Corona: Anwälte für Aufklärung fordern eidesstattliche Versicherung der Leopoldina-Gruppe.
Verbraucherschutz.de hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, a) die Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen, ihre Position zu stärken, sie vor rechtswidrigen Praktiken zu schützen und sie über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren. Aus diesem Grund sehen wir uns auch dazu verpflichtet, die Verbraucher auch über die Kehrseite der Corona Tests zu informieren.
Die Anwälte für Aufklärung haben die ProfessorInnen der Leopoldina-Gruppe, die an der 6. Ad-hoc-Stellungnahme zur Corona-Virus-Pandemie mitgewirkt haben, zur eidesstattlichen Versicherung einer Aussage zum PCR-Test aufgefordert.
Die Anwälte schreiben in ihrem offenen Brief vom 13. Dezember 2020:
“Sehr geehrte Damen und Herren Professores!
Sie haben in Ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zwar 20 Literaturnachweise angegeben. Ein wissenschaftlicher Nachweis für Ihre Aussage „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person“ fehlt allerdings leider.
Wir Anwälte für Aufklärung möchten gerne weitere kostspielige und enttäuschende Prozesse für eine Vielzahl von betroffenen Personen vermeiden. Wir möchten insbesondere die durch Ihre Aussage hervorgerufene Verunsicherung bei Anwälten und Gerichten beseitigen. Wir möchten auch, dass die hunderttausendfachen beispiellosen Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter auf rechtlich sicheren Beinen stehen. Dies ist ganz sicherlich auch in Ihrem Interesse. Denn das Leitbild der Leopoldina ist unter anderem die „Beratung der Öffentlichkeit“.
Daher möchten wir Sie alle, die Sie Mitwirkende in der Arbeitsgruppe der 6. Ad-hoc- Stellungnahme waren, höflichst um Abgabe der folgenden Erklärung bitten:
Eidesstattliche Versicherung
In Kenntnis über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung tatsächlicher Angaben in einem geordneten Verfahren vor einer Behörde oder einem Gericht, wobei der Behörde oder dem Gericht vorbehalten ist, darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Angaben zur Glaubhaftmachung geeignet sind, sowie belehrt über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlichen oder fahrlässig falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, insbesondere der Strafvorschriften der § 156 und § 161 Strafgesetzbuch (1 Jahr Freiheitsstrafe bei Abgabe einer fahrlässigen bzw. 3 Jahre bei Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung) versichere ich hiermit an Eides statt:
Die seit März 2020 millionenfach durchgeführten PCR-Tests sind imstande, ein vermehrungsfähiges SARS-CoV2-Virus, also einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG und damit eine akute Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 44a IfSG nachzuweisen.”
Die Anwälte setzen wegen Dringlichkeit eine kurze Frist:
“Da erneut tausenden von Menschen eine Absonderung (Isolation / Quarantäne) droht, eventuell sogar in der Weihnachtszeit, bitten wir Sie um ad-hoc-Rücksendung bis 19 Dezember 2020.“page10image55615168
Die Aufforderung richtet sich an die folgenden an der Ad-hoc-Stellungnahme mitwirkenden ProfessorInnen:
Prof. Dr. Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Heidelberg
Prof. Dr. Katja Becker, Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bonn
Prof. Dr. Stephan Becker, Institut für Virologie, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Dirk Brockmann, Humboldt Universität zu Berlin, Institut für Theoretische Biologie
Prof. Dr. Dr. Katharina Domschke, Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Freiburg
Prof. Dr. Christian Drosten, Institut für Virologie, Charité Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Ute Frevert, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Forschungsbereich Geschichte der Gefühle, Berlin
Prof. Dr. Bärbel Friedrich, Mikrobiologin, ehem. Vizepräsidentin der Leopoldina
Prof. Dr. Jutta Gärtner, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsmedizin Göttingen
Prof. Dr. Gerald Haug, Präsident der Leopoldina, Max-Planck-Institut für Chemie, Mainz
Prof. Dr. Ralph Hertwig, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin
Prof. Dr. Olaf Köller, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, Kiel
Prof. Dr. Thomas Krieg, Vizepräsident der Leopoldina; Medizinische Fakultät, Universität zu Köln
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Christian Kurts, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Experimentelle Immunologie
Prof. Dr. Johannes Lelieveld, Max-Planck-Institut für Chemie, Abt. Atmosphärenchemie, Mainz
Prof. Dr. Christoph Markschies, designierter Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften; Theologische Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Jutta Mata, Universität Mannheim, Lehrstuhl für Gesundheitspsychologie
Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg, Institut für Strafrecht / Seminar für Rechtsphilosophie
Prof. Dr. Simone Scheithauer, Direktorin des Instituts für Krankenhaushygiene und Infektiologie, Universitätsmedizin Göttingen
Prof. Dr. Britta Siegmund, Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Norbert Suttorp, Direktor der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie, Charité Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Felicitas Thiel, Arbeitsbereich Schulpädagogik/ Schulentwicklungsforschung, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Clemens Wendtner, Direktor der Klinik für Hämatologie, Onkologie, Immunologie, Palliativmedizin, Infektiologie und Tropenmedizin, München Klinik Schwabing
Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen
Prof. Dr. Barbara Wollenberg, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Klinikum rechts der Isar, München
Entnommen: https://2020news.de/leopoldina-professorinnen-sollen-aussage-zum-pcr-test-beeiden/