Bringmeister.de.: Nachlieferung von Lebensmitteln erfolgt doch noch gratis
Am 16.07.2023 schrieb Lea M. an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen & Herren,
Ich habe meinen Lebensmitteleinkauf via Bringmeister getätigt, die Lieferung war jedoch nicht vollständig. Ich habe mich direkt beim Kundenservice gemeldet nachdem ich es
bemerkt habe, jedoch haben diese eine Nachlieferung aus „logistischen Gründen“ abgelehnt, obwohl sie mir meiner Meinung nach nach 439BGB zustehen sollte. Eine Nachbestellung der 4 Flaschen Mezzo-Mix ist für mich als Verbraucher absolut unverhältnismäßig, da es einen Mindestbestellpreis von 40€ gibt plus zusätzlicher Lieferkosten.
Der Kundenservice hat sich entschieden mir auch nicht mehr zu antworten nachdem ich erneut die Nachlieferung gefordert habe. Über jegliche Unterstützung in der Klärung dieser Sache bin ich Ihnen sehr verbunden.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Lea M.
Verbraucherchutz.de leitete die Nachricht am 17.7.23 an [email protected], Herrn Torben Hansen (Geschäfstführer) weiter und erhielt am 20.07.2023 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Gebert,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern sehr, dass Frau M. Unannehmlichkeiten bei ihrer letzten Belieferung hatte. Selbstverständlich haben wir mit Frau Model Kontakt aufgenommen und lassen die fehlenden Artikel unverzüglich nachliefern. Ein Fahrer ist bereits auf dem Weg zu ihr.
Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, können Sie gern auf diese E-Mail antworten.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sabine Friedrich
Kundenservice
Die Bringmeister
Lea M. schrieb am 24.07.2023 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Gebert,
Der Artikel wurde mir gestern nachgeliefert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ohne Ihr Eingreifen wäre es nicht dazu gekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Lea M.
Bringmeister GmbH
Müllerstraße 12
13353 Berlin
[email protected]
http://www.bringmeister.de