„Wir streben eine zeitnahe Liquidation des Unternehmens an. Eine Einlösung von Erlebnisgutscheinen ist nolimits24.de daher nicht mehr möglich.“
Frau Viktoria A. schrieb am 25.06.2018: Sehr geehrtes Team, wir haben bei der Firma nolimits24.de einen Erlebnisgutschein für ein event bei einem Drittanbieter erworben und auch per Überweisung bezahlt. Nun teilte uns der Veranstalter (Drittanbieter) des Events mit, dass der Gutscheinverkäufer insolvent sei und auch kein Geld an den Veranstalter weiter überweisen hat. Aus diesem Grund löst der Veranstalter die Gutscheine die bei no limits erworben wurden nicht mehr ein. D.h., wir bekommen nun nichts mehr für unser Geld. Muss der Veranstalter den Gutschein, den wir beim insolventen no limits Unternehmen bezahlt haben dennoch einlösen? Herzlichen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen, V. A.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.06.2018 an Herrn Christian Wagner unter [email protected] witer und erhielt nachstehende Antwort am 28.06.2018:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die Wartezeit meiner Antwort.
Leider mussten wir nach nunmehr 12 Jahren Unternehmensbestehen in der Erlebnis- und Gutscheinbranche unseren Geschäftsbetrieb kurzfristig einstellen. Dieser Schritt ist uns, wie Sie sich sicherlich denken können, sehr schwer gefallen. Trotz aller Bemühungen war diese Entscheidung aber erforderlich geworden. Aufgrund der dynamischen Veränderungen innerhalb unseres Geschäftsfeldes in der jüngsten Vergangenheit, mit den Verkäufen von Jochen Schweizer und Meventi, sind auch wir von den Auswirkungen nicht unberührt geblieben, was uns letztlich zu diesem Schritt zwang.
Aktuell befinden wir uns in einer rechtlich beratenden Situation und streben eine zeitnahe Liquidation des Unternehmens an. Eine Einlösung von Erlebnisgutscheinen ist daher nicht mehr möglich. Mit allen Gutscheininhabern, die sich bereits bei uns gemeldet haben, nehmen wir sukzessive Kontakt auf und teilen ihnen diese Zwischeninformation mit.
Sobald alle weiteren Maßnahmen geklärt sind, werden wir die Kunden wieder informieren. Ich hoffe, mit meiner Stellungnahme die Situation aufgeklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm./Dipl.-Wirt.-Inf.
Christian Wagner
Geschäftsführer
_____________________
NoLimits24 GmbH & Co. KG
Eugen-Richter-Str. 44
99085 Erfurt
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm./Dipl.-Wirt.-Inf. Christian Wagner
Handelsregister: Amtsgericht Jena, HRA 50 21 14
Finanzamt Erfurt
USt.Id: DE 278 202 402
An Claudia: Nutze das sog. Einwurf-Einschreiben um Verzug herbeizuführen wie mehrfach hier beschrieben. Wende Dich parallel an die Gesellschafter der liquidierten KG. Es steht bereits alles in den Kommentaren auch zu Kostenrisiken weil hier ein Strohmann eingesetzt wurde, um einen Gläubigernachruf nach GmbHG zu umgehen. Du wirst mE einzeln klagen müssen. Und nein, es gibt keine musterklage oder verbandsklage. Und nein, der Verbraucherschutz hat sich weggeduckt.
Gibt es hierzu neue Infos? Ich hatte vor 2-3 Wochen die Verwaltungsgesellschaft der Nolimits24 angeschrieben, die laut Handelsregister in der Johannesstraße in Erfurt sitzt – dort gibt es zumindest auch ein Klingelschild. Das Einschreiben Rückschein wurde aber wegen Nichtantreffen in einer Postfililiale hinterlegt und dort nie in Empfang genommen, nun kommt es zu mir zurück. Nichts gekonnt, oder kann ich mit diesem „Nachweis“ nun weitere Schritte einleiten?
Was sind das nur für Verbrecher in unserem „Rechtsstaat“, ich wollte jetzt meine 2 Gutscheine einlösen welche ich schon länger habe und dann das. Eine Frau die über 80ig ist und ein Stück Butter aus dem ALDI klaut weil sie wahrscheinlich das Geld nicht hat, bekommt eine Geldstrafe und diese Halunken…da versteht man die Welt nicht mehr. Von mir erwarten sie jedenfalls eine Anzeige egal was dabei herauskommt.
Auch mein Gutschein ist nicht mehr einlösbar. Da werde ich wohl die Rechtsschutzversicherung einschalten.
Hallo zusammen, durch eine lange Krankheit, wollte ich meine Gutscheine trotzdem jetzt endlich einlösen. als ich anrief, war die Nummer aber nicht mehr vergeben. Also wollte ich es nun übers Internet probieren, aber leider ist jetzt ein anderer Nutzer auf dieser Seite, als ich den anrief, hatte der Kollege mir gesagt, das es die Firma Nolimits24 nicht mehr gibt.
Wie ist jetzt der Stand ? Wurde schon eine Sammelklage gestellt ?
Daran würden wir uns gern beteiligen.
Mein Schreiben kam unzustellbar zurück :/ was wäre jetzte der nächste Schritt? polizei?
Ich denke, jeder solle an diese Leute schreiben, auch wenn er vielleicht nicht das Geld für ein Einschreiben ausgeben will, dann ein einfcher Brief. siesollen immer wieder daran erinnert werden. Die Mutter soll dem Sohn sagen, dass schon wieder ein Brief gekommen ist, die Masse machts und ihm dann hoffentlich „einheizen“. Und auch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft und ein Schreiben an das AG Jena zur Vorbeugung späterer solcher Geschäfte wäre schön. Ende
Das AG Jena schrieb mir auch, ich könne mich an das Insolvenzgericht wenden. Wie denn, wenn es keine Insolvenz gab?
Eine Sammelklage wäre toll, aber tatsächlich nur von Verbänden und von eben der Verbraucherschutzzentrale einzureichen und eben nicht von uns!
Das AG Jena hat mir geschrieben, sie sehen keine Probleme, alle Gesellschafter und Kommanditisten sein bekannt und können belangt werden. Eben nicht, denn mein Brief an die Verwaltungsgesell. wurde an ein Postfach nach Weimar weitergeleitet, weil es einen Nachsendeantrag gab. Dieses Postfach war aber mittlerweile aufgelöst und man schickte mir den Brief zurück. Bei der Sendungsverfolgung galt er dann als zugestellt, als er bei mir wieder ankam!!!
Hallo,
wie ich schon im Dezember 2018 geschrieben habe, habe ich ab Jan 19 meine Einschreiben an die entsprechenden Leute geschickt und narürlich keine Antwort bekommen. Ganz irritiert hat mich aber, dass ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen in Erfurt erhalten habe. Ich habe mich auf die hier schon bekannten beiden Az. bezogen.
Pardon: Der ursprüngliche Beitrag der Verbraucherzentrale Thüringen war vom 9.8.2018, der überarbeitete Beitrag vom Dezember 2018, den ich aber erst heute gesehen habe. Ich habe mich oben missverständlich ausgedrückt.
Hier übrigens zum Vergleich der alte Beitrag vom 9.8.2018
54.zippyshare.com/v/9gc323I0/file.html
Die Vebraucherzentrale Thüringen hat ihren Beitrag vom Dezember nochmal überarbeitet (ohne zu zeigen, was geändert wurde) . Sie weist jetzt auf die Möglichkeit eines Gläubigeraufrufs bei der Verwaltungs-GmbH der gelöschten KG hin. (Das kann noch Jahre dauern! Verjährung beachten)
vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/nolimits24-wird-aufgeloest-so-fordern-gutscheinbesitzer-ihr-geld-zurueck-28779
Mit den hier im Blog gegebenen Hinweisen fahren Sie m.E. deutlich besser.
Liebe alle,
es steht eigentlich alles bereits hier in den bisherigen Posts beschrieben.
1. Es gibt keine Sammelklage.
2. Verbraucherschutz duckt sich weg.
3. Es gab kein Sperrjahr, da Blitzlöschung. KG ist weg.
4. Sie müssen die einzelnen Gesellschafter der KG (Privatanschrift) in Anspruch nehmen.
5. Musterbriefe, Hinweise zur Art des Einschreibens, Aktenzeichen beim Staatsanwalt … es steht doch hier alles bereits geschrieben.
Beste Grüße & trotzdem frohe Ostern,
TS
Auch ich habe durch Zufall erfahren, das ich meinen Gutschein nicht mehr einlösen kann. Hat schon jemand Rückmeldung erhalten? An einer Sammelklage wäre auch ich interessiert.
Bianca
Auch wir haben gerade festgestellt ,dass unser Gutschein nicht mehr eingelöst werden kann. (Porsche Fahrt für 183 Euro)
Habe aber noch kein Einschreiben an die Firma geschickt.Was können wir jetzt machen,damit wir das Geld wieder bekommen?
An einer Sammelklage wären wir auch interessiert.
Hatte Gutschein zu einer Quad-Tour verschenkt, er ist noch nicht eingelöst.
Normalerweise sollte man bei sowas informiert werden, kam aber nix.
Mit Gerichten habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, schon eine Auskunft, ob in einem anderen Fall eine Insolvenz anhängig ist, wurde mir mit 15 Euro in Rechnung gestellt, ehe eine Antwort kam, sind eben alles nur private Firmen mit AGB
Ich habe erst kürzlich von der Liquidierung erfahren, mich informiert und die Kommentare gelesen. Da die meisten schon eine geraume Zeit her sind, würde mich interessieren, ob sich mittlerweile etwas im Zusammenhang der Klagen ergeben hat. Ich möchte meine Forderung ebenfalls kundtun, überlege nun, auf welchem Wege. Ich würde mich freuen, wenn jemand über die aktuelle Situation berichten mag.
Auf jeden Fall sollten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Erfurt stellen. Da müssten ja schon einige von uns liegen und irgendwas wird da ja auch passieren.
Ich habe den Weg über den Mahnbescheid gegen Frau Wagner gewählt, weiß aber auch nicht, ob es was wird. Inzwischen läuft ein Klageverfahren, wo ich jetzt auf Antwort warte.
Ich habe leider das gleiche Problem und mir wäre natürlich sehr daran gelegen meine 160 Euro zurückzubekommen. Bei einer Sammelklage würde ich mich ebenfalls anschließen.
Hallo,
auch ich bin auf die Geschäfte von NoLimits24 reingefallen.
Mein Schreiben an Christian Wagner, Eugen-Richter-Straße 44 ist, laut Sendungsverfolgung, auf dem Weg zu mir zurück.
Sobald ich das Schreiben zurückerhalten habe, werde ich bei der Staatsanwaltschaft Thüringen Strafanzeige erstattet.
Ich hoffe, dass gegen solche „Geschäftsleute“ endlich etwas unternommen wird.
Bei einer Sammelklage würde ich mich auch gerne anschließen.
Ich wollte ebenfalls den Gutschein einlösen aber ging nicht, wo bekomme ich jetzt mein Geld wieder her?
Wo kann ich mich hinwenden? Gruß Frau Witte
Auf jeden Fall auch Strafanzeige stellen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Alles andere gestaltet sich sehr schwierig. Mahnbescheid….dann Klageverfahren mit weiteren Kosten und ungewissem Ausgang.
Leider erfahre ich erst jetzt von dem ganzen „Spuk“! Wollte meinen Gutschein nun einlösen…. Leider kam mein Einschreibebrief an die Eugen Richter Straße zurück – Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln. Bleibt nur die persönliche Anzeige an den Geschäftsführer. Vielleicht sollten sich sämtliche Gläubiger zu einer Sammelklage zusammenfinden!?
Hallo liebe Geschädigte
Mich hats auch erwischt, Einschreiben retoure. Anfrage bei Verbr.-Schutz = O, Bin verwiesen worden auf Anzeige bei
STA, Vorhersage =0, Also abschreiben. Hura auf unseren Rechtsstaat hoffentlich wird es unter Blau besser !
Sie scheinen ja auch keine wirkliche Ahnung vom Rechtsstaat und seinen Möglichkeiten zu haben.
