Einen Vertrag per mail abzuschließen ist einfach und überhaupt kein Problem. Aber wie sieht es bei einer Kündigung aus?
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil (AZ:3120412/12) festgelegt, das Kündigungen auf dem gleichen Weg wie ein Vertragsabschluß rechtens sind. Also per mail. In diesem Verfahren ging es darum, dass bei einer Partnerbörse eine Kündigung nur per Fax möglich war. Das Gericht war der Ansicht, dass dies für den Nutzer eine Benachteiligung darstelle und daher unangemessen sei. Geklagt hatte hier die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbv). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Sehr guter Artikel. Funktioniert auch bei web.de Clubmitgliedschaften, wenn man rechtzeitig versucht hat per Mail zu kündigen! Vielen Dank an verbraucherschutz.de!
Viele Grüße,
Patrick
Sehr gut, hätte ich das bloß früher gewusst!