deingrundbuch.de ist keine offizielle Behörde
Frau Sophie H. schrieb uns am 27.03.2023:
Betreff: Dienstleistung nicht erhalten
Kunden-oder Vertragsnummer: Rechnung Nr. 48031
Internetseite: deingrundbuch.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 09.09.2022 über diese Website eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplan angefordert, mittels Paypal in Vorkasse 26,90€ bezahlt und bis heute nichts erhalten. Auf telefonische oder elektronische Rückfragen wird nicht reagiert.
Freundliche Grüße
Sophie H.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 28.03.2023 an Frau Stephanie Pilz (Geschäftsführerin) unter [email protected] weiter und erhielt die nachstehende Stellungnahme am 13.04.2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Leider komme ich erst heute dazu diesen Vorgang zu sichten und zu bearbeiten.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Frau Sophie H. beauftragte uns am 09.09.2022 um 16:13 Uhr mit der Anforderung einer Teilungserklärung mit Aufteilungsplan für folgende Objektadresse:
[…]
Frau H. gab folgende Lieferadresse an:
Frau Sophie H. […]
Die Anforderung der Teilungserklärung wurde nach Prüfung auf Vollständigkeit der Daten (PLZ, Ort, Adresse) am 12.09.2022 an die Behörde:
Amtsgericht Köln
Grundbuchamt
Reichenspergerplatz 1
50670
Köln
per Fax übergeben.
Leider haben wir auf die Bearbeitungszeit der Ämter keinen Einfluss.
In der Regel liegen die Bearbeitungszeiten in folgendem Rahmen:
Grundbuchauszug – 7 bis 14 Werktage
Flurkarte – 3 bis 5 Werktage
Teilungserklärung – 4 bis 8 Wochen, da diese im Archiv der Behörden lagern
Baulastenverzeichnis – 7 bis 21 Werktage
Altlastenverzeichnis – 7 bis 21 Werktage
Bei erhöhtem Arbeitsaufkommen beim zuständigen Amt kann es teilweise zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Insofern nicht anders vereinbart erhält der Kunde seine Unterlagen direkt von der zuständigen Behörde per Post. Die Erteilung der Unterlage obliegt allein der zuständigen Behörde.
Frau H. kann uns über folgende Kommunikationsmöglichkeiten erreichen:
Servicehotline (kostenpflichtig)
Mail (kostenfrei)
Ticket über Kundenportal (kostenfrei)
WhatsApp (kostenfrei)
Sendet der Kund seine Mitteilung über den Nichterhalt der Unterlagen durch die Behörde, setzen wir uns in jedem Fall noch einmal mit der zuständigen Behörde und bitten um schnellstmögliche Bearbeitung.
Wir protokollieren den Ablauf der Beauftragung, sowie jeglichen geführten Schriftverkehr.
Nach Sichtung der Beauftragung wurde kein Hinweis auf Schriftverkehr festgestellt.
Frau Sophie H. hat uns leider keine Information zum Nichterhalt Ihrer Unterlagen mitgeteilt. Wir hatten somit keine Möglichkeit, Frau Hofmann weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen und uns mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Besten Dank und
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Pilz
Frau Sophie H. schrieb uns am 13.04.2023:
Sehr geehrte Frau P.,
ich habe ihr Unternehmen bereits mehrfach kontaktiert und erhielt bis heute keine Rückmeldung.
Komischerweise habe ich nach dem Auftrag an Sie selbst beim Gericht einen Antrag gestellt und alle Unterlagen bereits gegen erneute Gebühren erhalten.
Ich erwarte eine sofortige Erstattung andernfalls hören sie von meinem Anwalt und der Fall geht an die Presse.
Freundliche Grüße
Sophie H.
immowert-experts. schrieb Frau H. am 13.04.2023:
Liebe Frau H.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Welche Kontaktmöglichkeit haben Sie zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahmen gewählt? Ich kann leider keine Kontaktaufnahme finden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Kontaktdaten mitteilen könnten. Ich möchte diese gern an unseren Technikbereich zur Prüfung geben.
