Die Deutsche Bahn storniert die Bahncard.
Herr Andreas T. schrieb uns am 27.8.23:
Subject: Mit der Bitte um Unterstützung
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich hatte bereits 2014 mit Ihnen Kontakt. Damals ging es um die Durchsetzung meiner Rechte gegen AirBerlin.
Aufgrund meiner positiven Erfahrung mit dem Verbraucherschutz und aufgrund des Fristablaufs wende ich mich erneut direkt an Sie.
Die Deutsche Bahn ist der Ansicht, ich hätte eine BahnCard erworben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Nun möchte man Geld von mir haben, welches ich natürlich nicht überweisen werde.
Alles Weitere steht im Verlauf dieser Mail.
Sollten Sie weitere Infos benötigen, lassen Sie mich dies bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas T.
Herr T. hatte am 22.8.23 an die Deutsche Bahn geschrieben:
An: [email protected]
Betreff: Vorstandsbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um schnellstmögliche Prüfung und Klärung meines Sachverhalts.
Am 12.08.2023 erhielt ich überraschenderweise folgende Mail zu meiner neuen BahnCard, für die ich mich angeblich entschieden hätte.
„— Ursprüngliche Nachricht —
Von: [email protected]
Datum: 12.08.2023 07:47:58
An: andreas t
Betreff: (ID 1-24IEISZM) Rechnung zu Ihrer BahnCard
Hallo Andreas T.
vielen Dank, dass Sie sich für die BahnCard entschieden haben.
Im Anhang erhalten Sie heute von uns die Rechnung zu Ihrer BahnCard und gegebenenfalls dazu bestellter Partnerkarte.
Alle wesentlichen Informationen zum Rechnungsbetrag, Zahlungsziel und den Bankverbindungsdaten für die Überweisung finden Sie in der im Anhang befindlichen Rechnung.
Wissenswert für Sie: Bereits seit April 2013 reisen Sie mit Ihrer BahnCard in unseren Fernverkehrszügen innerhalb Deutschlands mit 100% Ökostrom. Mit der Umstellung des Versands Ihrer Rechnungsdokumente von Brief auf E-Mail möchten wir gemeinsam mit Ihnen einen weiteren aktiven Beitrag zur Schonung von Umwelt und Ressourcen leisten.
Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie die Vertragskommunikation in Zukunft wieder auf dem Postweg statt per E-Mail erhalten möchten, Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder weitere Informationen wünschen. Antworten Sie bitte nicht über die Antwortfunktion auf dieses Schreiben, da die oben genannte Adresse nur zur Versendung von E-Mails eingerichtet ist. Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch montags bis freitags von 7 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 030 2970.
Freundliche Grüße nach Potsdam
Ihr Team vom BahnCard-Service
Daraufhin schrieb ich am selben Tag eine Antwort und fragte, wie ich denn Ihre Mail verstehen dürfe. In der Antwort habe ich meine Kündigung vom 31.05.2023 als Screenshot angehängt. Diesen kann ich nun direkt in der Mail nicht öffnen, daher schicke ich den Screenshot meiner Kündigung hiermit nochmals. In meiner Mail an [email protected] schreibe ich eindeutig, dass ich an jenem Tag eine Probe-Bahncard – mit Gültigkeitsbeginn 16.06.2023 – online gekauft habe. Ich schrieb ferner, dass ich diese fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige. Und dass dies kein Widerruf sei. Ich schloss mit der Bitte, mir die Kündigung unter Angabe des Ablauftages zu bestätigen. Seit meiner Mail vom 12.08.2023 habe ich keine Antwort erhalten. Heute war dann die BahnCard 25 als Plastikcard in meinem Briefkasten. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich alles andere als erfreut über diese fehlerhafte Bearbeitung seitens der Bahn bin. Ich bitte Sie freundlichst und dringend, meinen Vorgang schnellstmöglich zu prüfen und demzufolge auch die Überweisungsaufforderung zurück zu ziehen. Natürlich werde ich kein Geld für die von mir nicht gewünschte BahnCard an die Deutsche Bahn überweisen. Sollte es überraschenderweise zu einer negativen Antwort Ihrerseits kommen, werde ich den Verbraucherschutz einschalten. Ich rechne mit Ihrer Antwort bis einschließlich 25.08.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas T.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Deutsche Bahn weiter und schrieb:
Guten Tag Herr Lutz (CEO),
wir erhielten die nachstehende Zuschrift mit Anlage.
Ich habe nun sehr viel gegoogelt um herauszufinden, wie es sich bei einem sofortigen Widerruf / sofortige Stornierung der Bestellung einer Bahncard verhält.
Alles was ich lesen konnte war extrem unklar.
So ist zu lesen:
Wer online eine Bahncard kauft, kann den Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Zudem muss die Deutsche Bahn ihre Kunden vor Vertragsschluss besser über das Widerrufsrecht informieren.12.03.2020
Dann aber wieder:
Kann ich auch BahnCard-Bestellungen sofort stornieren?
Bei der Bestellung einer BahnCard greift die hier beschriebene Möglichkeit der Sofortstornierung nicht. Das geltende Widerrufsrecht für die BahnCard 25 und 50 ist davon unberührt.
Oder dies:
Kann man eine BahnCard widerrufen?
Bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern gilt das Widerrufsrecht. Die Deutsche Bahn hält allerdings in ihrem Online-Angebot beim Verkauf der Bahncard weder eine Widerrufsbelehrung noch das Musterwiderrufsformular vor.13.07.2022
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich einmal über die Widerrufsmöglichkeit informieren würden und mir zu dem Vorgang von Herrn T. eine Antwort zukommen lassen könnten.
Da wir keine Antwort erhielten, erinnerten wir noch einmal am 9.9.23, erhielten aber keine Antwort:
Guten Tag Herr Lutz,
am 28.8.23 übersandte ich Ihnen meine nachstehende Anfrage.
Da wir die Verbraucher gern über das Prozedere des Bahncardabos informieren möchte, möchte ich Sie hiermit noch einmal bitten, mir aufzuzeigen, was Ihre Regularien in Bezug auf die Stornierung des Abos vorsehen.
Vielen Dank.
Immerhin schrieb uns Herr T. am 14.9.23:
Subject: Dankeschön
Liebe Frau Lauckenmann,
Sie haben mir 2014 toll geholfen und auch dieses Mal konnte ich auf Sie zählen. Mein Vorgang mit der Bahn hat sich geklärt. Ich muss nichts zahlen, die Kündigung meiner BahnCard wurde akzeptiert.
Vielen Dank an Sie und Ihr Team.
Viele Grüße
Andreas T.
Die Deutsche Bahn schrieb uns am 18.9.23:
Was das Widerrufsrecht von BahnCard-Verträgen allgemein angeht, können wir uns den Informationen, die Sie dazu bereits gefunden haben, im Grunde nur anschließen. BahnCard-Käufe können grundsätzlich nicht widerrufen werden. Unabhängig davon gewähren wir bei Online-Bestellungen einen Widerruf innerhalb einer Frist von 14 Tagen.