Corona: InnoTech Network GmbH übernimmt die vom Bund geförderte Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Es gibt Fixkostenzuschüsse vom Bund für Firmen die Monate mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent in jedem Monat zwischen November 2020 und Juni 2021 haben.
Es sind nun auch mehr Fixkosten erstattungsfähig wie z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020);
Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
Die Firma InnoTech Network GmbH, Partner vom Verbraucherschutz.de, übernimmt die vom Bund geförderte Digitalisierung ihres Unternehmens:
Antrag zur Erstberatung: (Am besten über das Kontaktformular eintragen, wir melden uns umgehend zurück!)
oder
Tel: 04131 9277909
Die Förderung kann beantragt werden von:
Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.
Als Vergleich gilt der Referenzmonat im Jahr 2019 bzw. 2020.
Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.
Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden.
Informationen zur Förderung:
Fest definierte Fixkosten werden bei der Errechnung der Hilfsgelder von 40 Prozent bis 90 Prozent gefördert.
Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe sind corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem einzelnen Fördermonat.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten in dem Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 angefallen sein müssen, um als erstattungsfähig zu gelten.
Darüber hinaus fördert die Überbrückungshilfe konkret diese Digitalisierungsmaßnahmen:
- Eintrittskosten bei großen Plattformen und Marktplätzen
- Lizenzen für Videokonferenzsysteme und Softwares
- SEO-Maßnahmen
- Website-Ausbau
- Social-Media-Aktivitäten
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
- Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
Die InnoTech Network GmbH wird die Digitalisierungskosten nachvollziehbar dokumentieren.
Bei den oben genannten Kosten kommt es darauf an, wofür die Investition benötigt wird. Eine nachvollziehbare und nachweisbare Dokumentation ist dabei zwingend notwendig. Wenn das Digitalisierungskonzept nicht nachweisbar ist, kann es zu einer Ablehnung der Förderung kommen.
Haben Sie also vor, die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen weiter voranzutreiben um corona-bedingte Nachteile auszugleichen?
Dann können Sie, sofern Sie keine Digitalisierungskosten ab März 2020 hatten und nun geltend machen wollen, noch bis Ende August 2021 bis zu 20.000 Euro in die Digitalisierung investieren. Wir halten das für sehr sinnvoll. Hatten Sie Monate mit großen Umsatzrückgängen von mindestens 70 Prozent, bekommen Sie diese Digitalisierungskosten sogar mit 90 Prozent gefördert. Diese Chance sollten Sie als Unternehmer:in nutzen!
Erstattet werden:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 bzw. 2020). Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen.
Beispiel 1: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 90 Prozent erstattet (9.000 Euro). Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – davon werden ebenfalls 90 Prozent erstattet (18.000 Euro).
Beispiel 2: Eine Einzelhändlerin oder ein Einzelhändler mit Saisonware wie Weihnachts- oder Silvesterartikeln hat 80 Prozent Umsatzausfall. Ein Teil der Ware wurde stark preisreduziert online verkauft, ein Teil komplett abgeschrieben. Wertverlust: 20.000 Euro. Davon werden 90 Prozent (also 18.000 Euro) erstattet.
Quelle:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html