Verbraucherschutz.de bittet die Verbraucher, die ihr Geld von Elgros zurück erhielten, uns mitzuteilen, von welchem Konto diese Rückzahlung erfolgte
Herr Eberhard W. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich gehöre seit August 2015 auch zu den bislang mehr als 400 Geschädigten Elgros-Kunden und habe natürlich Ihre Betrugswarner-Webseite erst mit einer Woche Verspätung entdeckt, als mir das Geschäftsgebaren der Firma sehr dubios vorkam. Nachdem Elgros die von mir kurzfristig benötigten Festplatten, Wert 580€) auch nach dem Doppelten der angegebenen Lieferzeit nicht liefern konnte, aber auch keine Anstalten für eine Nachfrist machte, war mir klar, dass ich nach bisher guten Erfahrungen mit Online-Käufen dieses Mal in der Schmuddelecke des Internet gelandet war. Es folgte das übliche Verfahren, bis dato mit einigen Aktionen&Zwischenergebnissen, über die ich bislang noch nichts in den entsprechenden Foren gefunden habe.
Das was ich mit „das übliche Verfahren“ in meiner eMail angedeutet hatte, also Titulierung, Zwangsvollstreckung, Drittauskünfte, eidesstattliche Versicherung, Vermögensverzeichnis, Strafanzeigen (2) – ist schon gelaufen oder tut es noch.
Ich hatte von meiner RS-Versicherung Beratungsleistungen und einen Stuttgarter Anwalt bekommen, sodann waren der Gerichtsvollzieher in Stuttgart und der im Neu Anspach aktiv. Die anwaltliche Hilfe bei Strafverfahren ist nicht rechtsschutzversicherbar, aber notwendig wg z.B. Akteneinsicht
Dass Herr Stephan Ihre Anfragen nicht beantwortet, war vor längerem auf verbraucherschutz.de nachzulesen und angesichts der Firmenkonstruktion(en) auch nachvollziehbar.
Wie ich hörte hat er im Januar für Elgros beim AG Stuttgart Insolvenz angemeldet. Ob da „noch was zu holen“ ist, wäre eine Sache. Andererseits wäre auch wichtig die Öffentlichkeit vor Betrügern zu schützen, deshalb die Strafverfahren wg Betrugs und falscher eidestattlicher Versicherung.
Mit „was geht“ meinte ich, was auf Ihrer Seite veröffentlicht werden kann. Die Käufer sollten z.B. wissen, dass das von Elgros zuletzt angegebene Konto bei der Netbank (Agentur Armin Stephan) gar nicht pfändbar ist, weil es nicht der Elgros GmbH gehört, also kann man sich den Vollstreckungstitel (so notwendig er zunächst auch ist) für 30 Jahre an die Wand hängen. Es wäre also wichtig, das betrügerische Konzept hinter diesen Firmen nachzuweisen.
Konkret würde mich interessieren, ob die Meldungen, dass Leute ihr Geld zurückbekommen haben, nicht alle Fakes sind. Wenn es echte Rückzahlungen waren, wäre enorm wichtig, von welchem Konto sie erfolgten, denn der Trick mit den verschiedenen Kontoeigentümern und Zugangsberechtigten kann die Betrugsabsicht aufklären helfen.
Wer tatsächlich Geld zurückbekommen hat, hätte ja keinen Nachteil, wenn er/sie Ihnen gegenüber das Absenderkonto offenlegt. Wenn jemand das nicht tut, war es wahrscheinlich eine Fake-Nachricht.
Die Information mit dem GmbH-Konto ist jedenfalls bei der StA Frankfurt angekommen. Da man aber wie ich hörte die Frankfurter Wirtschaftsstrafkammer zum Jagen trage muss, ist m.E. Unterstützung durch die Öffentlichkeit nötig.
Guten Tag,
ich bin leider auch ein Geschädigter von Elgros. Habe zuerst mittels Einschreiben (an Elgros und an Privatadresse) mit Rückschein geschrieben. Beide Einschreiben wurden angenommen. Passiert ist allerdings nichts. Daraufhin Vollstreckungsbescheid (allerdings nur an die Privatadresse in Neu – Anspach) gesendet. Keine Reaktion , kein Geld.
Was kann ich noch tun? Irgendwie muss man doch dieser Person das Handwerk legen können.
Thomas
Guten Tag,
ich habe in meinem Fall mit electro pro das Geld zurück erhalten – es war kein Fake! Wahrscheinlich führte mein Vorgehen mit Mahnverfahren und Anzeige zum Erfolg. Allerdings habe ich jetzt einen Gebührenbescheid vom Amtsgericht Berlin erhalten. Der Antragsgegner ist verzogen, so muss ich jetzt die Verfahrenskosten tragen und kann mir einen Titel dafür holen… Wer Fragen hat kann sich melden.