Schlecht für Sie, gut für den Geschäftsführer.
An ihrer Unfähigkeit werden insofern auch ihre blau-braunen Nazis nichts ändern.
Außerdem schreibe ich an das AG Jena Postfach 10 08 29, 07708 Jena zum Az: HRA 502114 wegen der m.E. zu Unrecht liquidierten/ gelöschten NoLimits24 GmbH & Co KG, weil auch ich noch Forderungen habe und so nur eine Insolvenz in Betracht gekommen wäre. Hier verweise ich auch auf die vormalige Webseite der Firma, in denen von einem Gläubiger Aufruf etc gesprochen wurde, also die Gläubiger ruhig gehalten wurde, um eine Blitzlöschung zu ermöglichen. Ist das so richtig?
Nicht ganz…die haben da eine perfide Lücke ausgenutzt…
Die haben im August eine neue unbeschränkt haftende Kommanditistin eingesetzt wodurch der Gläubigeraufruf mit Sperrjahr etc. nicht mehr notwendig war (ist wohl nur notwendig wenn irgendwie eine Haftungsbeschränkung mitspielt, was ja aber dann nicht mehr der Fall ist…
Also jetzt drei Gesellschafter
Die Verwaltungs GmbH…unbeschränkt haftbar, aber selbst beschränkt…
Die neue Kommanditistin…unbeschränkt haftbar, aber kann sich wohl in Privatinsolvenz flüchten…
Der komplementär…nur beschränkt haftbar…
Dann schreibe ich an die ehemalige Komplementärin, also die persönlich haftendende Gesellschafterin der NoLimits24 GmbH & Co KG, nämlich die noch bestehende NoLimits24 Verwaltungsgesellschaft mbH, die heute vertreten wird durch den Geschäftsführer Christian Wagner, der unter der alten Firmen Anschrift der GmbH & Co Kg in Erfurt Eugen-Richter-Straße 44, 99085 Erfurt zu erreichen ist /sein soll. Oder soll ich die Privatdresse in Weimar nehmen?
Also, ich schreibe per Einwurf-Einschreiben an Frau Maritta Wagner, nehme ihre Privatadresse, die schon einmal benannt worden ist, weil sie seit Sommer diesen Jahres Komplementärin der NoLimits24 GmbH & Co KG i.L. d.h. persönlich haftende Gesellschafterin geworden ist.
Dazu kann ich den Musterbrief nehmen.
workupload.com/file/SU7Tz3jg Passwort verbraucherschutz
Dann schreibe ich an den ehemaligen Kommanditisten Rolf Hecker, Privatadresse s.u. 18.11. mit ähnlichen Worten ..
Hallo,
ich bin auch eine Geschädigte und habe die Kommentare mit Interesse verfolgt. Danke dafür. Ich möchte einfach auch etwas unternehmen, damit sich NoLimits bzw. die Verantwortlichen nicht so einfach davon stehlen und wenigstens eine Auflösung der Gesellschaft nicht so weiterhin als Sport betreiben können.
Vielleicht kann mir jemand mitteilen, ob ich mit meinen Ansichten Recht habe, wenn ich jetzt einfach einmal alle Kommentare zusammen fasse…
Mein Aktzenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt lautet
971 Js 41046/18 vom 03.12.2018, falls jemand Bezug darauf nehmen möchte.
@schaebi
Die Anschrift von Rolf Hecker (Kommanditist) und die Anschrift von C. Wagner (gesetzlicher Vertreter der Komplementärin NoLimits Verwaltungs-GmbH (nicht verwechseln mit der gelöschten KG!)) wurden m.W. hier bereits von Volker P. Neumann gepostet. Bitte schauen Sie die Kommentare durch.
Aber: Der äußere Schein kann auch trügen. Das sind alles Vermutungen / Hörensagen usw. Zudem kann ein Insolvenzverfahren für die Wagners (auch wenn nur die Dame betroffen ist), schon sehr nervig sein.
Außerdem können noch dieser Rolf Hecker (Kommanditist) und die Verwaltungs-GmbH in Anspruch genommen werden. Die haften zwar nur beschränkt, aber wir wissen ja nicht, ob der beschränkte Haftungsrahmen überhaupt ausgeschöpft ist. Nicht die Flinte ins Korn werfen.
Gibt es von dem Herrn Hecker auch eine bekannte Anschrift??
@Geschädigter:
Wenden Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft, nicht an die Polizei. Die Polizei drückt Sachen auch mal gerne weg und erzählt einem dann schön was vom Pferd, damit Sie bloß Ruhe geben. Nennen Sie auch das Aktenzeichen von The Machine.
@Herr Anonym:
Interessant. Wenn es stimmt, sieht es sehr nach einer Strohmann-Lösung, um dem Sohn das Insolvenzverfahren nebst Strafverfahren zu ersparen.
Vor kurzem hatte ich das Vorgehen mit zurückgesendeten Briefen auch genannt.
Ein Bekannter von hat die Adresse vor Ort von Fr. Wagner gesichtet. Sie war nicht anzutreffen.
Wohl aber ein auskunftfreudiger Nachbar.
Es soll wohl so sein das Fr Wagner eher bescheiden lebt, unregelmäßig Pflegepersonal vor Ort sei. Es liegt hier der Verdacht nahe das von staatlicher Seite bereits Vermögen/Einkommen für Pflege „abgezwackt“ wird.
Nur Vermutung, aber wohl nix zu holen.
… der Dienstelle die Info das hier nichts weiter passiert und es nicht relevant für die STA sei!
Also ehrlich… Unser Rechtssystem ist mit Verlaub die größte Peinlichkeit überhaupt.
Das gebahren der Wagners ist also wohl nicht zu besntstanden, müsste ich Schmerzvoll erfahren.
Keinen Nerv mehr, hier selbst tätig zu werden.
Ich kaufe meine Kindern jetzt einfach ein Erlebnis direkt ohne Vermittler.
Die können ja schließlich nichts dafür das die Justiz nichts taugt…
Hallo,
ich habe vor 9 Wochen Straf-Anzeige bei der Polizei gegen den damaligen GF Wagner wegen Betruges und Verdacht auf Insolvenzverdchleppung gestellt. Mir wurde gesagt es wird aufgenommen und bei Bedsrf an die STA übergeben. Ich habe ebenfalls im Vorfeld per Einschreiben angemeldet aber dieses auch zurückgesandt bekommen. Den Brief habe ich bei Anzeige vorgelegt, sollte ich aber direkt wieder mitnehmen weil das nicht relevant sei!! Merkwürdig.
Nun auf Nachfrage bei…
971 Js 29195/18
@Herr Schmidt:
Sehe ich genauso. The Machine hatte das Az. von der Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen hier netterweise gepostet.
@Hildegard C.
M.E. sollten Sie erwägen, Rechtsmittel gegen die Einstellung des Strafverfahrens einzulegen. Geben auch Sie am besten das Az. von The Machine an. Fragen würde ich die Staatsanwaltschaft auch mal, ob sie bei ihrer Suche nach „Anhaltspunkten“ die Jahresabschlüsse der KG ausgewertet hat. Die bilanzielle Überschuldung war mE ausgeprägt.
Gibts denn da auch ein Aktenzeichen? Glaube das würde sich gut machen wenn man das bei der eigenen Strafanzeige angeben könnte…
Ich habe soeben Post aus Erfurt erhalten: Die Ermittlungen der STA sind noch nicht abgeschlossen, Sie erhalten zur gegebener Zeit weitere Nachricht.
So einfach stellt die STA das nicht ein !
@Hildegard C.
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen, dass ist ja lächerlich was da bei der STA abgeht.
Gutschein 04.2018 erworben, 05.2018 beim Einlösungsversuch erfahren, dass dieses Erlebnis seit 11.2017 nicht mehr buchbar ist. In meinen Augen Betrug. Strafanzeige erstattet. Gestern Bescheid bekommen : Ermittlungsverfahren wird eingestellt, „es lieen keinen Anhaltspunkte dafür vor, dass bereits bei Verkauf des Gutscheines fest stand, die Leistung würde nicht erbracht werden
können “
Das sehe ich anders.
Letztlich bleibt es aber m.E. dabei: An ihr Geld kommen Sie nur, wenn Sie sich kümmern. Eine Berichterstattung in der Presse wird den Wagner Clan auch nicht dazu bringen, zu zahlen. Das kann nur ein vollstreckbarer Titel. Kosten und Nutzen (und Nerven) muss jeder selbst abwägen.
Eine Berichterstattung hemmt auch nicht die Verjährung (Kauf Gutschein in 2015 verjährt m.E. per 31. Dezember 2018).
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
@Herr Schmidt:
Interessanter Ansatz: die Presse. Normalerweise würde sowas m.E. im Regionalrundfunk landen, sofern sich die regionalen Verbraucherschützer besonders stark engagieren und viele betroffen sind. Hier sind die Verbraucherschützer aber abgetaucht. Vielleicht hätte man mit der Schiene „Verbraucherschützer lassen Verbraucher trotz staatlicher Förderung der Verbraucherzentralen im Stich“ Erfolg, um für einen Sender interessant zu sein.
@schaebi
Ich finde es gut, dass Sie sich nicht entmutigen lassen. Wenn gegen den Mahnbescheid seitens Frau Wagner Widerspruch erhoben wird (das ist leider zu erwarten), sollten Sie m.E. unbedingt die anschließende Frist zur Klageerhebung „auf dem Schirm“ haben. Ich rate dann zu einem Anwalt, auch wenn Sie theoretisch selbst in der 1. Instanz tätig werden können.
Finde es auch schade, dass sich die hauptamtlichen Verbraucherschützer nicht (mehr) engagieren. Schlechte Publicity m.E.
Den handschriftlichen Vermerk auf dem Kuvert und das draufgeklebte Porto wird m.E. wohl auch der Richter (m/w) mit den dicksten Kartoffeln als Schutzbehauptung mit negativem Wahrheitsgehalt oder gar als Täuschungs- / Betrugsversuch werten. Nur meine Meinung.
Wenn Sie sich einen Anwalt nehmen, geben Sie doch mal Rückmeldung, wenn Sie Tipps oder Einschätzungen erhalten haben.
@Jennifer N.
Natürlich ist das nicht das Werk der Post. Diese Masche dient einzig dazu, Gläubiger zu verunsichern, damit sie resignieren und die Forderung frustriert abschreiben. Zivilrechtlich ist die Rücksendung völlig egal, da das Einschreiben zugestellt wurde (Sendungsverfolgung). De facto können Sie sogar dankbar sein, denn Wagners haben Ihnen ja letztlich durch die Rücksendung des Einschreibens bestätigt, dass das Einschreiben im Briefkasten lag.
Hallo,
ich habe mein Einschreiben nicht zurück bekommen. Habe jetzt gegen beide Strafanzeige erstattet und gegen Frau Wagner einen Mahnbescheid auf den Weg gebracht. Es ist auf jeden Fall gut hier zu lesen, dass noch andere versuchen, ihr Recht zu bekommen. Das ist echt die einzige Plattform, wo man noch erfährt, was andere unternehmen.
@The Machine
Mir ist es gleich ergangen. Laut Deutscher Post wurde mein Schreiben am 23.11.18 zugestellt heute kam es mit meiner handschriftlich vermerken Adresse und vollem Porto „Zurück an Absender“ bei mir an. Mit Verlaub das ist nun wirklich nicht das Werk der Post.
Ich denke ich werde noch diese Woche einen Anwalt nehmen.
…mit den zig Tausenden gemacht hat. Er wird kein Fuss mehr auf den Boden kriegen. Auch wenn er kurzfristig abtaucht, wird er wieder auftauchen und wird für seinen Betrug gerade stehen. Widerlich so ein Verhalten, spricht Bände über einen skrupellosen Menschen. Er wird dies alles verfolgen, aber er ist ein Nichts und Abzocker.
