandsbek vom 27.11.2017, siehe dort Seite 2
– Urteil AG Stuttgart vom 07.04.2016, siehe dort Seite 3 ( 3a)
– Urteil AG Wiesbaden vom 16.01.2018, siehe dort Seite 2
– Beschluss AG Wedding vom 07.07.2017, siehe dort Seite 2
– Urteil AG Hamburg-Harburg vom 05.07.2018, siehe dort Seite 2 unten
– Urteil AG Gummersbach vom 11.07.2018, siehe dort Seite 2-3
(Verbraucherschutz.de hatte Kontakt zu dem Anwalt aufgenommen, der seinerzeit einen Prozess in Bremen gewonnen hatte. Dieser teilte uns mit, dass dies der einzige Prozess war, den er gewonnen hätte. Einen weiterer Prozess in Oldenburg (6 C 6086/18 (VI) wurde verloren)
Verbraucherschutz.de:
– werden nachweislich Aufträge vermittelt, die diese immensen Kosten für die Verbraucher rechtfertigen?
Lorraine Media:
a) Vermittlung
Meine Mandantin vermittelt jährlich ca. 1000 Kontaktanfragen über das Internetportal.
Selbstverständlich gibt es für eine Fotoanzeige keine Vermittlungs- oder Erfolgsgarantie.
Darauf werden die Kunden in den Aufträgen auch explizit hingewiesen, obwohl sich das bereits aus der Natur des Auftrag ergibt.
b) „Immense“ Kosten
Die vereinbarte Vergütung für die Fotoanzeige als „immens“ zu bezeichnen, hat mit der Realität nicht das Geringste zu tun und zwar auf Grundlage folgender (objektiver) Tatsachen :
ba)
Als Anlagen K7, K8 und K9 liegen die vergleichbaren Angebote der Firmen Urbschat, Fotospezialist und Studioline bei.
Die Fa. Ubschat ( K7 ) bietet z.b. Portrait-/Fotoserien zwischen € 199 und € 8.250, ja sogar bis € 59.000,00 an.
Die Fa. Fotospezialist ( K8 ) bietet Portrait-/Fotoserien zwischen € 199 und € 599 an.
Die Fa. Studioline ( K9 ) bietet Vergleichbares zwischen € 99,00 und € 419,00 an.
Zu beachten ist, dass diese Angebote keine Veröffentlichung und Buchungsfunktion ( Anlage K1, Rückseite, Buchstabe e) Satz 2, Buchstabe h) ) enthalten.
bb)
Als Anlagen K10, K11, K12 und K13 liegen die vergleichbaren Angebote der Fotodienstleister Kerstin Junker, Fotograf-Würzburg, UP-Fotodesign und Intuitive-Fotografie bei.
Die Fa. Junker Fotografie ( K10 ) nimmt für 6-10 Fotos zwischen € 175,00 und über € 250,00.
Die Fa. Fotograf-Würzburg ( K11 ) nimmt für ein Foto zwischen € 225,00 und € 410,00 und für eine Fotositzung zwischen € 100,00 und € 300,00 zuzüglich Visagist und „Hair Styling“
Die Fa. UP-Fotodesign ( K12 ) nimmt für Fotos zur gewerblichen Nutzung ab € 190.00 aufwärts bis € 833,00.
Die Fa. Intuitive Fotografie ( K13 ) nimmt zwischen € 150,00 bis zu € 1.000,00 für eine geschäftliche Nutzung der Bilder
bc)
Außerdem enthält das Angebot meiner Mandantin – im Gegensatz zu den Anlagen K7 bis K13 – zusätzlich
– Visagistin
– Bannerwerbung
– Zugang zur Liste Castingtermine
– Prüfung und Weiterleitung von Anfragen (Auftrag, Rückseite, Buchstabe e) Satz 2, Buchstabe h)
und
bd)
die Verwertungsrechte an den angefertigten Bildern verbleiben in den Vergleichsangeboten K7 bis K13 in den meisten Fällen allein beim Fotografen, während die bei der Klägerin auf den Kunden übergehen ( Auftrag, Rückseite Buchstabe a), Satz 2)
Diese Verwertungsrechte, die die Kunden erwerben, haben lt. Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bei online-Nutzung einen marktüblichen Preis von € 162,00 bis € 540,00 ( auf Nicht-Titelseiten ) und zwar pro Foto.
Selbst wenn man € 162,00 zugrunde legt, werden dem Kunden Verwertungsrechte in Höhe von 5 x € 162,00 = € 810,00 verschafft, was weit über der hier vereinbarten Vergütung liegt.
Hier wird deutlich, dass das Angebot meiner Mandantin ein ausgesprochen preisgünstiges, innovatives Produkt ist, dass wesentlich attraktiver ist als herkömmliche Angebote für Fotoanzeigen.
