copecart.com: Einschreiben können nicht zugestellt werden.
Herr Erik N. schrieb uns am 30.01.2023:
Betreff: CopeCart GmbH Finance-Coaching Gold,
Internetseite: copecart.com
Nachrichtentext:
Guten Tag.
ich habe im Oktober 2022 aus Unwissenheit im Netz einen Coaching-Vertrag unterschrieben, der mit dem Vermerk „Verzicht auf Widerrufsrecht“ markiert war.
Nachdem der erste Monatsbeitrag von € 260,- bereits durch Copecart abgebucht worden war, habe ich den Betrag zurück buchen lassen und schriftlich (online und per Post) Widerruf und Kündigung des laufenden Vertrages eingelegt.
Die am 17.10 22 per Einwurfeinschreiben versendete Kündigung kam am 28.12.2022 mit dem Postvermerk „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück.
Die Adresse war aber wie auf den Copecart-Mails angegeben Ufnaustr. 10, 10553 Berlin.
Am 03.01.2023 kam per mail eine 1. Mahnung mit einer geforderten Summe von € 5.800,-. (Ich habe keines der verlinkten Videos geöffnet…).
Die Mails können nicht (!) weitergeleitet werden, ich habe daher die Nachweise per screenshot gesichert.
Können Sie mir eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise geben?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichem Gruß,
Erik N.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 31.01.2023 an Herrn Jan Brüger (Geschäftsführer) unter [email protected] weiter und erhielt nachstehende Stellungnahme am 08.02.2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens. Wie wir feststellen konnten, befindet sich die Bestellung bereits in Bearbeitung durch unseren Inkassopartner. Wir möchten Sie bitten, sich direkt via E-Mail an die E-Mail-Adresse zu wenden, die auf der letzten Mahnung steht.
Bei weiteren Fragen und Auskunftsersuchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
CopeCart GmbH
Ufnaustraße 10
10553 Berlin
verbraucherschutz.de antwortete:
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie Ihre Forderung gegen Herrn N. bei Ihrem Inkasso Partner stornieren lassen?
Es wäre auch sinnvoll, wenn Sie uns beantworten könnten, warum das Einschreiben nicht zugestellt werden konnte.
Wir möchten Sie bitten, uns bis zum 13.02.2023 um 15:00 Uhr eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
[email protected] schrieb am 10.02.2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Mail.
Wir können das leider nicht prüfen.
Sie können uns das Schreiben per E-Mail zusenden und wir werden es weiterleiten.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
verbraucherschutz.de schrieb Herrn N.:
Sehr geehrter Herr N.,
das erscheint mir so, das Frau Kolos hier versucht, Zeit zu gewinnen. Sie sollten sich auch an einen Rechtsbeistand wenden.