Bitte achten Sie bei Retouren unbedingt auf die richtig Rücksendeadresse!
Verbraucherschutz.de erhält zur Zeit viele Beschwerden von Verbrauchern, die ihr Geld nicht zurück erhalten, weil die Ware an eine falsche Rücksendeadresse geschickt wurde. Wir bitten die Verbraucher daher, die Ware nicht einfach nur an die im Impressum genannte Firmenadresse zu senden, sondern unbedingt in der Widerrufsbelehrung nachzusehen, ob hier eine anders lautende Rücksendeadresse angegeben ist.
Zu einem solchen Vorgang schrieb uns eine Firma:
Leider haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Erstattung des vollen Kaufpreises. Indem Sie die Ware nicht an die bestimmungsgemäße Adresse, sondern bewusst an eine andere gesendet haben, haben Sie gegen die gesetzliche Rückgewährpflicht aus §§ 355 Abs. 3, 357 Abs. 1 BGB verstoßen. Durch die Absendung an die falsche Adresse haben Sie die Rückgewährpflicht entgegen § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht gewahrt. Durch die – hier aus Gründen der Kostenersparnis vorsätzliche – Verletzung Ihrer gesetzlichen Rückgewährpflicht haben Sie sich schadensersatzpflichtig nach § 280 Abs. 1 BGB gemacht, wobei das durch den Widerruf entstandene Rückgewährschuldverhältnis als vertragliche Grundlage dient. Selbst, wenn Sie nicht vorsätzlich gehandelt hätten, würde Ihr Verschulden gemäß § 280 Abs.1 Satz 2 BGB vermutet und könnte nur durch eine hinreichende Exkulpation von Ihnen ausgeräumt werden.