Es ist für uns nach so langer Zeit leider nicht mehr nachvollziehbar, ob Sie die Unterlage aufgrund unserer Anforderung erhalten haben oder die von Ihnen erwähnte Anforderung die Erteilung ausgelöst hat.
Wir haben die Anforderung wie beauftragt an die Behörde übergeben.
Da für uns ebenfalls Aufwand entstanden ist, möchte ich Ihnen gern anbieten 50% des bereits gezahlten Betrages zu erstatten. Ist das für Sie in Ordnung?
Besten Dank und
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Pilz
Frau Sophie H. schrieb uns am 19.04.2023:
Sehr geehrter Herr Matthies,
ich habe nochmal mit Frau Pilz Kontakt aufgenommen. Daraufhin hat Sie mir eine 50%ige Erstattung angeboten. Dies habe ich abgelehnt, da ich eine vollständige Erstattung erwarte. Seitdem habe ich nichts mehr von Frau Pilz gehört.
Freundliche Grüße
Sophie H.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 20.04.2023 erneut an Frau Stephanie Pilz (Geschäftsführerin) unter [email protected] weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Folgende Informationen inkl. Angebot sendete ich an Frau H.,
„Liebe Frau H.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Welche Kontaktmöglichkeit haben Sie zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahmen gewählt? Ich kann leider keine Kontaktaufnahme finden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Kontaktdaten mitteilen könnten. Ich möchte diese gern an unseren Technikbereich zur Prüfung geben.
Es ist für uns nach so langer Zeit leider nicht mehr nachvollziehbar, ob Sie die Unterlage aufgrund unserer Anforderung erhalten haben oder die von Ihnen erwähnte Anforderung die Erteilung ausgelöst hat.
Wir haben die Anforderung wie beauftragt an die Behörde übergeben.
Da für uns ebenfalls Aufwand entstanden ist, möchte ich Ihnen gern anbieten 50% des bereits gezahlten Betrages zu erstatten. Ist das für Sie in Ordnung?
Besten Dank und
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Pilz“
Bisher haben wir nur die Info über den Verbraucherschutz von Frau H. erhalten. Vorab lag uns keinerlei Information zu dem Nichterhalt der Unterlagen vor.
Ich bin der Überzeugung, dass ich Frau H. ein faires Angebot gesendet habe. Zudem sendete ich höflich und objektiv, die benötigten Hinweise und Informationen zum Vorgang und bin stets an der Aufklärung des Vorgangs bemüht.
Ich lehne die Beantwortung von Mails mit Drohungen zur Beauftragung von Rechtsbeiständen, sowie der Erpressung von Pressemeldungen ab.
Ich hoffe sehr, dass sich der Verbraucherschutz ein Bild verschaffen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass durch die Dauer der Übersendung zum Nichterhalt der Unterlagen die Nachvollziehbarkeit nur noch sehr eingeschränkt ist.
Frau H. hat uns ausschließlich mit der Anforderung Ihrer gewünschten Dokumente bei der zuständigen Behörde beauftragt. Solange der Auftrag noch nicht an das entsprechende Amt weitergegeben wurde, kann der Kunde den Auftrag per Fax oder per Email widerrufen.
Es ist unserseits ein zusätzlicher unentgeltlicher Service, bei der Behörde nachzufragen, sollte der Kunde mitteilen, die Unterlage nicht erhalten zu haben.
Ich bin gern bereit, wenn nötig weitere Informationen zur Aufklärung zu liefern.
Besten Dank und
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Pilz
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Immobilienbewertung – Statik – Tragwerksplanung – Brandschutz
ImmoWert Experts
Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH
Clara-Zetkin-Straße 10A
01796 Pirna
Kontakt:
Telefax: +49 (0) 3501 599 344 8
E-Mail: [email protected]
Service-Telefon
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: HRB 36565
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 311706045
Vertreten durch:
Frau Stephanie Pilz
Herr Dennis Pilz