„Dass premiumxl.de offensichtlich Waren verkauft, die es überhaupt nicht auf Lager hat.“
Herr Paul R. schrieb am 12.05.2017: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über rakuten.de am 01.05.2017 eine Bestellung von 2 Kommoden bei premiumxl.de (H.T. Trade Service GmbH & Co. KG) aufgegeben. Die Ware wurde sofort per Paypal bezahlt, in den AGB steht, dass der Kaufvertrag sofort zu Stande kommt, ich habe eine Versandbestätigung von premiumxl aber keine Ware bekommen. Jetzt wurde mir das Geld zurücküberwiesen trotz dessen dass ich mehrfach und eindringlich darauf hingewiesen habe, dass ich auf Erfüllung des Kaufvertrages und Lieferung der Ware bestehe. Der Kaufvertrag wurde von premiumxl.de nach §119 BGB, also wegen Irrtums, angefochten. Aus meiner Sicht ist dies unwirksam, da bei angemessener kaufmännischer Organisation der Warenbestand jederzeit bekannt ist und durch die Versandbestätigung (am 02.05.2017) der Ware für mich ein eindeutiges Zeichen für Verfügbarkeit ist. Aus meiner Sicht ist premiumxl also zur Lieferung der Ware oder nach §122 BGB zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Gerne leite ich Ihnen die gesamte Kommunikation zwischen premiumxl.de und mir weiter und bitte bei Interesse um eine E-Mail Adresse von Ihnen.
Leider ist keinerlei Entgegenkommen von premiumxl.de erkennbar, weshalb ich überlege – auch wenn es nur um marginale Beträge geht – meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und gerichtlich gegen premiumxl.de vorzugehen, weil ich mir hier wirklich betrogen vorkomme.
Da ich die Kommoden für meine Wohnung brauche überlege ich eine Ersatzbeschaffung zu tätigen, bin mir aber nicht sicher ob dies zeitlich schon angebracht ist. Haben Sie eine Empfehlung für mich?
Ich finde es auch für andere Verbraucher wirklich sehr bedenklich, dass premiumxl.de offensichtlich Waren verkauft die es überhaupt nicht auf Lager hat und zweifle hier wirklich stark die Organisationsstruktur der Firma an, wenn solche so leicht zu vermeidenden Fehler passieren.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und verbleibe mit besten Grüßen, Paul R.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.05.2017 an [email protected] und am 18.05.2017 an [email protected] weiter. Beide Nachrichten kamen als unzustellbar zurück.
verbraucherschutz.de versuchte mehrfach, eine telefonische Verbindung herzustellen, aber premiumxl.de war auch telefonisch nicht erreichbar.