Flug-Ticketkauf: Angeklickt – statt weggeklickt!!
So muss es laut Europäischen Gerichtshof künftig beim Online-Ticketkauf zugehen. Hier soll unseriösen Machenschaften der Garaus gemacht werden. Das heißt, das Unterjubeln von Zusatzleistungen bei Onlinebuchungen ist verboten.
Wer kennt sich schon aus mit “Opt-out” (wegklicken) und “Opt-in” (anklicken) ?
Der Verbraucher hat nunmehr das Recht, selbst zu entscheiden, ob er eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Das Urteil sagt klar und deutlich, dass der Kunde bewusst seine Buchung selbst aussuchen/zusammenstellen soll. Somit könnte der fade Beigeschmack der Abzocke endgültig in der Schublade verschwinden.
Da aber noch nicht alle Online-Anbieter die vorinstallierten Zusatzleistungen herausgenommen haben, sollte jeder Reisende wachsam sein. Also: Verfolgen Sie jeden Buchungsschritt ganz genau. Kontrollieren Sie lieber einmal mehr die aufgelisteten Kosten, dann gibt es auch kein böses Erwachen. Unterstützen Sie auch evtl. ältere Menschen, die sich “online” nicht zu gut auskennen!
Bleibt zu hoffen, dass sich in kürzester Zeit auch alle Online-Anbieter an das neue Gesetz halten. Na dann, …. gute Reise ….