„Okay, Problem mit kaufladen.de hat sich geklärt dank ihrer Hilfe! Vielen Dank!“
Frau Stefanie E. schrieb am 08.09.2017: Irgendwie ist das einfach nicht mein Jahr! Schon wieder so eine Firma die Ihre Arbeit mit der Verwaltung nicht hinbekommt!!! Ich habe vor kurzem einen Monitor bei kaufladen.de bestellt, der war nicht, wie ich erhofft hatte und habe diesen auf eigene Kosten zurücksenden müssen! Diese lief über die Sendungsnummer X bei Hermes; diese wurde auch längst an den Händler zugestellt! Trotzdem hat der Händler es dem Kaufladen.de nicht mitgeteilt daher fordert der Laden nach wie vor GELD! Ca. 110€ !! Ich habe die Quittung der Rücksendung noch vorliegen und es wurde im Original Karton auch wieder zurückgeschickt! Auch ein anderer wurde wohl bereits von der Firma Marktplatz Mittelstand Operations GmbH veräppelt ! Leider kann ich dazu nicht genau sagen was los war.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.09.2017 an [email protected] weiter und erhielt am 14.09.2017 die Antwort von [email protected]:
Sehr geehrter Herr Matthies, gerne nehmen wir zu der Nachricht von Frau E. Stellung. Frau E. hat am 27.08.2017 einen LED-Monitor bestellt, dieser wurde am 28.08. ausgeliefert. Als Zahlungsart wurde Rechnung gewählt. Am 29.08.2017 meldete Frau E. eine Retoure mit folgender Begründung an:
„Leider ist das Produkt nicht so wie ich es mir vorgestellt habe.“ Noch am selben Tag wurde ihr die Rücksendeadresse mitgeteilt. In unserer Widerrufsbelehrung ist klar geregelt, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wenn die Ware aufgrund der Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bis zu einem Betrag von EUR 100,00.“ (kaufladen.de/widerrufsbelehrung) Frau E. hat die Ware am 29.08.2017 zurückgeschickt, am 04.09.2017 ist das Paket eingegangen. Nach dem Wareneingang muss zunächst eine Prüfung durch unseren Händler stattfinden, anschließend erhalten wir eine Rückmeldung, ob die Rechnung storniert werden kann.
Ebenfalls laut unseren AGB haben wir 14 Tage Zeit, das Geld zurückzuerstatten. In diesem Fall handelt es sich um eine Rechnung. „Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.“
Wir arbeiten mit einem Factoring-Unternehmen zusammen, das automatisiert Zahlungserinnerungen verschickt. Daher hat Frau E. am 08.09.2017 eine Zahlungserinnerung erhalten. Diese wurde automatisch verschickt, da wir noch keine Rückmeldung von unserem Händler erhalten hatten. Die Rechnung wurde inzwischen storniert.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Prüfung der zurückgesandten Ware unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nimmt. Durch den automatisierten Versand der Zahlungserinnerungen kann es in Einzelfällen zu Überschneidungen kommen. Daher weisen wir in unseren Zahlungserinnerungen darauf hin, dass im Fall einer Rücksendung die E-Mail ignoriert werden kann, im Wortlaut: „Falls Sie inzwischen bezahlt oder die Ware zurück gesendet haben, können Sie dieses Schreiben einfach ignorieren.“ Wir hoffen, dass das Missverständnis damit geklärt werde konnte und entschuldigen uns bei Frau E. für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen, kaufladen.de
Marktplatz Mittelstand Operations GmbH
Eichendorfstr. 1
68168 Wiesloch
Geschäftsführer: Thorsten Krämer
HRB: 726716
Umsatzsteuer-ID: DE 310220009
Frau Stefanie E. schrieb am 14.09.2017: Okay, problem mit kaufladen.de hat sich geklärt dank ihrer hilfe! vielen dank!
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Die Firma kaufladen.de hat uns bisher weder ihre besonderen Leistungen und Vorteile genannt, noch ihre Servicefreundlichkeit versprochen.
Es sei an dieser Stelle an Herrn Hipp erinnert, der seinerzeit im Fernsehen für seine Produkte warb und sagte: “Dafür stehe ich mit meinem Namen.“
Trotzdem ist dieser Fall ein schönes Beispiel für den servicefreundlichen Umgang mit einer Verbraucherreklamation.