Sixt erstattet die Abbuchung für den angeblichen Schaden.
Frau Maria M. schrieb uns am 3.3.23:
Betreff: Sixt Autovermietung Portugal
Internetseite: http://www.sixt.pt/
Nachrichtentext:
Sehr geehrtes Team Verbraucherschutz.de
ich ärgere mich über die Firma Sixt, die mir unterstellt den von mir gemieteten Wagen beschädigt zu haben und dafür trotz meines Widerspruchs 234 € abgebucht hat.
Ich hatte einen Wagen vom 14. bis 17. Februar gemietet. Den Wagen haben wir in einer zu einem Hotel gehörigen Tiefgarage übernommen. Kleinere Schäden hätten wir hier kaum entdecken können. Es war sicher ein Fehler den Wagen so als unbeschädigt anzunehmen, doch mein Protest richtet sich gegen das Rücknahmeprocedere. Ich habe den Wagen wie mit Sixt vereinbart am 17. Feb. in der öffentlich zugänglichen Tiefgarage abgestellt und den Schlüssel an der Hotelrezeption abgegeben. Falls der Wagen anschließend in der Tiefgarage beschädigt wurde, kann dies nicht in meiner Verantwortung liegen. Die Nachricht über den angeblichen Schaden (kleine Schramme an der hinteren Stoßstange) erreichte mich 10 Tage nach Rückgabe.
Nachfolgend der komplette Schriftwechsel. Auf meine Nachrichten wird dabei nur formal reagiert, auf meine Beschwerde in keiner Weise eingegangen.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie sich hier einschalten können und eventuell mehr Gehör finden.
Vielen Dank im Voraus,
Maria M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 4.3.23 an [email protected], Herrn Erich Sixt (Geschäftsführer) weiter und erhielt nach einer weiteren Zwischennachricht am 16.3.23 die nachstehende Information:
Hallo Frau Lauckenmann,
wir haben eine Rückmeldung von unseren Kollegen aus Portugal erhalten.
Sie haben die vollständige Erstattung des für den Schaden berechneten Betrages vorgenommen.
Der Betrag wird in den nächsten Tagen auf dem Konto des Kunden ersichtlich sein.
Wir bitten um Entschuldigung und hoffen das Frau M. weiterhin unsere Kundin bleibt.