Vivanda besteht nicht mehr auf Rückzahlung.
Guten Tag. Ich habe bei Vivanda einen Neukunden geworben. Nach einigen Tagen erhielt ich einen schriftlichen Gutschein über 30 Euro als Dank für meine Neukundenwerbung. Ich bestellte wieder, extra etwas mehr, da ich ich ja meinen Gutschein einlösen konnte. Nach Erhalt der Bestellung fragte ich telefonisch bei Vivanda nach, ob ich die 30 Euro Gutschrift einfach von der Rechnung abziehen können, dies wurde mir bestätigt. Nun erhielt ich eine Mahnung über genau diesen Betrag, da der Neukunde noch nicht bestellt hat.
Woher sollte ich das wissen? Zumal ich mich zwei mal telefonisch über das Verbuchen des Gutscheines informierte. Vivanda besteht nun auf die Rückzahlung der 30 Euro OBWOHL sie selbst eingestanden haben, einen Fehler gemacht zu haben, in dem sie mir den Gutschein zu früh – nämlich vor einer Bestellung des Neukunden – an mich geschickt hatten.
Nun liegt mir der Gutschein schwar auf weiß vor – Vivanda besteht
jedoch auf eine Rückzahlung der 30 Euro. Dies finde ich nicht nur
unverschämt sondern äußerst kundenunfreundlich. Von den vielen
kostenpflichtigen Telefonnaten ganz zu schweigen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Vivanda weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrte Frau Broszeit,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage und in Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung, können wir Ihnen folgendes dazu sagen.
Frau W. rief bei uns an um einen Neukunden zu werben. Wir haben alle Daten, wie gewünscht, aufgenommen.
In großem Vertrauen unseren Kunden gegenüber, versenden wir den Einkaufsgutschein, den die Kunden für einen neu geworbenen Kunden erhalten.
Es erfolgte jedoch keine Bestellung für die Neukundin und auch Frau W. war zu diesem Zeitpunkt noch keine Kundin bei uns, da noch keine abgeschlossene Bestellung vorlag.
Diese Tatsache teilten wir Frau W. telefonisch mit.
Bezugnehmend auf unsere Geschäftsbedingungen sind an eine Freundschaftswerbung folgende Bedingungen geknüpft:
“Die Bestellung Ihrer Freundin oder Ihres Freundes muss mindestens € 50.- betragen. Sie/er darf nicht in Ihrem Haushalt leben und zuvor nicht Waschbär-Kunde gewesen sein. Sobald Ihre Freunde die gewünschten Artikel erhalten und die Rechnung beglichen haben, schicken wir Ihnen Ihren Gutschein umgehend zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der/die Anwerber/in ebenfalls schon bei Waschbär bestellt haben muss.”
Dieses war nicht erfüllt.
Auf dem zugesandten Gutschein an Frau W. schreiben wir:
“Wenn Sie diesen Warengutschein zusammen mit Ihrer nächsten Bestellung einschicken, ziehen wir den genannten Betrag direkt von Ihrer Rechnung ab.”
Auf Anfrage seitens Frau W., waren wir auch gerne dazu bereit den Gutschein bereits bei der von Ihr getätigten 1. Bestellung anzurechnen, in dem Vertrauen, dass die Freundschaftswerbung erfolgreich ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist keine Bestellung der Neukundin eingegangen.
Aufgrund Ihrer E-Mail sehen wir uns veranlasst unsere Vorgehensweise, im Vertrauen in unsere Kunden, zu überdenken.
Weihnachten steht vor der Tür. Daher haben wir Frau W. die 30,-€ bereits erlassen, somit ist Ihr Kundenkonto bei uns ausgeglichen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen
Christina K.