„Kurz vor Gerichtstermin hat die Fa. Unister ein Schuldanerkenntnisurteil abgegeben und mir wurden alle Kosten ersetzt. Dies sollte allen Mut geben, die von dieser Firma betrogen werden.“
Frau Cornelia R. schrieb uns am 29.6.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich hatte Sie im November 2015 um Hilfestellung bei der Rückerstattung der Servicegebühr von Unister gebeten. Da Sie mir nicht weiterhelfen konnten, habe ich die Angelegenheit selbst in die Hand genommen. ich habe mir einen Anwalt in Leipzig genommen, der die Fa. Unister 3 x angeschrieben hat und nie eine Antwort bekommen. Erst als wir das Klageverfahren betrieben haben erhielt ich ein Vergleichsangebot von der Fa. Unister und zwar die Hälfte der Servicegebühr. Um mich unter Druck zu setzen, haben sie das Angebot nur 3 Tage aufrecht erhalten. Ich lehnte das Angebot ab. Kurz vor Gerichtstermin hat die Fa. Unister ein Schuldanerkenntnisurteil abgegeben und mir wurden alle Kosten ersetzt.
Dies sollte allen Mut geben, die von dieser Firma betrogen werden. Sie sollten sich einfach nicht abwimmeln lassen und Durchhaltevermögen beweisen. Der Fa. Unister ist natürlich nicht drangelegen ein allgemein gültiges Urteil gegen sich erwirkt zu bekommen, deshalb haben die auch eingelenkt.
Freundliche Grüße
Cornelia R.
Frau Cornelia R. hatte uns am 2.11.2015 geschrieben:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe sehr lange auf Ihre Homepage verweilt, um dort direkt mein Anliegen vorzutragen. Leider bin ich immer wieder auf der Reiseanbieter-Seite – dorthin bin ich nach Anleitung gekommen – gescheitert und keine Möglichkeit (Kontaktformular oder ähnliches) auf der Seite gefunden, wie ich mein Problem Ihnen schildern kann. Deshalb wende ich mich auf diesem Weg an Sie.
Ich habe wie viele Andere ein Problem mit fluege.de und deren Berechnung einer Servicefee Gebühr in Höhe von € 79,96.
Diese Gebühr so habe ich festgestellt wurde von der Fa. Unister Travel Retail Gmbh & Co, KG erhoben.
Am 16.10.2015 habe ich zwei Flüge von Frankfurt nach Wien gebucht. Der Flugpreis beträgt € 267,48 Auch hier war kaum zu erkennen, dass es sich um einen Flug nur mit Handgepäck handelt. Ich musste deshalb noch für € 60,00 über Lufthansa zwei Gepäckstücke buchen. Zusammen ist das schon ein stolzer Preis. Hinzu kommt noch die Buchungsgebühr von € 79,96. Somit beläuft sich ein Flug von Frankfurt-Wien auf stolze € 210,00. Hier kann man nicht von einem günstigen Flug sprechen.
Die Servicegebühr in Höhe von € 79,96 beträgt über 30% des Flugpreises. Meines Erachtens ist diese Gebühr sittenwidrig erhöht, zumal es sich hierbei nur um eine Gebühr wegen Abbuchung des Flugpreises handelt. Unverständlich ist, dass ich als Zahlungsmittel meine Mastercard Gold eingegeben habe und deshalb diesen Aufpreis zahlen mussen, obwohl bei der gleichen Kreditkartengesellschaft (fluege.de-mastercard) ich € 0,00 zahlen müsste.
Ich habe bereits versucht zunächst per Email Kontakt zu der Firma zubekommen. Erhielt aber die Antwort, dass man wegen zuvielen Anfragen keine weitere Mail beantwortet. Daraufhin habe ich dann den schriftlichen Weg gewählt per Einschreiben. Eine Antwort habe ich auch erhalten. Diese habe ich beigefügt. Für mich ist die Antwort nicht befriedigend. Man ist überhaupt nicht auf mein Anliegen eingegangen.
In einem Artikel in „Die Welt“ vom 15.01.2015 wurde berichtet, dass die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Leipzig gegen Unister Klage einreichen wird. (Aussage von Frau Kertin Hoppe) Eine Anwaltskanzlei wäre bereits mandatiert und eine Klageschrift sei verfasst. Ist dies bereits geschehen? Können Sie mir evtl. die Anwaltskanzlei nennen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in dieser Angelegenheit für mich tätig werden, da Sie doch mehr Erfahrungen mit solchen Abzocken haben. Wie ich gesehen habe, hat ja auch bereits jemand beim AG Leipzig geklagt und seine Gebühr zurück erhalten.
An Unterlagen füge ich die Flugbuchung mit sämtlichen Daten, die Rechnung der Servicegebühr, mein Schreiben vom 9.10.2015 und die Antwortmail der Fa. Unister vom 20.10.2015 bei.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia R.