@Dr. Steinbach
Das sehe ich genauso, wer gegen Mahnbescheide Widerspruch einlegt und Post zurückschickt, der will die berechtigten Forderung umgehen bzw. so niedrig wie möglich halten. Herr Wagner hat gelernt, seine kriminelle Energie fortzuentwickeln, aber die Gerichte und Staatsanwaltschaften lassen sich nicht veräppeln. Nochmals: Umso ihn anzeigen, desto wird das öffentliche Interesse geweckt. Nach der Strafe ist vor der Klage vor dem Amtsgericht, da wird rauskommen, was
Kosten, Nerven und Risiko stehen da leider bei mir in keinem Verhältnis zueinander. Aber hat denn schonmal jemand in irgendeiner Form die „vierte Gewalt“ (und damit meine ich die Presse)…gerne auch Boulevard über das was hier abgeht in Kenntnis gesetzt?
@Herr Schmidt
Da habe ich auch mal kurz dran gedacht, ich befürchte aber, die Verbraucherzentralen sind allesamt abgetaucht. Finde das selbst mehr als schade (gelinde gesagt). Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie die Kommanditisten und Komplementäre in Anspruch nehmen und somit selbst tätig werden. Ich glaube nicht, dass die Verbraucherzentralen nochmal auftauchen – ich hätte hier aber gerne Unrecht.
Wegen des nahenden Jahresende habe ich mich mit der Verjährung befasst. Richtet sich m.E. nach §§ 195, 199 BGB. Ich muss mich daher (zu einem früheren Beitrag von mir) korrigieren:
Die Verjährung bei Gutscheinen beträgt grds. 3 Jahre. Allerdings Fristbeginn erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist.
Bsp.: Kauf Dezember 16. Verjährung erst 31.12.2019.
Bsp.2: Kauf Oktober 15. Verjährung 31.12.2018.
Dies ist keine Rechtsberatung.
Besteht hier nicht sogar die Möglichkeit die neue Musterfeststellungsklage zu nutzen um die grundsätzliche Titulierbarkeit einer bestehenden Forderung feststellen zu lassen oder müsste da tatsächlich jeder Gläubiger einzeln gegen Frau Wagner vorgehen?
@all:
Hat irgendjemand mit der Verbraucherzentrale Thüringen kürzlich bzgl. NoLimits24 Kontakt aufgenommen und Rückmeldung erhalten? Die waren zunächst sehr engagiert, sind jetzt aber m.E. völlig abgetaucht. Sogar nachstehender Link funktioniert nicht mehr.
vzth.de/verbraucherzentrale/nolimits24-wird-aufgeloest-so-fordern-gutscheinbesitzer-ihr-geld-zurueck-28779
Mich wundert das Verhalten der Verbraucherzentrale ehrlich gesagt etwas…
Parallel könnte man sich m.E. mit seinen Forderungen noch an den Kommanditisten Hecker (grds. beschränkte Haftung auf die Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Einlage) und die Verwaltungs-GmbH (Komplementärin – eigentlich unbeschränkte Haftung aber wegen GmbH defacto beschränkte Haftung, vermutlich 25.000 Euro) vertreten durch Herrn Wagner wenden. Die Adressen hatte jemand vor einiger Zeit ja hier kundgetan.
Denken Sie beispielsweise an die zahlreichen Fälle, in denen Eltern ihre Kinder z.B. bei Verwandten melden, nur um sicherzustellen, dass eine gewisse Schule besucht werden kann. Wenn aber Eltern so was machen, dann wird ein skrupelloser Mensch auch nicht davor zurückschrecken, die eigene Mutter umzumelden, um den Anschein zu erwecken, da sei nichts zu holen.
M.E. spricht die Tatsache, dass laut The Machine eine Zurückschickaktion durchgeführt hat, dafür, dass es etwas zu holen gibt.
Natürlich kann Frau Wagner ggf. eine völlig mittellose Komplementärin sein (Strohmann-Struktur zur Umgehung der Haftung). Aber zumindest hätte der – mit Sicherheit erfolgreiche – Kläger die Genugtuung, der Dame, die dieses Spiel mitspielt, ein gewisses Unbehagen zu bereiten / ggf. Privatinsolvenz. Nur meine Sichtweise.
Es kann aber auch sein, dass Frau Wagner in Wirklichkeit schwerreich ist und sich nur in eine total arme Wohngegend umgemeldet hat.
Zum Zivilrecht:
Wenn Sie den Beleg für das Einschreiben haben und den Ausdruck aus der Sendungsverfolgung, aus der hervorgeht, dass der Brief an die Meldeanschrift von Frau Wagner eingeworfen wurde, ist m.E. die „ich schick mal zurück“-Aktion von Herrn Wagner und/oder Frau Wagner völlig irrelevant. Verzug dürfte trotzdem eintreten. Damit sollten Sie auch die Rechtsverfolgungskosten (z.B. Kosten eigener Anwalt für das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren) einklagen können.
Fortsetzung:
Den Hinweis aufs Briefgeheimnis verstehe ich nicht so recht. Naheliegender ist es doch, dass Herr Wagner mit Billigung von Frau Wagner hier tätig wird, wenn schon Frau Wagner hier als „Strohmann“ (= Komplementärin der GmbH & Co. KG) den Kopf für seine Verfehlungen hinhalten muss. Wenn Frau Wagner es somit zulässt, dass Herr Wagner entsprechend den Brief öffnet, ist dies m.E. nicht zu beanstanden.
@The Machine
Dies ist nur eine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.
Zum Strafrecht:
M.E. ist es nicht denkunmöglich, dass das Zurückschicken eines ordnungsgemäß zugestellten Einschreibens unter Vorspiegelung einer nicht erfolgreichen Zustellung unter § 263 Abs. 1 StGB fallen könnte. Dies gilt selbst bei Versuch (§ 263 Abs. 2 StGB). Sollte Herr Wagner mitgewirkt haben, könnte zudem Mittäterschaft vorliegen (§ 25 Abs. 2 StGB). Dies ist nur eine persönliche Meinung.
Strafanzeige gegen Frau Maritta-Erika Wagner ist soeben raus. Auch Sie wird sich wegen Betruges verantworten müssen.
Diesea Beweismittel habe ich soeben an dir Staatsanwaltschaft weitergeleitet,Betrug lässt grüssen und auch der von ihm geöffnete Brief vertösst gegen das Briefgeheimnis. Ich würde sagen Herr Wagner, schöne Vorlage zum Eigentor. Wir sehen uns vor Gericht, versprochen!
Der Mutter wurde am 22.11.2018 das entsprechende Forderungsschreiben zugestellt (Nachweis hab ich). Heute kommt der Brief zurück, auf dem handschriftlich meine Adresse vermerkt ist, mit Porto versehen und dem Vermerk von Herrn Wagner: zurück an Absender, da Empfänger nicht zustellbar. Also wie billig ist das denn,
Hallo
habe heute auch wegen den Verdachts auf Betrug Strafanzeige gestellt. werde kommende Woche einen RA beauftragen, glücklicherweise habe ich Rückendeckung von meiner Rechtschutzversicherung. ein versuch ist es wert
Lothar König
Ich werde auch noch Strafanzeige wegen Betrug stellen, denke wohl an Frau Wagner? Mahnbescheid geht auch raus.
@Anonym
Wissen Sie da näheres ? 300 km sind mir etwas zu weit, um ggf. Bruchbude zu sehen.
Meine Anzeige wird definitiv nicht im Sande verlaufen. Beschäftigt sich der Ltd. OSTA nicht mit der Beschwerde, dann werde ich vor Weihnachten die GSTA involvieren. Wer so professionell die Leute abzockt wie Herr Wagner, der hat eine nicht zu unterschätzende Strafe verdient. Er kann vielleicht so einiges umschiffen und betrügerisch geplant haben, aber ich bleibe am Ball, das hat er schriftlich !
… an der betreffenden Wohnanschrift selbst ein Bild machen. Einfach freundlich dort Aufschlagen und man wird Informationen erhalten.
Diese Tatsachen lassen aber Fast nur den Schluss zu, dass zumindest von Fr. Wagner nichts zu holen ist und jeglicher Aufwand hier wertlos und aussichtslos ist.
@The Maschine
Immerhin ist bei Ihnen das ganze wenigstens mit AZ aufgenommen worden und nicht wie bei mir bei den Behörden im Sande verlaufen. Mir ist jedoch nicht klar wie eine Firma liquidiert werden kann, wenn doch bei der STA dazu ein schwebendes Verfahren läuft. Ich gehe davon aus das auch dieses AZ intern bereits eingestellt ist.
Ich weis nicht wieviel ich hier Preisgeben darf (neuerlicher Dstenschutz…)
Aber jeder der örtlich in der Nähe wohnt kann sich…
Meine Strafanzeige ist seit Juni2018 bei der STA anhängig, ausser ein AZ. habe ich bisher nicht erhalten. Derzeit liegt eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt von mir. Herr Wagner wird sicherlich eine Strafe bekommen. Das Musterschreiben habe ich heute an Frau Wagner abgesandt. Auch Sie wird sicherlich nicht zahlen und dann bekommt Sie halt auch eine Strafanzeige am 4.12.18. Wer nichts macht hat bereits alles verloren… Auch wenn ich vermutlich kein Geld wiedersehe, es geht weiter!
@Herr Anonym:
Woher wissen Sie über die finanzielle Situation von der Komplementärin Frau Wagner Bescheid? Gibt es da eine verlässliche Quelle oder ist das Spekulation?
Es kann genauso gut sein, dass hier einfach Desinformationen gestreut werden, um Gläubiger davon abzuschrecken, Forderungen überhaupt geltend zu machen.
… finanziell wäre hier außer eines wertlosen Titels nichts zu holen bzw. zu holen gewesen.
Schade das hier die vermutliche Betrügereien des damaligen Liquidators nicht geahndet werden können.
Die Justiz und Hilfsorgane (Polizei) wurden hier trotz vielfacher Hinweise, zu meiner Verwunderung, nicht tätig!
Sehr Schade für alle Geschädigten, dass hier nicht früher etwas geschehen ist.
Schlecht für die Gläubiger, gut und schlau gelöst durch die Schuldner
Hallo,
ich habe bereits vor Monaten hier mehrmals geschrieben das eine Anzeige bei der Polizei erfolglos eingestellt wurde.
Auch gerichtlich tut sich hier nichts, außer das alles Inn Sande verlief und nun ohnehin „fast“ aussichtslos ist.
Ein kleiner Hinweis:
Wer sich etwas genauer, tiefer mit der Wohn- Lebenssitution von Fr. Wagner beschäftigt, wird sehen das hier alle Züge abgefahren sind…
Der von Volker P. Neumann bereitgestellte Download funktioniert tadellos. Auch das angegebene Passwort stimmt. Beachten Sie, dass alle Buchstaben im Passwort „kleingeschrieben“ sind.
Der Musterbrief erscheint mir zu lang, als dass er hier aufgrund der 500 Zeichen Begrenzung sinnvoll hineinkopiert werden kann.
Download funktioniert leider nicht, bitte den Text in die Kommentare schreiben, dann kann man es kopieren. Danke
@JanaM
Ja, es handelt sich wie in früheren Kommentaren beschrieben m.E. um eine Strategie, Gläubiger zu frustrieren. Von sich aus werden die Komplementäre und Kommanditisten m.E. nicht tätig werden. Die Verjährung spielt ihnen m.E. in die Karten.
Musterbriefe werden traditionell von Verbraucherzentralen (hier: Thüringen) bereitgestellt. Da würde ich an Ihrer Stelle mal nachfragen und um Aktualisierung des bestehenden Musterbriefs bitten. Die (GmbH & Co.) KG gibt es nicht mehr.
Es ist unverschämt, dass wir erst mit der Info man würde noch rechtzeitig eine Info auf der Homepage sehen hingehalten werden und dann geht blitzschnell alles hinten rum zu Ende…
Was für ein Anschreiben sollen wir jetzt am Besten verwenden? Hat jemand eine Idee?
Danke für die Hilfe.
Nicht im Gesellschaftsrecht versierte Gläubiger – wohl die Mehrheit – sollen durch die Blitzlöschung m.E. frustriert werden, da sie sich fragen: Wo ist nur die Gesellschaft, die mir die Gutscheine verkauft hat? Oh liquidiert und gelöscht. Tja, was ein Pech. Konto Erfahrung.