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Das schreibt die Verbraucherzentrale:
UNSER RAT
Geben Sie nicht klein bei und haben Sie starke Nerven. Zahlen Sie die geforderte Summe der Lorraine Media GmbH keinesfalls vorschnell, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten. Wir schauen uns Ihren Fall gerne genauer an.
Verbraucherschutz.de hält diesen Rat der Verbraucherzentrale für bedenklich, da bisher bis auf einen Prozess die Lorraine Media alle Prozesse gewonnen hat. Die klagenden Verbraucher hatten dann hohe Kosten in vierstelliger Höhe zu tragen.
Folgenden Eintrag fanden wir in diesem Zusammenhang auf der Seite www.kuendigung-urteile.com/:
Verbraucherzentralen verbreiten oft fragwürdige Informationen um Kunden in kostspielige Beratungen zu locken, etwa mit dem Betrieb von unerschwinglichen 0900er Telefonnummern, die nahezu jede Verbraucherzentrale im Petto hat. Nicht nur weil die Lorraine Media GmbH seriös ist und zu Unrecht angegriffen wird, sind Gerichtsbeschlüsse gegen Verbraucherzentralen an der Tagesordnung. Lorraine Media GmbH setzt sich immer wieder gegen derartige Kampagnen zur Wehr (z.B. Landgericht Berlin 27 O 517/11 oder Landgericht Berlin 27 O 355/15). Verbraucherzentralen haben ein und das gleiche Verhaltensmuster. Sie blinken ständig links und fahren gerne vor die Wand. Dann kommt der Steuerzahler, kauft ein neues Auto und die Fahrt beginnt von vorn.
casing-members.com casing-members.com Begriff: castingwerk castingwerk Begriff: Eastwest Models Eastwest Models Begriff: Europcast Europcast Begriff: go-models go-models Begriff: Like Casting London Like Casting London Begriff: model-pool model-pool Begriff: prestige-modelmanagement prestige-modelmanagement Begriff: Ultra Casting Ultra Casting
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Ein Verbraucher schrieb uns am 25.2.19: Finest Faces ist im Internet als seriöses Unternehmen bewertet worden. Wir erhielten eine exklusive Einladung zum Casting, um kostenlos in die Kartei aufgenommen zu werden. Doch beim Termin war das genannte Unternehmen nicht vertreten. Lediglich die Firma Lorrain Media GmbH nahm uns in Empfang ……………………..
Hallo Franz,
meine Tochter und ich wurden vor 1 Woche auch ziemlich überzeugend zu einer Vertragsunterzeichnung gebracht, inkl. Ausschluss des Widerrufsfrist.
Wenn ich dennoch widerrufe und mich auf das Urteil des AG Bad Homburg vom 18.01.18 beziehe, was sollte ich beachten, damit der Widerruf akzeptiert wird?
Ich kann aus Erfahrung nur warnen alle diese Dienstleistungen sind gewerblich bzw. werden nachher vor Gericht der selbständigen Tätigkeit zugerechnet (Zweck der Rechtsgeschäfte), dazu zählen alle Handlungen Anfertigen von Bildern mit Rechten für digitale Werbung, Bestellen von Castingterminen und alles was mit Auftragswerbung für die Karriere zusammenhängt. Ein ganz fataler Irrtum, wenn man denkt das z.B. Fotomodelle bei einer Agentur angestellt sind, das stimmt nämlich gar nicht.
Suchen Sie doch mal in Google nach folgendem Suchbegriff:
„6 C 6086/18 (VI)“
Dort ist ein relativ aktuelles Urteil beschrieben, welches Ihnen möglicherweise als Orientierungshilfe dient.
Hallo,
vor Gericht könnte es sehr schwieruig werden. Sofern ein Rechtsbeistand hinzugezogen wird, bitte darauf hinweisen, dass Sie vermutlich nicht als Privatperson den Vertrag unterzeichnet haben, sondern als Selbständige. Damit wird vermutlich das Verbraucherrecht ausgehebelt. Diskutieren Sie diesen Punkt unbedingt mit dem Rechtsbeistand. Möglicherweise wird er Sie dann anders beraten können. Suchen Sie bitte auch nach aktuellen Urteilen, bevor Sie sich weiter ins Unglück stürzen.
Nabend
waren auch beim Casting…. Lorraine
habe Widerspruch per Einschreiben geschickt. 1 Woche später bekomme ich die Rechnung von knapp 600€. Am Telefon sagte man mir ich hätte mein Widerrufsrecht abgetreten….. ich habe alles wirklich durchgelesen bevor ich unteerschrieb, da ich schon verunsichert war bei diesem Betrag…. aber die nette junge Dame sagte ausdrücklich das man den Vertrag ja könne. laut heutigem Telefonat geht es nicht…. was tun??????
