futter-ranch.com: Keine Lieferung seit Monaten, kein Geld zurück.
Frau Rachel W. schrieb uns am 12.10.2022:
Betreff: Online-Shop liefert seit Monaten keine Waren an Kunden aus – Geld gibt es nicht zurück
Kunden-oder Vertragsnummer: 21625
Internetseite: futter-ranch.com
Nachrichtentext:
Der Online-Shop bietet Futter und Zubehör für Haustiere an. Am 19.03.22 habe ich ein Produkt im Wert von 80€ per Vorkasse erworben. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits auf der Hauptseite einen Infotext, der über einen Schicksalsschlag in 2020, sowie über Verlängerungen in den Lieferzeiten aufgrund der Pandemie informiert. Das Produkt selber hatte bereits auf der Homepage eine Lieferzeit von 6-8 Wochen angegeben. Nach 3 Monaten habe ich den Verkäufer per Mail kontaktiert, leider ohne Erfolg. Telefonisch ist der Shop ebenfalls nicht erreichbar. Jetzt musste ich in den Google Bewertungen zum Shop feststellen, dass dieses Schicksal gleich mehreren Kunden ereilt ist. Der Shop liefert gar nicht mehr, ist aber nach wie vor online und die Eigentümer kassieren weiterhin Geld für nicht gelieferte Produkte. Bezahlt man über Paypal lässt sich das Geld noch über Paypal zurückbekommen. Ich rate jedem davon ab, hier etwas zu kaufen. Ein Kunde hat bereits die Polizei eingeschaltet. Die Homepage muss unbedingt vom Netz genommen werden!
Auf der Homepage fehlt ein Impressum, die wichtigsten Daten über den Verkäufer kamen aber per Mail:
tierbedarf für gross und klein | futter ranch
Am Steinbach 7, 90559 Burgthann
Kontoinhaber: Sylvia Hermann IBAN: DE35 7605 2080 0042 6311 27 | BIC: BYLADEM1NMA | Sparkasse Neumarkt-Parsberg
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.10.2022 an [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort.
Frau Rachel W. schrieb uns am 19.10.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
ich habe den Betrag an das Konto in meiner Eingangsnachricht (siehe unten) überwiesen unter Angabe der Bestellnummer.
Mit freundlichen Grüßen
Rachel W.
verbraucherschutz.de schrieb Frau W.:
Sehr geehrte Frau W.,
Sie sollten Ihre Forderung per postalischem Einschreiben geltend machen.
Sollten Sie keine Rückmeldung bekommen, erstatten Sie bitte Anzeige und leiten ein Mahnverfahren ein.