Nur die wenigsten wissen m.E., dass sie sich m.E. jetzt an die Komplementäre und Kommanditisten der gelöschten KG wenden müssen. Ich hoffe, ich habe das verständlich beschrieben. Ich würde nicht aufgeben!
Denn die hier – leider mit Hilfe des Registergerichts Jena – erfolgte Blitzlöschung der KG dient ja gerade m.E. dazu, die KG still zu beerdigen und bei Gläubigern der KG den Anschein zu erwecken, dass „der Zug abgefahren sei“. Ein Gläubigeraufruf für die Verwaltungs-GmbH, die wie die gelöschte KG auch NoLimits24 im Namen trägt, wäre da erkennbar kontraproduktiv…
Diese Verwaltungs-GmbH (NoLimits24 Verwaltungsgesellschaft mbH) – formal m.E. ebenfalls eine Komplementärin der jetzt gelöschten KG – würde ich persönlich nur subsidiär in Anspruch nehmen, da vermutlich nur mit Mindestkapital (25.000 Euro) ausgestattet. Interessanterweise befindet sich diese GmbH noch nicht in Liquidation. Ich vermute, dies wurde bewusst unterlassen, da für die GmbH eine Sperrjahr / Gläubigeraufruf vorzunehmen gewesen wäre. Hätte Gläubiger alarmiert.
Vielleicht noch ein Hinweis, der eine persönliche Meinung ist, @all:
Dadurch dass die (GmbH & Co.) KG gelöscht wurde, ist m.E. auch die Liquidation der KG beendet. Damit gibt es m.E. auch keinen Liquidator der KG mehr. Dadurch sind einige der Informationen, die z.B. vor November 2018 von Verbraucherzentralen oder auch hier im Forum gegeben wurden, m.E. hinfällig.
An Christian Wagner brauchen Sie sich m.E. nicht mehr wenden; allenfalls wenn Sie die Verwaltungs-GmbH in Anspruch nehmen.
Im Prinzip würde ich an Ihrer Stelle schnellstmöglich gegenüber der Komplementärin und gegenüber dem Kommanditisten meine Forderung anmelden (Einwurf-Einschreiben). Die KG gibt es m.E. hingegen nicht mehr!
Frist setzen. Forderungsbegründende Unterlagen in Kopie beifügen. Ich würde KEIN Einschreiben mit Rückschein nutzen.
Bei fruchtlosen Fristablauf (= nicht rechtzeitige/vollständige Zahlung des Gutscheinbetrags) sollte m.E. Verzug eintreten. Dann würde ich zum Anwalt gehen.
@ Fr. Nohr
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
Um ein „Gefühl“ zu bekommen, sollten Sie m.E. zunächst die Kommentare lesen und diese Pressemitteilung
vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/nolimits24-wird-aufgeloest-so-fordern-gutscheinbesitzer-ihr-geld-zurueck-28779
Der dort vorhandene Musterbrief ist m.E. veraltet, da die GmbH & Co. KG mittlerweile gelöscht wurde. Ich hoffe, dass die Verbraucherzentrale den Brief jetzt schnell überarbeitet.
Guten Abend an alle,
ich habe im Januar dieses Jahres einen Gutschein für eine Monster-Truck-Fahrt beim o. g. Anbieter erstanden. Diesen wollten wir nun einlösen und haben von der Liquidation erfahren. Der Original-Gutschein sowie Rechnung + Zahlungsnachweis aus Januar sind natürlich vorhanden.
Wie können wir jetzt sinnvoll vorgehen, um unseren hohen dreistelligen Gutscheinbetrag wieder erstattet zubekommen?
Vielen Dank für eine kurze Auskunft und beste Grüße.
Liebe alle,
Komplementärin:
Frau Maritta Erika Wagner, geborene Schuchardt, geboren 19. Dezember 1939, Fuldaer Str. 137, 99423 Weimar
Kommanditist:
Herr Rolf Hecker, geboren 13. November 1976, Kiesschachtstraße 66c, 99628 Guthmannshausen
Gesetzlicher Vertreter der NoLimits24 Verwaltungsgesellschaft mbH:
Herr Christian Wagner, geboren 12. Februar 1977, Hainweg 5A, 99425 Weimar OT Oberweimar/Ehringsdorf
Viele Grüße
Volker P. Neumann
Wichtig: Ein Dokument, aus dem die privaten Anschriften der Komplementäre und der Kommanditisten hervorgehen, erhalten Sie – trotz Löschung – gegen geringe Gebühr (1,50 Euro) aus dem Handelsregister („auch gelöschte Firmen finden“ anklicken). Sie sind somit öffentlich zugänglich. Vielleicht ergänzt die Verbraucherzentrale aber auch den Musterbrief. Nach Löschung der KG ist davon auszugehen, dass Briefe in die Eugen-Richter-Str. 44 nicht mehr zugestellt werden können.
Frau Wagner müsste dann schon in die persönliche Insolvenz („Privatinsolvenz“), um sich den berechtigten Forderungen zu entziehen. Ich würde allerdings nicht nur die Komplementärin in Verzug setzen, sondern auch den Kommanditisten (Rolf Hecker). Der Unterschied zwischen einem Komplementär und einem Kommanditisten ist der Umfang der Haftung. Hat der Kommanditist seine Einlage voll geleistet, ist seine Außenhaftung m.E. auf die Haftsumme beschränkt.
Im Ergebnis sollte man m.E. die Komplementärin Maritta Wagner so schnell wie möglich direkt in Anspruch nehmen (Einwurf-Einschreiben, 10 Werktage Frist zur Zahlung setzen, forderungsbegründende Unterlagen in Kopie beifügen), da sie unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftet. Bei Nichtzahlung, nicht vollständiger und/oder nicht rechtzeitiger Zahlung tritt m.E. Verzug ein. Dann m.E. sofort zum Anwalt und Klage einreichen lassen (inkl. Rechtsverfolgungskosten).
Persönliches Gedankenspiel zum weiteren Vorgehen:
Ich habe gestern Dr. Ralph Walther von der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. gebeten, seinen Beitrag v. 9.8.18 betreffend NoLimits24 zu überarbeiten und einen aktualisierten Musterbrief für die geschädigten Verbraucher bereitzustellen. Wegen der Verjährungsthematik drängt die Zeit (Kauf-/Lieferdatum des Gutscheins in 2016, verjährt m.E. zum 31.12.2018).
Nach einem entsprechenden Hinweis (= Angabe Az. Gerichtsprozess) müsste m.E. das Registergericht Jena nach § 395 Abs. 1 FamFG die Löschung der KG widerrufen. Ich erinnere mich dunkel, dass ein Nutzer „The Machine“ hier geschrieben hatte, er hätte einen Anwalt eingeschaltet. Falls die Sache bereits bei Gericht war, könnte der Nutzer „The Machine“ genau einen solchen Hinweis dem Registergericht geben.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es derzeit keine Prozesse (weder Aktiv- noch Passivprozesse) gibt, die gegen die KG geführt werden. Genau dies muss dem Registergericht aber vom Liquidator versichert worden sein. Man bräuchte jemanden, der durch Angabe eines Aktenzeichens bei einem Zivilgericht belegen kann, dass die Versicherung des Liquidators gegenüber dem Registergericht im Zeitpunkt der Abgabe der Versicherung unrichtig oder unvollständig war.
Zur Löschung der KG:
Ungeachtet des Eintritts einer natürlichen Person als „Vollhafter“ hätte m.E. keine Löschung der KG aus dem Registergericht erfolgen dürfen. Die KG war laut Unternehmensregister über mehrere Jahre hochgradig bilanziell überschuldet, was bereits für sich genommen ein starkes Indiz für die Notwendigkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darstellt. Bei dieser Sachlage hätte das Registergericht Jena mal lieber nicht gelöscht…
Hier kommt m.E. jetzt der erst wenige Wochen vor Eröffnung des Liquidationsverfahrens erfolgte Eintritt von Frau Maritta Wagner ins Spiel, die eine sog. natürliche Person ist und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft der KG haftet. Sie haftet auch für Schulden der KG, die VOR ihrem Eintritt in die KG begründet wurden! In dem Fall braucht kein Sperrjahr eingehalten werden.
Dies überrascht, da bei einer typischen GmbH & Co. KG – NoLimits24 war m.E. über Jahre genau eine Solche – nach herrschender Meinung ein Sperrjahr einzuhalten ist. Eine typische GmbH & Co. KG zeichnet sich m.E. dadurch aus, dass es keine natürliche Person (= eine lebende, echte Person; nicht nur eine juristische Person wie eine GmbH) als Gesellschafter gibt, die unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haftet. Dadurch wird die Haftung begrenzt.
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
Zur Nichteinhaltung des Sperrjahrs / Nichtdurchführung eines Gläubigeraufrufs:
Nach Angaben des Registergerichts Jena sei bei der Liquidation der NoLimits24 GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) kein Sperrjahr einzuhalten gewesen.
@Frank Mörcke
Sehr gern.
Wenn Sie das beweisen können (Aussage der Lebensgefährtin), sollten Sie m.E. gute Karten haben. Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung, die sich mit der von Ralph Walther zu decken scheint.
vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/nolimits24-wird-aufgeloest-so-fordern-gutscheinbesitzer-ihr-geld-zurueck-28779
Ja, das kann ich beweisen/bezeugen. Meine Lebensgefährtin hat das Telefonat in meiner Gegenwart geführt und den Termin vereinbart.
Ein Einzelgesprächsnachweis der Telefongesellschaft, aus der das mehrere Minuten dauernde Telefonat hervorgeht, liegt ebenfalls vor. Und das hat im Mai stattgefunden, somit lang bevor die Insolvenz überhaupt bekannt wurde.
Sehr geehrter Herr Dr. Steinbach,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen und Einschätzungen! Ich habe den Veranstalter bereits
per Einschreiben in Verzug gesetzt und auf Durchführung oder Erstattung bestanden.
Mal sehn wie er nun regiert.
Nach meinem Dafürhalten ist die Dienstleistung (des vermittelns) von Nolimits noch erbracht worden und somit nun
der Veranstalter in der Haftung.
Seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermittler sollen mich nicht interessieren.
Vom Gefühl her (nur eine persönliche Meinung!) würde ich sagen, dass der Ballonfahrtanbieter Sie nicht im Oktober hätte wegschicken dürfen, da Sie eine verbindliche Absprache mit dem Anbieter hatten. Insoweit ist der Anbieter in Verzug geraten.
Klar ist, dass der sich natürlich auf den Standpunkt stellt, ich führe doch keine Leistung mehr aus, wenn ich weiß, dass NoLimits mir nichts mehr überweist.
Können Sie beweisen, dass Sie eine Fahrt Anfang Oktober fest vereinbart hatten?
Die Frage wann der Ballonfahrtanbieter sein Geld erhält wird Ihnen hier niemand beantworten können. Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Gutscheinverkäufer und dem Ballonfahrtanbieter ab, die wir hier nicht kennen.
So wie ich NoLimits24 einschätze, bekommt der Anbieter erst das Geld, wenn die Leistung an den Gutscheinkäufer erbracht wurde.
Es ist aber die Frage, ob das für Sie relevant ist. Die Fahrt war ja bereits fest vereinbart.
@Frank Mörcke
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
Zu Gutschein 1: Verjährung m.E. bereits zum 31.12.2018.
Zu Gutschein 2: Wenn Kauf erst in 2017, dann Verjährung m.E. erst 31.12.2019.
Der Aktivierungszeitpunkt ist m.E. egal.
Der Termin Anfang Oktober hätte laut Verbraucherschützern (Link in meiner vorherigen Antwort an Sie). durchgeführt werden müssen, da fest vereinbart. M.E. ist der Anbieter der Ballonfahrt in Verzug geraten.
Fortsetzung…
Nachtrag:
Der Veranstalter beruft sich auf die Insolv und behauptet, er habe von Nolimits kein Geld erhalten.
