“Eltern haften für Ihre Kinder” – gilt das auch für illegal aus dem Netz geladene Musik?
Der BGH in Karlsruhe hat entschieden, dass Eltern für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben!
Hintergrund dieses Urteils: Die Eltern eines damals 13-Jährigen waren zu 3000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, aufgrund der Verletzung von Urheberrechten. Es ging in diesem Fall um insgesamt 15 Titel. Das Gericht in der Vorinstanz sah die Eltern in der Pflicht, darauf zu achten, was ihr Sohn im Internet so macht. Die Eltern des Teenagers hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt, mit Erfolg.
Bisher wurde gefordert, dass Eltern sich einen kostenpflichtigen IT-Experten ins Haus holen müssen, um nicht in die Haftung zu geraten. Dieser ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung wurde nun aber -glücklicherweise- ein Riegel vorgeschoben.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren, ohne konkreten Anlass aber nicht überwachen müssen.
Die Gerichte haben viel zu tun in diesem Bereich, denn die meisten Eltern haben nicht die geringste Ahnung davon, welche (rechtlichen) Folgen die Handlungen ihrer Kinder/Jugendlicher im Netz haben könnten.
Eltern sollten sich Zeit nehmen, die Kinder zu informieren und auch überprüfen, in welchem Bereich sich die Kinder bewegen, denn
das Internet ist kein “rechtsfreier Raum”, in dem die Gesetze der normalen Welt nicht gelten.