Verbraucherschutz.de rät Firmeninhabern dringend, einen Anzeigenauftrag per Fax von der Firma A-Z Verlag nicht zu unterschreiben.
Frau W. schrieb uns am 14.09.2022:
Betreff: Telefonanbieter Firma A-Z Verlag – Bürgerinformationsfolder
Kunden-oder Vertragsnummer: Fax Nr. des Anbieters 0233191069309 Telefon 0233191069303
Internetseite: A-Z Verlag
Nachrichtentext:
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin oder das der Polizei melden kann. Vielleicht geben Sie mir einen Tipp.
Erstmal; es ist kein Schaden zustande gekommen.
Aber fast.
Mein Chef wurde angerufen und sollte für einen eine Gewerbeanzeige einen Anzeigenauftrag unterzeichnen.
Er bekam eine E-Mail von Frau Julia Neumann
Mail: [email protected]
Da die Anzeige schon in der Email vorgefertigt und angezeigt wurde, dachte er es würde sich um das Wochenblatt handeln, wo wir wöchentlich inserieren. Es ist dieselbe Anzeige! Doch hier geht es um einen Anzeigenauftrag für einen Bürgerinformationsfolder Preis 499,00 Euro
Farbpauschale 199 Euro
Satzpauschale 299 Euro
Da die Summe sehr hoch ist, wurde ich aufmerksam.
Sollte ich das der Polizei melden?
Mit freundlichen Grüßen
verbraucherschutz.de antwortete am 14.09.2022:
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden eine Warnung veröffentlichen.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, erteilen wir auch keine Rechtsauskünfte. Wir empfehlen Ihnen, auch die Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale.de zu informieren und dort bezüglich einer Anzeige anzufragen.
Verbraucherschutz.de rät Firmeninhabern, die ein solchen Anzeigenauftrag unterschrieben haben, sich an unseren Partneranwalt zu wenden. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten.
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
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