Wenn ein Termin im Mai 2018 telef. (klar gibts Zeugen, da meine Lebensgef. den Termin gemacht hat) vereinbart und vom Veranstalter bestätigt wurde für Mitte Oktober, dann ist es doch nicht meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass dieser vom Vermittler sein Geld erhält.
Wann erhalten die Veranstalter das Geld? Weiß das wer? Bei Aktivierung oder erst bei/nach Durchführung?
Tag Zusammen,
folg. Szenario: Gutsch. 1 gek im Dez. ’16, aktiv. Sep ’17 und mit dem Veranstalter im Gespr. gewesen bzgl. Unstimmigkeiten, was den Ort (Ballonfahrt) der Abfahrt angeht.
Darauf 2. Gutsch für das selbe Event gek und ebenfalls aktiv.
Beide Nummern dem Veranstalter im Mai ’18 mitgeteilt und Termin für Anf Okt. vereinb.
Veranst. beruft sich auf Insolvenz der Nolimits und verw. Durchf.
Wann erhält der Veranst. sein Geld? Bei Aktiv oder erst bei/nach Event?
Die Löschung der Gesellschaft als Solche erklärt, warum NoLimits24 nicht mehr im Unternehmensregister auffindbar ist. Dies gilt auch für das Handelsregister/Registerportal. Man muss dort „auch gelöschte Firmen finden“ anklicken. Andernfalls findet man die Gesellschaft nicht mehr.
Man könnte beantragen, dass die Löschung rückgängig gemacht wird, weil dem Registergericht offenkundig nicht sämtliche Informationen vorgelegen haben, und/oder eine Nachtragsliquidation durchgeführt wird.
Ich bin wirklich sehr zurückhaltend, was den Vorwurf des Betrugs (Strafrecht) angeht. Aber diese Sache stinkt zum Himmel, zumal Herr Wagner ja noch gegenüber Verbraucherschützern geschrieben hatte, er bereite einen Gläubigeraufruf vor.
An dieser Stelle mal ein herzliches Danke schön an Hr. Dr. Tom Steinbach für die Infos zu dieser Angelegenheit. Es ist natürlich für alle Gläubiger sehr ärgerlich und mit Zeit und evtl. Kosten verbunden. Aber Hr. Wagner ( er wird wahrscheinlich diesen Blog verfolgen ) sollte sich nicht zu sicher sein ! Man sieht sich immer 2 x im Leben. Versprochen.
Und nochmals Danke für die Infos.
Die Kontaktdaten des Registergerichts Jena lauten:
FAX: 03641 / 307880
Telefon: 03641 / 307 0 (durchstellen lassen zum Sachbearbeiter von HRA 502114)
Ich würde FAX schicken und anschließend anrufen.
Wichtig wäre aus meiner Sicht, dass sich Betroffene JETZT beim Registergericht Jena melden und darauf hinweisen, dass A) Rechtsstreitigkeiten bestehen (z.B. Angabe eines Aktenzeichens bei Gericht) B) Strafanzeigen gestellt wurden (Angabe des Aktenzeichens) und C) Forderungen gegenüber der KG angemeldet wurden (Ausdruck Sendungsverfolgung Einschreiben).
M.E. ist eine derartige Löschung nicht möglich, wenn andernfalls das Insolvenzverfahren droht oder – wie hier gegeben – Rechtsstreitigkeiten bestehen. Das Registergericht muss die Voraussetzungen des FamFG laut BGH sehr genau prüfen.
Mir ist derzeit unklar, wie das Registergericht bei dieser Sachlage und der bundesweiten Berichterstattung die Löschung ermessensfehlerfrei hat vornehmen können.
Dies geht m.E. grundsätzlich nach § 394 FamFG bei Vermögenslosigkeit. Es gibt spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, die anbieten, das Registergericht entsprechend „einzulullen“, um somit die Gesellschaft schnell zu beerdigen.
@ Herr Schmidt
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
Es ist das eingetreten, was ich heimlich befürchtet habe, hier aber bislang bewusst nicht kommuniziert habe, um die Gegenseite nicht auf Gedanken zu bringen (falls meine Befürchtung fehlgeht). Der Liquidator hat nur vorgegeben, einen Gläubigeraufruf durchführen zu wollen, in Wahrheit war eine sog. Blitzlöschung (hier: der GmbH & Co. KG) beabsichtigt.
Hallo,
Irgendetwas hat sich wohl in den letzten Tagen geändert.
Die NoLimits24 GmbH und Co. KG ist nicht mehr im Unternehmensregister geführt.
Hat das irgendeine rechtliche Bedeutung?
Hätte da nicht vorher ein Gläubigeraufruf stattfinden müssen?
Gruß,
Steffen
Fortsetzung Hubertus H.
Zu den Kostenrisiken und den Insolvenzrisiken ist hier schon einiges geschrieben worden. Wenn es um größere Beträge geht (mehr als 200 Euro) kann es schon sinnvoll sein, zu kämpfen. Ein Risiko ist aber wegen der immer noch möglichen Insolvenz nicht wegzudiskutieren. Ich persönlich verfahre nach der Devise: Lieber ein Kostenrisiko in Kauf nehmen als mit Sicherheit den Verlust des gesamten Gutscheins hinzunehmen. Das ist aber nur meine Meinung.
@Hubertus H
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
M.E. befindet sich NoLimits24 immernoch in einem Liquidationsverfahren. Wenn Sie die Forderung nicht abschreiben wollen, müssen Sie vor Jahresende tätig werden. Zunächst Verzug eintreten lassen durch Einwurf-Einschreiben (selber machen), bei Fristablauf dann zum Anwalt. Als juristischer Laie ohne Anwalt werden Sie m.E. nicht erfolgreich sein / irgendeinen Fehler machen.
@BR:
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
M.E. kommt es nicht darauf an, ob der Liquidator Herr Wagner den Briefkasten leert oder nicht. Fakt ist, dass Sie ein Einwurf-Einschreiben an die im Handelsregister hinterlegte Anschrift des Liquidators gerichtet haben. Wenn Ihnen die Post das Einlegen des Einschreibens in den Brief via „Sendungsverfolgung Einschreiben“ bestätigt und Sie eine Frist setzen, sollte m.E. bei Fristablauf Verzug eingetreten sein.
@Frau Wassermann
Die Information finden Sie bereits in den hier geposteten Kommentaren und auch in dem oben stehenden Artikel. Sei es drum, hier nochmal die Anschrift für ein Einwurf-Einschreiben:
NoLimits24 GmbH & Co. KG i. L.
Zu Hd. Herrn Christian Wagner
Eugen-Richter-Str. 44
99085 Erfurt
Sehr geehrte Leidensgenossen,
auch ich habe einen Gutschein vom November 2015, der am 31.12.2018 ungültig wird.
Eine Stunde Offroad fahren in Sinsheim.
Macht es überhaupt noch Sinn, diese Sache zu verfolgen oder sollte ich mich lieber kurz
ärgern und einen Schlußstrich drunter ziehen?
Gibt es neue Informationen?
Vielen Dank für irgendeine Rückmeldung, wenn man schon von NoLimits24 keine bekommt…. 🙁
Gruß Hubertus
Hall zusammen,
die Seite von noLimits24 ist aktuell nicht zu erreichen, woher weiß ich jetzt wann ich meine Forderungen stellen muss.
Noch ein genereller Hinweis (persönliche Meinung):
Die „Aktivierung“ eines Gutscheins verlängert m.E. nicht die Verjährungsfrist. Es kommt mE auf das Lieferdatum des Gutscheins an.
Beispiel:
Gutschein wurde 2017 gekauft und geliefert. Gutschein ruht erstmal in Schublade. Gutschein wird übers Internet aktiviert aber erst in 2018. Beginn der Verjährungsfrist mE bereits 2017, nicht erst 2018.
Da man Sie offenbar Mitte Oktober weggeschickt hat und sie sich haben auch wegschicken lassen, wird es natürlich schwieriger. M.E. können Sie beim Veranstalter (Ballonbetreiber) auf Erfüllung klagen, da er sie rechtswidrig weggeschickt hat. Der Termin war schließlich mit Ihnen vereinbart. Es ist dann m.E. das unternehmerische Risiko des Veranstalters, wenn der Gutscheinbetrag von NoLimits nicht mehr eingelöst wird.
@ Frank Mörcke
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung.
Lesen Sie bitte hier, vor allem am Ende:
vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/nolimits24-wird-aufgeloest-so-fordern-gutscheinbesitzer-ihr-geld-zurueck-28779
Im Ergebnis: Hartnäckig sein und mit der Buchungsbestätigung beim Veranstalter aufschlagen. Zeugen mitnehmen, falls vor Ort verweigert wird. Auf Leistung pochen.
Guten Tag,
ich hatte zwei Gutscheine, die bereits zu Beginn dieses Jahres „aktiviert“ worden sind (2 Ballonfahrten), und der Termin mit dem Veranstalter im Mai telefonisch für Mitte Oktober ebenfalls schon vereinbart war.
Wer haftet in solche einem Fall?
Also um die Frage zu präzisieren: Wann überweist NoLimits das Geld an den Veranstalter? Bei Aktivierung der Gutscheine (dann wäre ja der Veranstalter in der Haftung) oder erst bei/nach Durchführung des Events?
Vielen Dank vorab
Ich muss mich korrigieren. Zuständig scheint wohl das Amtsgericht Jena zu sein, wenngleich sowohl die NoLimits24 KG als auch die Verwaltungs-GmbH ihren Sitz in Erfurt haben und es auch dort ein Amtsgericht (in Erfurt) gibt.
Die Daten für NoLimits aus dem Registerportal lauten: Amtsgericht Jena HRA 502114
Sollten Sie beim Amts- oder Registergericht anrufen müssen, geben Sie diese HRA Nummer an. Damit sollte der Mitarbeiter sofort etwas anfangen können.
Sollte wirklich kein Briefkasten mehr existieren, sollten Sie m.E. beim Registergericht (beim dem Amtsgericht Erfurt) anrufen und dort einen Hinweis geben, dass die im Handelsregister angegebene Postanschrift für die NoLimits24 GmbH & Co. KG i. L. ungültig ist. Dann sollte m.E. das Registergericht „von Amts wegen“ tätig werden und Herrn Wagner umgangssprachlich formuliert den Marsch blasen.
Es tut mir persönlich sehr leid, dass Ihr Sohn nun einen wertlosen Gutschein hat.
Hallo,
ein Briefkasten gibt es noch, allerdings sagte mir die nette Dame am Empfang das sie schon länger niemanden mehr von NoLimits gesehen habe. Ob der Briefkasten geleert wird ist also fraglich.
@Andrea S.
Wenn Einschreiben zurückkommen, liegt es m.E. daran, dass sie ein „Einschreiben mit Rückschein“ aufgegeben haben, das dann nicht von der Post abgeholt wurde und nach Ablauf der Lagerfrist an Sie zurück geht. Damit haben Sie Ihre Forderung nicht angemeldet.
Lösung ist der Versand per Einwurf-Einschreiben.
Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Ihnen ein „Einwurf-Einschreiben“ mit zusätzlicher Briefmarke von Herrn Wagner zurückgesandt wird. Zugestellt wurde es dennoch.
Fortsetzung:
Nutzen Sie am besten die offizielle Adresse des Liquidators. Nochmals: Einwurf-Einschreiben, NICHT: Einschreiben mit Rückschein.
Sie spielen vermutlich auf die Privatadresse an. Die werde ich hier nicht posten; ich halte es auch für unnötig. Im Registerportal können Sie aber mit etwas Suche und gegen geringe Gebühr (1,50 Euro) fündig werden: -> DK -> Anmeldung vom 3.8.2018.
Fortsetzung:
Das Anmelden Ihrer Forderung per Einwurf-Einschreiben ist günstig und dazu würde ich persönlich dringend raten, um Verzug eintreten zu lassen.
Letztlich wird für Sie aber jetzt die Zeit knapp (31.12.2018), da Herr Wagner mit Sicherheit die sog. Einrede der Verjährung erheben wird. Im Ergebnis müssen Sie sich wie Herr Anonym spätestens bis Weihnachten entscheiden, ob Sie klagen und damit die Verjährung hemmen.
