Expedia nimmt die Stornierungsanfrage als gültig an
Herr Dieter S. schrieb uns:
Ich wollte ein Hotel in München für 4 Personen buchen. Betätigt wurden jedoch 2 Personen. Habe sofort Widerspruch per Mail eingelegt (11 Min. später).
Betrag wurde dann dennoch abgebucht. Es läge keine Stornierung vor.
Habe den Nachweis der Stornierung an den Kundenservice geschickt.
Trotz Hinweis auf AGB wird mir die Erstattung mit der Begründung verweigert, “Leider ist eine Stornierung nur per Telefon möglich”.
Wie hätte ich das nachweisen können?
Wiso kann man bei Expedia entgegen der eigenen AGB nicht schriftlich stornieren, bzw. Widerrufen?
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.5. an Expedia weiter.
Am 6.6. schrieb uns Herr Dieter S.:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
Expedia hat nun meinen Einwand anerkannt und die Angelegenheit erledigt.
Beigefügt das Schreiben von Expedia.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter S.
Expedia schrieb:
Vorgangsnummer:……..
Sehr geehrter Herr S.
Ihre Reklamation bezüglich der Stornierung der Reservierung im Hotel Munich Inn, München wurde mir zur Bearbeitung zugeleitet.
Für die Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Stornierung der Buchung möchte ich mich im Namen von Expedia bei Ihnen entschuldigen. Nach Überprüfung des Anliegens möche ich Ihnen mitteilen, dass Ihre per E-Mail getätigte Stornierungsanfrage unsererseits als gültig angenommen wird.
Der Buchungsbetrag in Höhe von 220.00 Euro wurde heute von mir an das bei der Buchung verwendete Kreditkartenkonto rückerstattet.
Bitte gewähren Sie der Bank 7-10 Werktage zur Bearbeitung der Transaktion.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung. Sie können mich direkt erreichen, indem Sie auf diese E-Mail antworten.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen