Herr Moritz F. schrieb uns:
Auf dem Flug ZH-TA kam ein Koffer 5 Tage verspätet an. Derselbe und dessen Inhalt wurden beschädigt.
Die Schadenerledigung geht nicht vorwärts
bitte um Ihre Hilfe, besten Dank
Mit freundlichem Gruss
Moritz F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.4.14 an Air Berlin weiter und erhielt am 25.4. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.04.2014.
Gern haben wir Ihr Anliegen überprüft und dürfen Ihnen mitteilen, dass uns Herr F. mit E-Mail vom 16.08.2013 angeschrieben und um Erstattung seiner Auslagen sowie für den verunreinigten Gepäckinhalt von pauschal ILS 3.000,00 gebeten hat.
Wir haben ihn darauf hin angeschrieben und um Zusendung der Belege und Unterlagen gebeten. Dies ist leider seinerseits nicht erfolgt.
Im Zuge einer Aufholaktion haben wir dann u.a. auch Herrn Feldinger angeschrieben und ihm zwecks Abschluss des Vorganges eine Reisegutschrift in Höhe von EUR 200,00 angeboten.
Auf seinen Einwand hin haben wir erneut alle Unterlagen und Belege bei ihm angefordert.
Diese haben wir bis zum heutigen Tage nicht erhalten!
Aus kundendienstlichen Gründen haben wir die angebotene Reisegutschrift in Höhe von EUR 200,00 nun ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt in den nächsten Tagen an die von Herrn F. angegebene Bankverbindung.
Gern bieten wir weiterhin an, uns entsprechende Unterlagen und Belege (wie bereits angefordert) zur ergänzenden Sachprüfung einzureichen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Customer Relations
Herr F. schrieb uns am 2.5.14:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Die Zahlung von Airberlin von EUR 200.00 (Avis vom 25. April 2014) ist heute eingegangen.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen und schönes Wochenende
Moritz F.