@Gutscheinopfer1
Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung.
Der Gutschein wurde wohl einige Zeit bevor er Ihnen im Juli 2017 geschenkt wurde, gekauft. Nur das erklärt m.E., warum er bereits zum 31.12.2018 verjähren soll. Das sollten Sie beim Schenker erfragen – vielleicht hat er noch eine Rechnung für den Gutschein.
Sie dürfen nicht 3 Jahre auf den Zeitpunkt der Schenkung „draufrechnen“. Auf das Kaufdatum sollte es für den Beginn der 3 Jahresfrist ankommen.
@ Herr Anonym
Bitte verzeihen Sie die späte Rückmeldung.
Hundertprozentige Sicherheit kann Ihnen weder ich noch irgendjemand geben, da jeder Prozess mit Unsicherheiten behaftet ist. Die 300 Euro Verlust aus dem Gutscheinkauf sind sicher weg, wenn Sie nichts tun. Insoweit würde ich die 265 Euro eher als Investition für eine Chance, die 300 Euro wiederzuerlangen sehen nicht aber als Verlust.
Zurzeit liegt ein Liquidationsverfahren vor, keine Insolvenz.
Ich selbst habe einen Gutschein bei NoLimits24 erworben, den ich dann an meinen Sohn verschenkt habe.
Auch er kann ihn nicht mehr einlösen.
Der gute Herr Wagner soll mir bitte erklären, wie er die Kunden informieren will, wenn deren Schreiben, ja sogar Einschreiben, zurück kommen. Die Firma scheint ja noch nicht einmal mehr einen Briefkasten zu besitzen.
Hallo,
ich habe im Juli 2017 einen Gutschein geschenkt bekommen. Dieser ist laut Gutschein bis Ende 2018 gültig.
Verjährt mein Anspruch dann 2018 oder habe ich dann die Verjährungsfrist von 3 Jahren?
Auf ein Einschreiben hat bisher keiner reagiert.
Ich werde jetzt das vorgeschlagene Schreiben von Herrn Dr. Steinbach nochmal per Einwurf-Einschreiben senden und hoffe dass man zumindest ein paar cent erstattet bekommt.
Welche 2. Adresse (als oben beschrieben) gibt es denn noch?
@ Dr. Tom Steinbach
Sparen fällt weg, da der Kauf in 2015 statt fand.
Das Problem sind ja nicht nur die 265€. Es kommen ja noch 300€ Verlust aus Gutscheinkauf dazu.
Also ca 600€ fürs erste plus weitere Auslagen im Klageprozess.
Und selbst im Erfolgsfalle müsste ich alles zahlen wenn der GF Wagner Insolvenz anmeldet. Die GmbH ist ja 7-8 stellig höchstverschuldet.. Selbst bei erreichen einer Privathaftung aufgrund strafbarer Handlung bleibe ich bei privat-Inso auf allen sitzen.
@Dr. Tom Steinbach
Einschreiben ist an zwei Adressen raus und durch die Post bestätigt.
Dann muss ich mich korrigieren, wenn die Normalfamilie 3700€ netto hat, gehöre ich eher einer armen 4 köpfigen Familie aus der Unterschicht an. Jedoch Gerichtsbeihilfe laut Satz für mich nicht möglich, da ich deutlich mehr als der Satz verdiene – Liege jedoch trotzdem meilenweit unter 3700€.
Denke hier gibt es Differenzen was tatsächliche Löhne angeht
Ein letzter Tipp: Wenn Ihr Gutschein erst nächstes Jahr oder später verjährt (= Kauf des Gutscheins 2016 oder später), müssen nicht bereits bis Ende 2018 tätig werden. Dann haben Sie theoretisch bis 31.12.2019 oder länger Zeit, eine Klage anhängig zu machen (= hemmt die Verjährung). Sie können somit jetzt beginnen, jeden Monat 20 Euro zurückzulegen und sich so eine Kriegskasse für Herbst 2019 aufbauen. Es ist daher nicht zwangsläufig erforderlich, alles auf einmal zu schultern.
Wenn Sie nicht klagen können oder wollen (z.B. weil Sie das Kostenrisiko scheuen), empfehle ich Ihnen, Ihre Ansprüche zumindest per Einwurf-Einschreiben anzumelden. In den nächsten Wochen sollte zudem der sog. „Gläubigeraufruf“ im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Da sollten Sie tätig werden.
Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Einkommensgrenzen bei der Prozesskostenhilfe nicht gerade üppig dimensioniert sind.
Auf der anderen Seite: Sie sehen sich als Mitglied einer dt. Durchschnittsfamilie. Ich habe mal gegoogelt. Angeblich (laut FAZ) hat eine durchschnittliche Familie (inkl. Kindergeld) 3.700 Euro netto pro Monat. Es fällt mir schwer zu verstehen, warum dann 265 Euro unüberwindbar sein sollen.
@ Herr Anonym:
Die Hoffnung auf eine Sammelklage können Sie m.E. in Deutschland fahren lassen.
Wenn Sie bedürftig sind, greift sehr wohl die Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Es ist unrichtig, wenn Sie pauschal schreiben, dass man in Deutschland Geld haben muss, um einen Prozess führen zu können. Sicherlich ist es hilfreich aber als ich Student war (und arm wie eine Kirchenmaus) konnte ich mit der Prozesskostenhilfe mein Recht durchsetzen.
Fortsetzung…
Sollte jemand eine kostengünstigere Sammelklage antoßen bin ich gerne mit dabei.
Ich verfolge die Beiträge hier regelmäßig und fände es gut wenn sich für finanziell nicht so gut gestellte Geschädigte etwas gemeinschaftlich organisieren Liese.
Besten Dank aber erstmal an alle Beitragsersteller für die nützlichen Infos.
Fortführung…
Zumal 265€ riskant für eine Familie angelegt sind, weil keiner weiß ob H. Wagner nicht bei einer Anklage Insolvenz (Privat oder geschäftlich) anmeldet.
Das wäre als finanziell „normal“ ausgestatte Familie ein Desaster.
Muss also wohl oder über als 300€ Lehrgeld verbuchen und auf Rückzahlung verzichten.
Recht zu bekommen ist leider ein Privileg der wohlhabenden geworden, da mehrere Anwälte nur auf Vorkasse einer hohen Anzahlung >60% tätig werden wollen.
Danke für die Info.
Leider geht es wohl vielen wie mir das 265€ nicht so ohne weiteres Vorgestreckt werden können. Meisten bekommen die Personen solche Gutscheine geschenkt, die sich das normal nicht leisten können.
Kein Anwalt und Gericht hilft ohne Vorleistung an Geld zu sehen.
Die Ratschläge mit Gerichtskostenbeihilfe sind nicht hilfreich. Da die Durchschnittsfamilie (einschl. Mir) weit über dem Satz liegt aber trotzdem nach Lebenshaltung nicht derartige Beträge übrig hat
Behalten Sie bitte die Verjährung Ihrer Ansprüche im Blick (§ 195 BGB). Ggf. müssen Sie noch bis Ende dieses Jahres eine Klage anhängig machen.
Meines Erachtens gilt hierbei Folgendes: Haben Sie Ihren Gutschein in 2015 gekauft (Rechnungsdatum), endet die Regelverjährungsfrist am 31.12.2018 (Mitternacht).
@Herr Anonym
Für die 1. Instanz kostet Ihr Anwalt rd. 160 Euro bei 300 Euro Streitwert. Dazu 105 Euro Gerichtskosten (bei Urteil). Eine Klage ist niemals risikolos.
Es handelt sich hier aber noch um ein Liquidationsverfahren. Daher sollte Ihre Forderung und Ihre Anwaltskosten befriedigt werden. Wichtig ist mE, dass Sie vorher per Einwurf-Einschreiben Verzug eintreten lassen.
Für die STA ist es m.E. zu früh. Die besorgt Ihnen auch nicht die 300 Euro. Die STA ist kein Inkassounternehmen.
@ „The Machine
Strafanzeige stellen, das kostet nichts“
Ich bin juristisch nicht sehr bewandert.
Aber im Strafprozess geht es doch nur darum Herrn Wanger gemäß geltendem Gesetz zu „bestrafen“.
Soweit ich weis bringt mir aber ein STA Verfahren keinen Anspruch auf Rückzahlung? Oder liege ich da falsch.
Strafe muss natürlich sein, aber mir geht es primär darum eine Rückzahlung zu erhaften und nicht um Hernn Wagner höchstmögliche Strafe zuzufügen.
Strafanzeige stellen, das kostet nichts
Guten Tag allerseits,
sehr hilfreich Ihre Beiträge.
Bin auch betroffen und mit ca 300€ geschädigt.
Einschreiben werden ignoriert.
Hat schon jemand Erfolge über STA, Anwalt oder Gericht erwirkt?
Habe Angst vor den Kosten falls der gute Herr Wagner im Laufe eines Streites Insolvenz anmeldet und ich alle Kosten selber tragen müsste.
Da wären dann verlorene 300€ billiger als extra noch die selbe Summe oder mehr an Anwalt zahlen zu müssen!?
Oder liege ich da falsch?
@Gutscheinopfer
Noch ein Nachtrag: Legen Sie Einspruch/Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Polizei ein und verlangen Sie, dass der Vorgang der STA vorgelegt wird. Geben Sie doch auch das netterweise von The Machine bereitgestellte Az. bei STA Erfurt mit an. Das sollte helfen.
@Gutscheinopfer:
Sind Sie denn zur örtlichen Polizei gegangen? Die wiegeln Dinge auch mal gerne ab und erzählen was vom Pferd.
Schreiben Sie lieber einen Brief direkt an die Staatsanwaltschaft. Aber nochmal: Wir haben hier ein Liquidationsverfahren und kein Insolvenzverfahren. Wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung wird hier derzeit noch keiner ernsthaft ermitteln können. Allenfalls ein Betrugsverdacht wäre m.E. evtl. denkbar – bin aber keine Koryphäe was Strafrecht angeht.
Ich glaube im Übrigen nicht, dass es strafbar ist, ein Einschreiben zurückzuschicken. Klar ist das schlechter Stil / unterste Schublade und klar ist auch, dass naive Zeitgenossen sich da verunsichern lassen, allerdings wird sowas durch das Internet doch schnell aufgedeckt.
Wenn sowas der Staatsanwaltschaft / Richtern gehäuft zugetragen wird, sind diese Parteien sicherlich nicht positiv vorgestimmt, was die Beurteilung des Wagner’schen Gebarens angeht.
Theoretisch könnte behauptet werden, das Einschreiben sei leer gewesen (leeres Kuvert). Dies könnt ihr vermeiden, in dem ihr den Brief in das Kuvert vor den Augen von nicht mit Euch verwandten Zeugen einlegt und mit denen zusammen zur Post geht.
Allgemein wird es aber dann auch langsam etwas unglaubwürdig, wenn der Liquidator durch die Bank weg solche Dinge behauptet. Irgendwann glauben ihm Richter dann auch nicht mehr.
Am Ende könnt ihr auf der u.g. Homepage der Post dann sehen, ob und wann der Brief ausgeliefert wurde. Das solltet ihr ausdrucken und zu den Akten nehmen. Hilfsweise geht auch ein Bildschirmfoto (z.B. mittels Snipping Tool).
Ob der Herr dann Euch das Einschreiben zurückschickt, kann dahin stehen. Es wurde zugestellt. Wenn er es wegwirft oder verbrennt oder eben zurückschickt, ist das m.E. unbeachtlich. Die Forderung wurde angemeldet.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein werden die Einschreiben mit großer Sicherheit einfach nicht abgeholt und gehen dann nach der Lagerfrist zurück. Dann ist eine Zustellung tatsächlich gescheitert.
Bei einem Einwurf-Einschreiben wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Die Taktik „Ich hole mal nix ab“, geht nicht auf.
Kontrolliert bitte den Status hier: deutschepost.de/de/s/sendungsverfolgung.html
@ Gutscheinopfer
Gutscheinopfer
26.09.2018 an 07:38 · Antworten
Fortführung des vorherigen Beitrages:
Die ominöse Unzustellbarkeit gilt sowohl für die Geschäftsadresse in Erfurt als auch für die Private in Weimar.
