Die Wetteraussichten für das kommende Wochenende sind schon winterlich. Muss man jetzt schon die Winterreifen aufziehen? Was ist Pflicht und was nicht? Was ist die Kernaussage der “Winterreifenpflicht? Ist es überhaupt Gesetz?
Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die sogenannte “situative” Winterreifenpflicht. Basis ist §2 Absatz 3a der StVO vom 4.12.2010. Die Verordnung besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Autos mit Sommerreifen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Der Autofahrer hat aber selbst zu entscheiden, welchen Reifen er aufzieht, denn der Gesetzgeber hat keine klare Definition in der StVO hierfür vorgesehen. Lediglich der Hinweis auf M+S Reifen (Match+Schnee) ist zu finden. Eine wirkliche Spezifikation, was ein solcher Reifen können muss, gibt es nicht. Auch Ganzjahresreifen tragen den Aufdruck M+S. Dies sind im Prinzip Winterreifen mit Sommereignung. M+S Reifen haben nicht die Eigenschaften eines Winterreifens, erfüllen aber zumindest die Anforderungen der Verordnung.
Wer gegen diese Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, sind 80 Euro Bußgeld garantiert und ein Punkt.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn es knallt und man mit Sommerreifen unterwegs ist? Der Schaden des Unfallopfers wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich immer übernommen, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren. Bei einer Vollkasko-Versicherung, also beim Schaden am eigenen Auto, sieht das unter Umständen anders aus. In bestimmten Fallkonstellationen ist es möglich, dass die Versicherung die Leistung kürzt. Das ist aber auch abhängig vom Grad des Verschuldens und davon, ob ein Zusammenhang zwischen der “falschen” Bereifung und dem Unfall hergestellt werden kann.
Jedes Land hat andere Bestimmungen, daher vor Reiseantritt unbedingt Information bzgl. der Bereifung einholen.