Ich bin auch leider rein gefallen .und möchte diese Widerruf .ehrlich gesagt ich habe Angst zu verlieren .gibt es hier jemanden denen gegen Lorraine Media gewonnen hat ? Danke . Ich brauche bitte Hilfe.
Hallo,
können Sie mir einen Anwalt empfehlen?
Wie sind Sie genau vorgegangen?
Leider habe ich extra auf meinen Widerruf verzichtet. Und nun ist sogar schon ein Schreiben vom Gericht hereingeflattert.
Über Ideen würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Sei vorsichtig, ist immer das gleiche Spiel. Erst Anwälte die Dir das Blaue vom Himmel versprechen damit Du unterschreibst. Dann kommt der Prozess. Du darfst das Doppelte bezahlen, eigenen Anwalt oben drauf. Schau im Web es gibt hunderte Urteile der letzten 10 Jahre wo die Agentur gewonnen hat, warum gibt es wohl nicht 100 Urteile wo die Agentur verloren hat? Weil es sie nicht gibt!Es ist eine Falle,gierige Anwälte die auf falsche, frei erfundene Urteile verweisen die nirgendwo existieren.
Leider sind wir auch reingefallen. Wir sind über Europacast eingeladen und beraten worden. Der Vetrag lief über Lorraine Media. Es gibt kein Widerspruchsrecht. Leider hat ich das zwar beim unterscheiben gemerkt, aber nicht gleich gehandelt. Ich hätte mir den Vetrag zurückholen und ihn zerreisen sollen. Darüber ärgere ich mich nun schon seit Sa 9.6.18. Ein rabenschwarzer Tag für mich und meinen Sohn. Ich fühl mich so betrogen und verkauft.
Hallo,
mein Sohn hat leider dummerweise ebenfalls am Wochenende einen Vertrag unterschrieben, mit gleichzeitigem Verzicht auf sein Widerrufsrecht.
Können sie einen Anwalt empfehlen, wenn sie tatsächlich gegen diese Firma prozessiert haben?
E-Mail: [email protected]
aboalarm.de/blog/allgemein/modelsweek-kuendigen/
Lies unter dem Datum 13.02.2018.
Ich zitiere:
„Das Amtsgericht Bremen hielt die erhobenen Vergütungsanspruch für das Shooting von circa 600 Euro für sittenwidrig, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Lediglich 50 Euro mussten von dem Verbraucher an die Lorraine Media GmbH entrichtet werden.
Das Amtsgericht Bad Homburg bestätigte dies im Urteil vom 18. Januar 2018.“
Alles klar? 🙂
Hallo Franz, mein Sohn hat auch leider unterschrieben und was man hier liest inklusive den Gerichtsurteilen hört sich ja nicht so gut an. Haben wir überhaupt irgendeine Chance da wieder raus zu kommen? Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar. Vielen Dank
Liebe Grüße
Lydia
Hallo,
vor ca. 14 Tagen kam eine Einladung von Europacast. Das Casting war in München in einem Hotel.
Habe mich zuvor über die Firma informiert, die Seite von Europacast besucht. Sie machte positiven und seriösen Eindruck. Als allerdings nach langen Gehirnwäsche von einen genervten alten Dame der Vertrag vorgelegt wurde, stand Lorraine Media GmbH drauf. Wir müssen 598,50€ zahlen und den Verzicht auf Widerrufsrecht unterschreiben. Wir sind überrumpelt! Erfahrungen??
Ja es ist ganz miess. Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit einem Rechtsanwalt gemacht. Lass die Finger davon, sie werden dich verklagen und am Ende musst Du nur das Doppelte bezahlen. Es ist ein Geschäft in dem sich Anwälte die Taschen vollstopfen!
Ich habe ein mahnbescheid bekommen , ein Gesamtsumme von 429 Euro. Kamm mir da jemand weiterhelfen wie ich mich jetzt verhalten soll ? Ich hab nie irgendwas von den bekommen oder irgendein Job.
und noch was hilfreiches:
Das negative Vorwürfe haltlos, ja sogar frei erfunden sind bescheinigt der Agentur ausgerechnet die Verbraucherzentrale, die sich vor dem Landgericht Berlin 27 O 355/15 bis auf die Knochen blamierte. Obendrein hat das Landgericht Berlin 52 O 96/15 ihr das Verbreiten von Lügen verboten!
Im Web findet man schnell eine Liste mit hilfreichen Urteilen die quasi alles in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen, kopiert man die Urteile nach Google findet man sogar die Begründungen: AG Langen 56 C 3/15, AG Ebersberg 2 C 19/15, AG Wismar 2 C 288/14, AG Siegburg 102 C 123/15, AG Maulbronn 2C186/15, AG Frankfurt am Main 32 C 373/15, AG Münster 140 C 1921/15, AG Langen 56 C 3/15, AG Essen-Borbeck 5 C 5/15