Kleiner Tipp:
Die private Wohnanschrift des GF Ch. Wagner kann bei der Stadt Weimar erfragt werden!
Beschwerde gegen die Einstellung einlegen, welche STA hat das eingestellt, die Polizei kann nichts einstellen ?
@The Machine
Von der STA Erfurt weis ich nichts. Davon hatte ich nichts am laufen.
Habe vor Wochen eine Anzeige bei meiner örtlichen Polizei erstattet.
Wurde nun ca 6 Wochen später eingestellt weil der Beschuldigte nicht auffindbar/ermittelbar sei und Mangels ausreichender Beweislast nicht weiter ermittelt werden kann.
Daraufhin wollte ich das selbst in die Hand nehmen und habe Einschreibebriefe mit Forderung versendet. Daraufhin gestern die betrügerischen Retoursendungen erhalten.
Fortführung der vorherigen Nachricht:
Ich bin juristisch nur Laie, aber ist dieses Vorgehen nicht eine bewusste Täuschung und Verhinderung der Rückzahlung im Liquidations- oder Insolvenzprozesd.
Kann das vor Gericht so gewertet werden das Herr Wagner seine Haftungsbeschränkung verlieren würde und auch privat haftbar wird? Hätte ich so eventuell bessere Chancen an privates Geld des Liquidators/GF zu kommen? Oder zumindest einen Schuldtitel gegen den GF privat?
Wurde die Anzeige von der STA Erfurt eingestellt und wenn ja wann und mit welcher Begründung ?
Es muss fleißig Anzeigen gegen diesen Scharlatan auf den Weg gebracht werden, da die uns vorsätzlich abgezockt hat.
Fortführung des vorherigen Beitrages:
Die ominöse Unzustellbarkeit gilt sowohl für die Geschäftsadresse in Erfurt als auch für die Private in Weimar.
Kleiner Tipp:
Die private Wohnanschrift des GF Ch. Wagner kann bei der Stadt Weimar erfragt werden!
Hat bereits jewand eine Handhabe gegen den Betrüger oder rechtliche Erfolge erreicht?
Polizeianzeige verlief bei mir erfolglos und endete mit Einstellung der Anzeige 🙁
Fortführung des vorherigen Beitrages…
Es soll der Anschein vorgetäuscht werden als sei eine Zustellung nicht möglich.
Das ist aber nicht Richtig! Die Post hat mir bestätigt das der Brief dokumentiert eingeworfen wurde. Und mir wurde ebenfalls bestätigt das die Post eine nichtzustellbare Sendung normal niemals mit einer 70ct Briefmarke für den Rückversand zum Absender beklebt!
Es liegt also der Verdacht nahe das der Empfänger H. Wagner es zurücksendet um „einzuschüchtern“
ACHTUNG:
Alle die ebenfalls betroffen sind und ein nicht zugestellbares Einschreiben zurückbekommen haben, sollten dies genau prüfen.
Herr Ch. Wagner oder beauftragte Personen senden die Einschreiben selbst zurück.
Heißt also die Personen hatten Kenntniss davon und wollen die Opfer verwirren/verunsichern.
Unbedingt den Sendungsststus prüfen lassen!
Ein retourierter Brief der eine zusätzliche Briefmarke enthält kommt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht von der Post!!!
@ Steinbach
Hier das Az. der STA Erfurt 971 Js 29195/18
und die persönliche Mailadresse: [email protected] für diejenigen, die mal ihrem berechtigten Ärger Luft machen wollen.
Ob Liquidationsverfahren oder Insolvenzverfahren , wir werden höchstwahrscheinlich keinen Cent mehr sehen, aber ohne Strafe sollte er nicht wegkommen.
Daher: Strafanzeigen raus !
Nachtrag wegen der 500 Zeichen Begrenzung hier im Forum:
Die komplette Rechtsgrundlage für die Bekanntmachungspflicht im Handelsregister aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens lautet m.E. § 161 II HGB iVm § 143 I 2-3 HGB.
@All
Meines Erachtens liegt weiterhin ein Liquidationsverfahren und kein Insolvenzverfahren vor (Stand: 18.9.2018).
Ich konnte weder im Insolvenzregister einen entsprechenden Eintrag finden, wobei die Suchmöglichkeiten in diesem Register eher speziell sind. Noch konnte ich im Handelsregister einen entsprechenden Eintrag finden, denn die Insolvenz wäre im Handelsregister bekannt zu machen (für eine KG: § 143 I 2 HGB). Eine zeitlich verzögerte Bekanntmachung im Register wäre noch denkbar.
@The Machine
Entsprechendes gilt für die Information, wonach NoLimits24 bereits insolvent sein soll und nicht nur in Liquidation. Wegen der eingeschränkten Suchmöglichkeiten ist das Insolvenzregister nicht sehr praktikabel. Insoweit würden Sie den anderen Geschädigten hier etwas Gutes tun, wenn Sie z.B. das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts hier posten.
@The Machine
Ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Reaktion nicht. Dies ist vorwiegend ein Forum für Geschädigte. Da hilft man sich gegenseitig.
Das Aktenzeichen kann z.B. von anderen Geschädigten dazu genutzt werden, die Staatsanwaltschaft bei deren Anzeige auf Ihren Fall hinzuweisen und damit zu unterstreichen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Das erhöht den Druck auf den Staatsanwalt (m/w) und dient im Zweifel auch Ihnen.
@Geschädigter
Das Insolvenzregister können Sie hier durchsuchen:
insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Bitte beachten Sie die Ausführungen dort zur eingeschränkten und zur uneingeschränkten Suche.
Ihre andere Frage kann ich Ihnen nicht pauschal beantworten (hängt z.B. von Gläubigerbefriedigungsquote ab). Klar ist aber: Bei Insolvenz haben Sie ein weit größeres Risiko auf Ihren Auslagen/Gerichtskosten/Anwaltskosten sitzen zu bleiben als bei einer Liquidation.
@Steinbach.
Was sollte das Az. hier bringen? Umso mehr Anzeige erstatten, erhöht den Druck auf den Scharlatan und beschleunigt die Ermittlungen.
Die Info`s bezgl. dem Insolvenzverfahren sind bei meinem RA gut aufgehoben.
@Geschädigter
Wenn Sie nicht juristisch vorgebildet sind und keine Grundkenntnisse in der ZPO haben, sollten Sie nicht alleine vor Gericht ziehen. Da sparen Sie schlicht an der falschen Stelle, vergessen einen Antrag o.Ä. zu stellen und verbocken den Prozess.
Wenn Sie die Kosten für einen Anwalt aufgrund von unzureichenden finanziellen Mitteln nicht aufbringen können, können Sie m.E. Prozesskostenhilfe beantragen. Sie müssen bedürftig sein und dürfen bei der Prüfung nicht flunkern.
@The Machine
Können Sie das Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt benennen? Dies könnte für die Geschädigten hier von Interesse sein.
Verfügen Sie über verlässliche Informationen, wonach das Liquidationsverfahren bereits in ein Insolvenzverfahren umgeschlagen ist?
Ich bin auch Geschädigter und habe gelesen das bereits Klagen eingereicht wurden. Ich würde das auch in Erwägung ziehen habe aber Respekt vor den Kosten.
Die Gerichtskosten sind wohl ca 100€, kann ich Klage auch ohne Anwalt sinnvoll durchführen? Ich habe nicht die Mittel um noch einen Anwalt zu beauftragen. Die 100€ Kosten könnte ich aber aufbringen.
Wo kann ich sehen ob es Insolvenz gibt? Dann müsste ich doch auch bei Gewinn das Gericht selbst zahlen, oder?
Hallo, gegen den GF Wagner wurde bereits Anfang August Strafanzeige wegen Betruges und Insolvenzverschleppung gestellt. Ferner ein Mahnbescheid erlassen, dem er natürlich widersprochen hat. Die Strafanzeige ist bei der STA Erfurt bereits mit Az. anhängig und die STA wurde über sein Treiben informiert. Die Klage geht die Tage raus. Dieser Mann darf nicht einfach so aus dieser Sache sich herauswinden, er hat vorsätzlich die Leute betrogen und um ihre Geschenke und Erlebnisse gebracht.
Für den Staatsanwalt ist es m.E. hingegen zu früh, da derzeit noch Liquidationsverfahren (nicht: Insolvenzverfahren) vorliegt. Allenfalls könnte man in dem Brief an den Liquidator erwähnen, dass man sich vorbehält, eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, sofern (!) man sein Geld nicht zurück kriegt und (!) das Liquidationsverfahren in ein Insolvenzverfahren umschlägt.
@Motor:
Ich würde ein sog. „Einwurf-Einschreiben“ an den Liquidator Christian Wagner aufsetzen und eine Frist (14 Tage) zur Überweisung des vollen Gutscheinbetrags (bzw. Rechnungsbetrag für den Gutschein) auf mein Konto setzen. Nach Ablauf der Frist sollte m.E. Verzug eingetreten sein. Ich würde dann sofort zum Anwalt gehen, um die Verjährung Deiner Ansprüche zu verhindern.
Hallo! Habe auch einen wertlossen Gutschein erworben!
Habe Anzeige erstellt aber keine Reaktion, angeblich kann man die verantwortliche Person nicht finden!???
Hat er sich mit dem Geld abgesestzt?
Habe ein Einschreiben mit Rückschein geschickt, keiner hat es angenommen!
Was könnte man noch Unternehmen wenn Polizei und Staatsanwalt nicht helfen???
Sollte dieser Ernstfall wirklich eintreten, hätten die bisherigen Gesellschafter und Geschäftsführer m.E. eher wenig gewonnen. Stattdessen würde die Staatsanwaltschaft / ein Richter bzw. ein objektiver Dritter die Aufnahme von Maritta in Verbindung mit Ausschlagung der Erbschaft durch Angehörige Marittas, die vermutlich zugleich Geschäftsführer waren, als ein Zweckgeschäft „mit Geschmäckle“ ansehen. Dies wäre mE in einem Strafprozess sicherlich nicht sehr hilfreich.
@Anonym:
Die Erben der nicht ganz jungen Maritta Wagner – man beachte den gleichen Nachnamen beim Liquidator – würden in dem Fall grundsätzlich in der Pflicht sein.
Theoretisch denkbar wäre freilich die Ausschlagung der Erbschaft durch die Erben. Dann aber läuft es m.E. wieder auf Insolvenzverfahren hinaus und die weiland Geschäftsführer bzw. Liquidator hätten wieder die strafrechtliche Komponente am Bein (Insolvenzverschleppung). Das werden sie sich gut überlegen…
Der Eintritt eines persönl. haftenden Gesellschafters ist nur bedingt und auf den ersten Blick positiv. Man muss auf das Alter dieser Person achten. Die Absicht dahinter muss jeder selbst für sich interpretieren da es nur eine Vermutung und eigene Meinung darstellt.
Aber selbst die Erwirkung eines Titels gegen das Unternehmen bzw. diese eingetretene haftendere Person mit äußerst hohem Alter ist demnach nur begrenzt nutzbar/vollstreckbar.
Sehr dubios, aber evtl nur merkwürdiger Zufsll.
Guten Tag,
ich bin ebenfalls betroffen und habe die Forderung per gerichtl. Mahnverfahren eingefordert.
Der Bescheid ist zugestellt wurde jedoch bewusst ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Somit ist der Mahnbedcheid erstmal wertlos und es muss geklagt werden.
Die Klage beim Amtsgericht wurde jetzt eingereicht. Wie der Vorredner bereits erwähnte kann dasdie Liquidation verzögern.
Mahnbescheid und Klage ist relativ günstig. Also einfach versuchen, Druck aufbauen und hoffen.
Eine Liquidation kann sich über Jahre hinziehen. Ein Rechtsstreit kann die Liquidation langwierig machen, was für die ehemaligen Geschäftsführer und die Gesellschafter sehr nervenaufreibend sein kann, zumal fortwährend Jahresabschlüsse etc. erstellt werden müssen. M.E. könnte das ein gutes Druckmittel sein, um den säumigen Vertragspartner zur zeitnahen und vollständigen Zahlung anzuhalten.
