Bundeskabinett beschließt Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Verbraucherschutz.de erhielt am 16.12.2020 den nachstehenden Newsletter vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Stärkung der Wahlfreiheit und besserer Schutz vor aufgedrängten Verträgen
Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Ob untergeschobene Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten: Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt. Mit der heute auf den Weg gebrachten Initiative schieben wir diesen Praktiken einen Riegel vor.
Lange Vertragslaufzeiten, etwa bei Handyverträgen, beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern Sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schaffen wir die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten und sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote. Gleichzeitig vereinfachen wir die Kündigung bei automatischen Vertragsverlängerungen. Das stärkt den Wettbewerb und die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Auswahlentscheidungen.
Außerdem schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor am Telefon aufgedrängten Energielieferverträgen. Künftig gilt: Lieferverträge über Gas oder Strom außerhalb der Grundversorgung müssen in Textform geschlossen werden. Dadurch bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher Gelegenheit, in aller Ruhe zu prüfen, ob sie ihren Energielieferanten oder ihren Vertrag wirklich wechseln möchten. Sie können zudem sicher sein, dass ihnen kein Vertrag gegen ihren Willen unterschoben wird – ein geführtes Telefonat alleine kann von nun an nicht zu einem Vertragsschluss führen!
Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher ist unerwünschte Telefonwerbung. Sie wird von den meisten als aufdringlich und belästigend empfunden. Bereits jetzt gilt, dass Telefonwerbung nur nach einer vorherigen Einwilligung des Kunden oder der Kundin erfolgen darf. Wir werden vorschreiben, dass diese Einwilligungen in Telefonwerbung künftig von den Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden müssen, ansonsten droht ihnen ein saftiges Bußgeld. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unzulässige Telefonwerbung.“
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge soll die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Unternehmern verbessert werden. Sowohl der Vertragsschluss als auch die Vertragsbedingungen sollen faireren Voraussetzungen unterliegen.
Der Regierungsentwurf sieht u. a. folgenden Maßnahmen vor:
• Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten:
Die Wirksamkeit einer Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über eine bindende Vertragslaufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren wird an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Eine solche Vertragslaufzeitvereinbarung von über einem Jahr soll zukünftig nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr und zu einem Preis gemacht wird, welcher den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt.
• Bedingungen für die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen:
Verträge können automatisch über drei Monaten bis zu einem Jahr nur verlängert werden, wenn das Unternehmen den Kunden rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist. Diese Regelungen zu Vertragslaufzeit und Verlängerungen werden ergänzt durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.
• Textformerfordernis für Energielieferverträge:
Für Strom- und Gaslieferverträge soll – unabhängig von den genutzten Vertriebskanälen – im Haushaltskundenbereich außerhalb der Grundversorgung ein Textformerfordernis eingeführt werden, d. h. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre Vertragserklärung für einen Vertrags- oder Lieferantenwechsel in Textform, z. B. per E-Mail, abgegeben, damit der Vertrag wirksam zustande kommt. Damit werden strengere Anforderungen an das Zustandekommen von Energielieferverträgen (Strom- und Gaslieferverträge) außerhalb der Grundversorgung gestellt, Verbraucher besser vor einem telefonisch aufgedrängten Lieferanten- oder Vertragswechsel geschützt und ihre Position im Streitfall gestärkt.
• Dokumentationspflichten für Telefonwerbung:
Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden. Die Pflicht zur Dokumentation wird es werbenden Unternehmen außerdem erleichtern, die Wirksamkeit der Einwilligung zu prüfen.
• Unwirksamkeit von Abtretungsverboten für Geldforderungen:
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Abtretung von auf Geld gerichteten Ansprüche beschränken, sollen künftig unwirksam sein. Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche scheuen, sollen die Möglichkeit haben, ihre Geldforderungen an Dritte zu verkaufen, welche die Forderungen einziehen.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
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