„Wir streben eine zeitnahe Liquidation des Unternehmens an. Eine Einlösung von Erlebnisgutscheinen ist nolimits24.de daher nicht mehr möglich.“
Frau Viktoria A. schrieb am 25.06.2018: Sehr geehrtes Team, wir haben bei der Firma nolimits24.de einen Erlebnisgutschein für ein event bei einem Drittanbieter erworben und auch per Überweisung bezahlt. Nun teilte uns der Veranstalter (Drittanbieter) des Events mit, dass der Gutscheinverkäufer insolvent sei und auch kein Geld an den Veranstalter weiter überweisen hat. Aus diesem Grund löst der Veranstalter die Gutscheine die bei no limits erworben wurden nicht mehr ein. D.h., wir bekommen nun nichts mehr für unser Geld. Muss der Veranstalter den Gutschein, den wir beim insolventen no limits Unternehmen bezahlt haben dennoch einlösen? Herzlichen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen, V. A.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.06.2018 an Herrn Christian Wagner unter [email protected] witer und erhielt nachstehende Antwort am 28.06.2018:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die Wartezeit meiner Antwort.
Leider mussten wir nach nunmehr 12 Jahren Unternehmensbestehen in der Erlebnis- und Gutscheinbranche unseren Geschäftsbetrieb kurzfristig einstellen. Dieser Schritt ist uns, wie Sie sich sicherlich denken können, sehr schwer gefallen. Trotz aller Bemühungen war diese Entscheidung aber erforderlich geworden. Aufgrund der dynamischen Veränderungen innerhalb unseres Geschäftsfeldes in der jüngsten Vergangenheit, mit den Verkäufen von Jochen Schweizer und Meventi, sind auch wir von den Auswirkungen nicht unberührt geblieben, was uns letztlich zu diesem Schritt zwang.
Aktuell befinden wir uns in einer rechtlich beratenden Situation und streben eine zeitnahe Liquidation des Unternehmens an. Eine Einlösung von Erlebnisgutscheinen ist daher nicht mehr möglich. Mit allen Gutscheininhabern, die sich bereits bei uns gemeldet haben, nehmen wir sukzessive Kontakt auf und teilen ihnen diese Zwischeninformation mit.
Sobald alle weiteren Maßnahmen geklärt sind, werden wir die Kunden wieder informieren. Ich hoffe, mit meiner Stellungnahme die Situation aufgeklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm./Dipl.-Wirt.-Inf.
Christian Wagner
Geschäftsführer
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NoLimits24 GmbH & Co. KG
Eugen-Richter-Str. 44
99085 Erfurt
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm./Dipl.-Wirt.-Inf. Christian Wagner
Handelsregister: Amtsgericht Jena, HRA 50 21 14
Finanzamt Erfurt
USt.Id: DE 278 202 402
An Claudia: Nutze das sog. Einwurf-Einschreiben um Verzug herbeizuführen wie mehrfach hier beschrieben. Wende Dich parallel an die Gesellschafter der liquidierten KG. Es steht bereits alles in den Kommentaren auch zu Kostenrisiken weil hier ein Strohmann eingesetzt wurde, um einen Gläubigernachruf nach GmbHG zu umgehen. Du wirst mE einzeln klagen müssen. Und nein, es gibt keine musterklage oder verbandsklage. Und nein, der Verbraucherschutz hat sich weggeduckt.
Gibt es hierzu neue Infos? Ich hatte vor 2-3 Wochen die Verwaltungsgesellschaft der Nolimits24 angeschrieben, die laut Handelsregister in der Johannesstraße in Erfurt sitzt – dort gibt es zumindest auch ein Klingelschild. Das Einschreiben Rückschein wurde aber wegen Nichtantreffen in einer Postfililiale hinterlegt und dort nie in Empfang genommen, nun kommt es zu mir zurück. Nichts gekonnt, oder kann ich mit diesem „Nachweis“ nun weitere Schritte einleiten?
Was sind das nur für Verbrecher in unserem „Rechtsstaat“, ich wollte jetzt meine 2 Gutscheine einlösen welche ich schon länger habe und dann das. Eine Frau die über 80ig ist und ein Stück Butter aus dem ALDI klaut weil sie wahrscheinlich das Geld nicht hat, bekommt eine Geldstrafe und diese Halunken…da versteht man die Welt nicht mehr. Von mir erwarten sie jedenfalls eine Anzeige egal was dabei herauskommt.
Auch mein Gutschein ist nicht mehr einlösbar. Da werde ich wohl die Rechtsschutzversicherung einschalten.
Hallo zusammen, durch eine lange Krankheit, wollte ich meine Gutscheine trotzdem jetzt endlich einlösen. als ich anrief, war die Nummer aber nicht mehr vergeben. Also wollte ich es nun übers Internet probieren, aber leider ist jetzt ein anderer Nutzer auf dieser Seite, als ich den anrief, hatte der Kollege mir gesagt, das es die Firma Nolimits24 nicht mehr gibt.
Wie ist jetzt der Stand ? Wurde schon eine Sammelklage gestellt ?
Daran würden wir uns gern beteiligen.
Mein Schreiben kam unzustellbar zurück :/ was wäre jetzte der nächste Schritt? polizei?
Ich denke, jeder solle an diese Leute schreiben, auch wenn er vielleicht nicht das Geld für ein Einschreiben ausgeben will, dann ein einfcher Brief. siesollen immer wieder daran erinnert werden. Die Mutter soll dem Sohn sagen, dass schon wieder ein Brief gekommen ist, die Masse machts und ihm dann hoffentlich „einheizen“. Und auch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft und ein Schreiben an das AG Jena zur Vorbeugung späterer solcher Geschäfte wäre schön. Ende