Diese Langwierigkeit birgt m.E. ein Risiko für unbedarfte Gläubiger (Verjährung hemmen!).
Noch ein Link zur Homepage der Vebraucherzentrale Thüringen:
vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/nolimits24-wird-aufgeloest-so-fordern-gutscheinbesitzer-ihr-geld-zurueck-28779
Muster für ein Einwurfeinschreiben:
vzth.de/sites/default/files/2018-08/Musterbrief_Anmeldung%20von%20Forderungen%20bei%20der%20Liquidation%20einer%20GmbH.pdf
Bei einer Liquidation sollten auf die volle Forderung (zzgl. Rechtsverfolgungskosten bei Verzug) pochen. Ich wäre hartnäckig.
Was würde ich tun?
Meine Forderungen würde ich somit schnellstmöglich per Einwurfeinschreiben anmelden und Kopien forderungsbegründender Unterlagen beifügen.
Sollte eine Verjährung des Gutscheins (§ 195 BGB) in diesem Jahr drohen, würde ich vor Ablauf dieses Jahres einen sog. Mahnbescheid beantragen bzw, einen Rechtsanwalt beauftragen, damit die Verjährung gehemmt wird. Andernfalls erhebt der Liquidator noch die EInrede der Verjährung und das wars dann.
Frau Wagner tritt laut Handelsregister in die KG als persönlich haftende Gesellschafterin ein (Komplementärin). Wohnort Weimar. Beachtlich ist, dass NoLimits24 eigentlich eine GmbH&CoKG ist, d.h. damit wird die Haftung typischerweise beschränkt. Durch den Eintritt von Frau Wagner haftet sie mit ihrem Privatvermögen. Dies ist ein gutes Zeichen.
Noch ein Nachtrag. Auf handelsregister.de kann man nach NoLimits24 suchen und dann auf VÖ (= Veröffentlichungen klicken). Man sieht dann, dass Herr Christian Wagner ein ehemaliger Geschäftsführer ist, der nunmehr (Bekanntmachung 9.8.18) Liquidator ist. Er kommt aus Ehringsdorf (Oberweimar). Über „Das Örtliche“ könnte man vielleicht eine Telefonnummer ausfindig machen.
Bekanntmachung vom 4,7,18 ist auch hoch interessant. Da tritt eine Maritta Wagner ein.
Schickt doch Eure Briefe, mit denen ihr Eure Forderungen geltend machen wollt, nicht (!) per EInschreiben mit Rückschein, sondern als sog. Einwurfeinschreiben.
Wendet Euch direkt an den Liquidator, siehe unten:
NoLimits24 GmbH & Co. KG i. L.
Eugen-Richter-Str. 44
99085 Erfurt
Web: nolimits24.de
E-Mail: [email protected]
Liquidator: Christian Wagner
Handelsregister: Amtsgericht Jena, HRA 50 21 14
Auch ich habe ein Ballonfahrt Gutschein bei NoLimits im Jahre 2017 erworben. Habe diesen aber noch nicht eingelöst und meiner Schwester auch einen Gutschein geschenkt im März 2018. Somit habe ich 2 Gutschein im Wert von 600€ gekauft und bis dato noch nicht eingelöst. Als ich sie dann einlösen wollte, teilte mir der Ballonfahrt Betreiber mit, dass die Nolimits GmbH pleite ist.
Anschließend habe ich mich bei NoLimits gemeldet und den selben Text, wie alle anderen erhalten.
Wir sind auch betroffen.
Einschreiben mit Rückschein kam zurück (fast schon erwartet).
Am 29.05.2018 kam noch unsere RG für das Erlebnis, da wusste der Anbieter bestimmt schon was los ist.
Schön reingelegt.
Auch wurden Änderungen im Handelsregister vorgenommen, welche vielleicht schon auf „Hinterziehung“ Gelder schliessen lässt.
Haben wir leider aber auch erst später erfahren.
Leider nicht erkennbar für alle „Käufer“
Was kann noch unternommen werden?
Mein Einschreiben mit Rückschein ist seit dem 30.08.18 unterwegs und angeblich ist der Brief auf dem Rückweg zu mir. Ich sitze leider auch auf Gutscheinen im Wert von 300€. LG Andrea
Wie lange hat es bei Ihnen gedauert, bis der Brief zurück kam ?
Auch ich habe einen Gutschein erworben bei Nolimits, dieser kann ebenfalls nicht eingelöst werden. Ich würde gerne erfahren wie ich die Bezahlte Leistung zurück bekommen kann. Ich bin für detailierte Infos dankbar.
Hallo Verbraucherschutz
Ich hatte hier ja schon geschrieben. Jedoch würde ich gerne konkret wissen, wie ich mich nun verhalten soll.
An wen kann ich mich wenden um entweder den Gutschein eingelöst zu bekommen oder mein ( das Geld meiner Kinder )
zurück zu bekommen? Ich denke auch die anderen Betroffenen hier würde das interessieren.
Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr Dankbar.
Sehr geehrter Herr Neitzel, wir haben nolimits24 angeschrieben und erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mussten wir aus wirtschaftlichen Gründen den Geschäftsbetrieb im Juni diesen Jahres einstellen. Trotz aller Bemühungen ist dieser für uns sehr bedauerliche Schritt nach 12-jährigen Unternehmensbestehen erforderlich geworden.
Aus diesem Grund sind keine Gutscheineinlösungen und aktuell auch keine Rückerstattungen mehr möglich.
Derzeit befinden wir uns, in Zusammenarbeit mit einer von uns beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, in der Liquidationsphase unseres Unternehmens.
Der Gläubigeraufruf wird momentan vorbereitet, damit Sie als unsere Kunden Ihre Forderungen offiziell anmelden können.
Wir werden Sie über unsere Internetseite http://www.nolimits24.de rechtzeitig über alle weiteren Neuigkeiten informieren, daher bitten wir Sie vorerst aus rein organisatorischen Gründen von separaten Rückfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Christian Wagner
Liquidator
NoLimits24 GmbH & Co. KG i. L.
Leider habe ich auch Gutscheine im Wert von ca. 600,00 EUR vor drei Jahren gekauft für Ballonfahrten, die aufgrund von Schlechtwetter nie eingelöst werden konnten – nach drei Jahren wurde Gültigkeit verlängert. Diesmal aber keine Ballonfahrten mehr sondern Hubschrauber/Flieger für unseren Sohn (erst ab 18 möglich) – unser Sohn wurde am 10.08.18 Volljährig! Hurra! Am 08.08.18 schlitterte die nolimits24 in die Liquidation!
Dumm gelaufen…
Moin moin
Habe noch von meiner verstorbene Frau und meine 3 Kinder eine Ballon fahrt geschenkt bekommen , 4 Karten im Wert von über 850 Euro ,und nun noch ein Schock für uns .
Hoffe das uns jemand helfen kann
[email protected]
Danke
Auch ich habe versucht meinen Gutschein einzulösen. am 18. Juni habe ich die Daten des Veranstalters von No Limits 24 erhalten. Als ich diesen jetzt kontaktierte, erklärte er mir, dass er diesen Gutschein nicht einlösen wird. Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück? Muss ich mich selbst über den neuesten Stand auf der Website informieren oder kommen die auf mich zu?
Ich bin ebenfalls betroffen und möchte in diesem Fall zumindest das Geld zurück
Wie wollen NoLimits24 Kontakt aufnehmen, wenn Einschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden können?
Ich bin auch betroffen und würde gerne Informiert werden wie ich mein Geld zurück bekommen kann.
Ich bin auch betroffen. Hatte meinem Freund einen Erlebnisgutschein geschenkt er dürfte 60 min lang den Nissan Gtr fahren. Er hat sich so sehr gefreut wie kein anderer. Und dann plötzlich die böse Überraschung, als wir den Gutschein einlösen wollten.Für mich ist eine Welt zusammen gebrochen diesen Wunsch meinem Freund nicht mehr erfüllen zu können. Habe bei der Polizei Anzeige erstattet und hoffe irgendwie wenigstens mein Geld zurück zu bekommen 🙁
bye bye Lamborghini :‘-(
Hallo,
Auch ich bin betroffen. Ich habe meinen Freund zu Weihnachten letztes Jahr einen Gutschein geschenkt für ein Rennstreckentraining mit einem Audi R8. Es war auch NJ ivht gerade günstig und hoffe auch sehr auf weitere Informationen und hoffe das ich mein Geld wieder bekomme!
Auch ich habe einen Gutschein am 24.12.2017 geschenkt bekommen für eine Fototour…und dann diese böse Überraschung…wo kann man denn letztendlich Ansprüche geltend machen? Ich möchte auch gerne informiert werden…
Hallo,
Wir sind ebenfalls betroffen. Habe auch einen Gutschein über Nolimits24 von einem Drittanbieter zu meinem 30′ Geburtstag von meiner Frau geschenkt bekommen. Wollte ihn jetzt einlösen. Und dann das! Eine Unverschämtheit.
Wir möchten auch gerne weiter informiert werden.
Auch ich bin leider betroffen, habe zum Geburtstag einen Gutschein erhalten. Was ich unverschämt finde ist, dass man noch Gutscheine verkauft, obwohl man keine Liquidität und in Insolvenz geht. Das ist schon eine Frechheit
Ich wollte auch gerade einen Gutschein einlösen und wurde böse überrascht.
Ich glaube ich werde meine Rechtsschutzversicherung einschalten.
J. K.
Auch ich bin Betroffen. Habe einen Gutschein am 24.12.2017 geschenkt bekommen und wollte diesen soeben einlösen. Dieser Gutschein ist gültig bis 31.12.2020.
Ich bin schockiert über die Nachricht, wie kann ein Unternehmen insolvent gehen welches nur der Vermittler für Erlebnis-und Geschenkgutscheine ist?
Bitte informieren Sie mich über weiteres Vorgehen!
Vielen Dank!
Auch ich bin Betroffener und hab Hoffnung vom Kuchen was abzubekommen.
Bitte haltet uns auf dem laufenden über den Stand der Dinge die da noch mit Nolimits24 kommen. Vielen Dank und Grüße aus Dresden
Habe im Februar zum Geburtstag von meinen Kindern einen Gutschein für eine Ballonfahrt für mich und Frau geschenkt bekommen. Gültig bis 31.12.2021. Der Anbieter ist aus dem Gutschein nicht ersichtlich!
Das ist Unterschlagung oder Veruntreuung von Kundengelder.
Auch ich möchte gerne über weiteres Vorgehen informiert werden.
Ich bin ebenfalls betroffen. Mehr Informationen über das weitere Vorgehen wären sehr hilfreich.
Ich bin ebenfalls betroffen.
Eine Anweisung zum weiteren Vorgehen gegen NoLimits24 GmbH wäre hilfreich.
ich bin auch betroffen 🙁 haben einen Gutschein zur Hochzeit erhalten – was kann ich denn nun machen?
es kann doch nicht sein, dass wir auf den wertlosen Gutscheinen hocken bleiben – da sollte zumindest eine Rückerstattung erfolgen. Hilfeeeeee
Hallo,
bin ebenfalls betroffen – für einen bereits fest vereinbarten Erlebnis-Termin verweigert der Drittanbieter die Gutscheineinlösung.
Auf Anfrage bei nolimits24 erhielt ich die fast wortgleiche Antwort.
Muss ich nun selbst aktiv werden, z.B. Anzeige oder Rechtsanwalt etc.?
Oder kann ich sicher sein, dass hier über einen Insolvenzverwalter alle Gläubiger ermittelt und ggf. bedient werden?
… was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Sie sind doch nur ein reiner Vermittler von Erlebnis- und Geschenkgutscheinen !! Also gehen Sie auch nicht in Vorleistung sondern erhalten zinsloses Geld von den Käufern Ihrer Gutscheine, dass Sie dann an den Anbieter der Leistung abzgl. Ihrer Marge überweisen. Also wo liegt das wirkliche Problem für die Liquidation ??